Post EEG-Anlagen
Was ist damit gemeint?
Im Jahr 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland in Kraft, um den Ausbau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu fördern. Dieses Gesetz sicherte Betreibern von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für einen Zeitraum von 20 Jahren feste Einspeisevergütungen zu.
Mittlerweile erreichen die ersten dieser Anlagen das Ende dieser Förderperiode und werden als Post-EEG Anlagen bezeichnet. Was Sie nach der Förderung beachten müssen und welche Möglichkeiten Sie nun haben, möchten wir Ihnen im weiteren Verlauf erläutern.
Eine Möglichkeit besteht darin, den erzeugten Strom über die Direktvermarktung zu verkaufen. Hierbei wird der Strom an der Börse gehandelt, was allerdings mit Preisschwankungen verbunden ist.
Der selbst erzeugte Strom kann im eigenen Unternehmen genutzt werden, um den Energiebezug aus dem Netz zu reduzieren und Energiekosten zu sparen.
Eine Modernisierung oder Erweiterung der Anlage kann deren Wirtschaftlichkeit und Lebensdauer erhöhen. Je nach Zustand kann auch eine Neu-Anlage in Betracht gezogen werden, mit Anspruch auf Einspeisevergütung.
Anwendungsmöglichkeiten Ihrer ausgeförderten PV-Anlage finden Sie hier in diesem Video.
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