Bericht der Stadtwerke Bochum GmbH nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2008
Stadtwerke Bochum GmbH (Stromlieferant)
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20001996
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von Ihnen nach § 14 a EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
In Umsetzung dieser Berichterstattungspflicht gibt die Stadtwerke Bochum GmbH folgenden Bericht ab:
Strom der von Letztverbrauchern abgenommen wird, ist zu einem gewissen Teil EEG-Strom. Der EEG-Strom wird in Windkraftanlagen, Solaranlagen oder Biomassekraftwerken hergestellt. Der in den gerade genannten Anlagen erzeugte EEG-Strom wird von dem jeweiligen Netzbetreiber nach dem EEG vergütet.
Der im Netzgebiet der Stadtwerke Bochum GmbH aufgenommene Strom aus oben genannten Anlagen ist im Bericht der nmr (Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH) enthalten.
Durch einen Umlage- und Ausgleichsmechanismus, der in § 14 in Verbindung mit §§ 4 und 5 EEG geregelt ist, werden die Kosten für die Vergütung des eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen bundesweit verteilt (Wälzungsmechanis-mus siehe Abb. 1).
Die Wälzung geschieht folgendermaßen: Der erzeugte Strom wird durch den jeweiligen Netzbetreiber aufgenommen, nach den gesetzlichen vorgeschriebenen EEG-Sätzen vergütet und an den entsprechenden Übertragungsnetzbetreiber gemeldet. Ein weiterer Ausgleich findet dann zwischen RWE Transportnetz Strom GmbH, E.ON Netz GmbH, Vattenfall Europe Transmission GmbH und der EnBW Transportnetze AG, den vier in Deutschland existierenden Übertragungsnetzbetreiben, statt. Dort werden die Summen aller erzeugten EEG-Mengen, sowie die Vergütungszahlungen erfasst. Danach erfolgt eine Rückwälzung auf jeden Letztverbraucher durch die versorgenden Energieversorgungs-unternehmen Deutschlands. Diese müssen daher neben dem normalen Strombezug den in der Regel teureren EEG-Strom anteilig beziehen. Dadurch entstehen den Energieversorgungsunternehmen Mehrkosten, die auf den Kunden des jeweiligen Stromlieferanten umgelegt werden.

Abbildung 1
Für das Kalenderjahr 2008 hat die EEG-Quote 17,134 % und die Durchschnittsvergütung 12,253 ct/kWh gemäß den durch Wirtschaftsprüfer bescheinigten Angaben der Übertragungsnetzbetreiber betragen (Stand 27.07.2009).
Die Berechnung der Differenzkosten für das Geschäftsjahr 2008 erfolgte anhand der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. veröffentlichten, unverbindlichen EEG-Vorschauwerte 2008 und vorläufige Ist-Werte, Letztverbrauchsmengen, EEG-Einspeisemengen und EEG-Vergütungsvolumen 2008 mit Stand vom 10. Februar 2009.
Die Strommenge, die die Stadtwerke Bochum GmbH als Lieferant innerhalb des Kalenderjahres 2008 an Letztverbraucher abgegeben hat, betrug 1.526.972.020 kWh. Die Stadtwerke Bochum GmbH hat diesen Wert termingerecht ermittelt, dem betreffendem ÜNB und der Bundesnetzagentur mitgeteilt und vom Wirtschaftsprüfer gemäß § 14 a Abs. 7 i. V. m. Abs. 5 EEG testieren lassen.
Die EEG-Strommenge, die die Stadtwerke Bochum GmbH von ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber im Kalenderjahr 2008 aufzunehmen und zu vergüten hatte, betrug 276.309.419 kWh.
Im Kalenderjahr 2008 wurden Differenzkosten mit Hilfe der gesetzlich vorgeschriebenen Differenzkostenmethode ermittelt.
Ein Wirtschaftsprüfertestat gemäß § 15 Abs. 1 EEG liegt der Stadtwerke Bochum GmbH vor.
Stadtwerke Bochum GmbH