Energiepreise
Strom: Steuern und Abgaben
Hätten Sie gedacht, dass immerhin 39 Prozent des Strompreises auf Steuern und Abgaben entfallen? Anders gesagt: Zu einem ganz erheblichen Teil setzt der Staat die Höhe des Strompreises fest.
Seit der Marktöffnung hat sich der Anteil der staatlichen Belastungen verfünffacht. Strom für Privatkunden könnte heute um 7 Prozent günstiger als 1998 sein - wären die Steuern und Abgaben nicht in die Höhe geschnellt und hätten den Vorteil aus der Liberalisierung des Strommarkts aufgezehrt.
• Umsatzsteuer
Die beim Verbraucher auch als Mehrwertsteuer bekannte Steuer wurde Anfang 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöht. Dabei muss man zwischen Steuersatz und Steueranteil unterscheiden. Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis gerechnet. Dies ergibt den Bruttopreis. Rechnet man dann aus, welchen Anteil der Mehrwertsteuerbetrag am Bruttopreis hat, kommt man auf rund 16 Prozent.
• Stromsteuer
Diese 1999 eingeführte Ökosteuer richtet sich nach der Strommenge: Pro Megawattstunde gehen 20,50 Euro an den Staat. Das sind rund 12 Prozent des Strompreises.
Übrigens: Ende 2006 ist der ermäßigte Steuersatz (12,30 Euro) bei Strom für Nachtspeicherheizungen aufgehoben worden. Inzwischen wird auch in diesem Fall die Stromsteuer in voller Höhe fällig.
• EEG-Umlage
EEG steht für das "Erneuerbare-Energien-Gesetz": Mit ihm fördert der Staat die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Die Einspeisevergütungen durch das EEG sind im Jahr 2006 auf deutschlandweit 2,9 Milliarden Euro gestiegen. Das bedeutet etwa eine Verzehnfachung im Vergleich zu 1998 (0,3 Milliarden Euro).
• KWK-Umlage
KWK bedeutet Kraft-Wärme-Kopplung: Damit wird die Stromerzeugung aus Anlagen gefördert, die mit dieser Technik arbeiten.
• Konzessionsabgabe
Dies ist das Entgelt, das die Kommune für die Einräumung von Wegerechten erhält (zum Beispiel dafür, dass Leitungen unter städtischen Straßen verlegt werden dürfen).