| 1. | Wie lange wird die Maßnahme dauern? |
| | Die voraussichtliche Dauer jeder Baumaßnahme wird in der Baustellenbeschreibung genannt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es sich hier um „ca. Angaben“ handelt. Wir sind hier von technischen Abläufen und der Witterung abhängig. |
| 2. | Ist meine Versorgung betroffen, bekomme ich während der Baumaßnahme keine Energie und Wasser? |
| | Grundsätzlich werden wir Sie wie gewohnt auch während der Baumaßnahme mit Energie und Wasser versorgen. Sollten Umbindungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Ihrem Hausanschluss nötig sein, werden Sie zeitnah von unseren Mitarbeitern informiert, um den Zeitpunkt der Arbeiten mit Ihnen abzustimmen. |
| 3. | Gelange ich weiterhin auf mein Grundstück/Garagenzufahrt? |
| | Kurzzeitige Sperrungen von Zufahrten bei Tiefbau- und Oberflächenarbeiten lassen sich nie ganz vermeiden. Wir werden Ihnen aber provisorische Zufahrtsmöglichkeiten zu Ihren Grundstücken einrichten. |
| 4. | Kann ich meinen Parkplatz im öffentlichen Raum nutzen? |
| | Parkflächen im öffentlichen Raum können gemäß verkehrsrechtlicher Anordnungen des Ordnungsamtes entfallen. Hier muss sich jeder Verkehrsteilnehmer selbst um Alternativen bemühen. |
| 5. | Wann wird mein Hausanschluss bearbeitet? |
| | Bevor Arbeiten an Hausanschlüssen durchgeführt werden können, ist eine Reihe von Maßnahmen an den vorgelagerten Versorgungsleitungen notwendig. Unsere Mitarbeiter kommen zeitnah auf Sie zu, um alles Erforderliche mit Ihnen abzustimmen. |
| 6. | Was wird mich das alles kosten? |
| | Von uns veranlasste Erneuerungs- und Umbindungsarbeiten sind für Sie kostenfrei. |
| 7. | Warum ist dieser Aufwand nötig? |
| | Auch Versorgungsleitungen unterliegen einem Alterungsprozess. Je nach Baujahr und dem zu dieser Zeit verwendeten Material, nach Schadenshäufigkeit oder gestiegenen Verbräuchen kann es notwendig sein, Leitungsabschnitte zu erneuern. |
| 8. | Ist diese Maßnahme genehmigt / mit der Stadt Bochum abgestimmt? |
| | Alle unsere Baumaßnahmen werden mit der Telekom und der Stadt Bochum abgestimmt, je nach Machbarkeit koordiniert und letztendlich auch genehmigt. Das Ordnungsamt der Stadt Bochum erteilt vor Baubeginn eine verkehrsrechtliche Anordnung. |
| 9. | Die Baustelle ist nicht besetzt, es wird nicht gearbeitet! |
| | Während des Bauablaufs kommt es immer wieder vor, dass neu verlegte Leitungsabschnitte Prüfungen unterzogen werden. Dabei wird in komplizierten Verfahren die Dichtheit oder die Keimfreiheit von Leitungen getestet. Während dieser Phase darf in diesen Bereichen nicht gearbeitet werden. Es entsteht fälschlicherweise der Eindruck, dass die Arbeiten unterbrochen wurden. |