Wie kann ich meine Online-Rechnung ansehen, speichern oder drucken?
Ihre Online-Rechnungen liegen im PDF-Format vor. Um diese Dateien lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader (früher Acrobat Reader). Dieses Computerprogramm ist kostenlos. Sollte es nicht schon auf Ihrem Rechner installiert sein oder wenn Sie Probleme mit einer älteren Version haben, können Sie den aktuellen Adobe Reader 7.0 kostenlos hier herunterladen.
Wenn Sie Ihre Online-Rechnung ansehen möchten:
Klicken Sie in der linken Spalte in der Liste der Premium-Dienste auf 'Rechnungen einsehen'. Eine Übersicht Ihrer Kundendaten und Rechnungen wird nun in der mittleren Spalte der Seite angezeigt. Markieren Sie das kleine Auswahlfeld vor der Rechnung, die Sie einsehen möchten, mit einem Klick - dort erscheint dann ein kleiner schwarzer Punkt. Dann klicken Sie auf die Schaltfläche [DOWNLOAD].
Nun öffnet sich ein Dialogfenster. Sie werden gefragt, ob Sie die Rechnung direkt öffnen oder zunächst auf Ihrem Computer speichern möchten.
- Wenn Sie die Schaltfläche [Öffnen] anklicken, wird in einem neuen Fenster der Reader gestartet und die Rechnung angezeigt.
- Wenn Sie die Rechnung zunächst auf Ihrem Computer speichern möchten, klicken Sie auf [Speichern]. Dann öffnet sich ein Fenster, wo Sie den Speicherort und den Namen für die Datei bestimmen können. Als Name wird vom Online-Kundencenter immer der Begriff "rechnung_" + die Rechnungsnummer vorgeschlagen. Diesen Namensvorschlag können Sie natürlich ändern. Behalten Sie aber bitte die Endung ".pdf" bei, damit beim späteren Öffnen der Datei automatisch der Acrobat Reader zum Anzeigen der Rechnung verwendet werden kann.
Wenn Sie Ihre Rechnung ausdrucken möchten:
Um die Rechnung auszudrucken, klicken Sie bitte auf das Druckersymbol in der Menüleiste des Readers. Das Druckmenü Ihres Internetbrowsers bleibt ohne Funktion.
Online-Rechnung mit elektronischer Signatur:
Eine elektronische Signatur zu Ihrer Online-Rechnung benötigen Sie nur, wenn Sie (bspw. als Unternehmer) die Rechnung beim Finanzamt zum Vorsteuerabzug einreichen möchten. Als Privatperson ist dies in der Regel nicht notwendig. Mehr Informationen zur Online-Rechnung mit elektronischer Signatur finden Sie hier.