Bericht der Stadtwerke Bochum GmbH nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2010
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010
Stadtwerke Bochum GmbH (Stromlieferant)
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20001996
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von Ihnen nach § 49 EEG mit-geteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
In Umsetzung dieser Berichterstattungspflicht gibt die Stadtwerke Bochum GmbH folgenden Bericht ab:
Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 49 EEG verpflichtet, ihrem regelverant-wortlichen Übertragungsnetzbetreibern bis zum 31. Mai eines Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich der von ihnen an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelie-ferten Elektrizitätsmenge vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtung haben die Elektrizi-tätsversorgungsunternehmen auch nach § 51 Abs. 1 EEG gegenüber der Bundesnetzagentur. Die Stadtwerke Bochum GmbH hat dieser Verpflichtung entsprochen.
Folgende Daten wurden mitgeteilt:
Stromabgabe an Letztverbraucher im Jahr 2010: 1.826.601.587 kWh
davon privilegierter Stromabsatz an Härtefallkunden gem. §§ 41/42 EEG: 53.847.977 kWh
Dieser Betrag wurde vom Wirtschaftsprüfer der Stadtwerke Bochum GmbH gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern testiert.
Grundlage für die Angabe der Stromabgabe an Letztverbraucher sind die von Netzbetreibern ermittelten und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen des Lieferanten-Rahmenvertrages übermittelten Daten zum Strombezug des jeweiligen Letztverbrauchers.
Stadtwerke Bochum GmbH