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Information zur Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 geben seit dem 1. Januar 2010 die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, EnBW, Transpower und Vattenfall den gesamten EEG-Strom über die Börse an den Markt ab. Im Gegenzug dazu sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, verpflichtet, für jede gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Aus dieser bundesweit einheitlichen Umlage soll die Differenz aus den Einahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung gedeckt werden.
Bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres wird die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht.
Für das Jahr 2012 beträgt die Umlage 3,592 ct/kWh.
Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) die EEG Umlage gemäß § 6 Abs. 1 AusglMechV auf 0,05 ct/kWh begrenzen.
Die Berechnung der EEG-Umlage für das Jahr 2012 und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.eeg-kwk.net.
Informationen über die besondere Ausgleichsregelung erhalten Sie beim BAFA unter
www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/index.html.
Stadtwerke Bochum GmbH, im Januar 2012