Anmelden bei uns sollten Sie sich ab dem Zeitpunkt, wenn Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten haben.
Abmelden, wenn Sie nach einem Auszug die Schlüssel abgegeben haben.
So erreichen Sie uns ganz einfach:
Bei einer Anmeldung sind folgende Daten wichtig:
Bei einer Abmeldung sind folgende Daten wichtig:
Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular. Ihre Zählerstände werden direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.
Direkt zur Zählerstandseingabe
Sind haben sich bereits im unserem Online-Kundencenter registriert? Dann können Sie Zählerstände auch dort jederzeit übermitteln. Sie sehen dort auch zum Abgleich Ihre Zählernummern und die zuletzt abgelesenen Zählerstände. Zusätzlich können Sie sich auch Ihre zurückliegenden Verbräuche anzeigen lassen und eine Rechnungssimulation durchführen.
Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.
Sie können Ihren Vertrag in Abhängigkeit von der vereinbarten Laufzeit jederzeit kündigen. Die zeitlichen Fristen für eine gültige Kündigung können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages entnehmen.
Oder ziehen Sie demnächst um? Abmelden bei uns sollten Sie sich bitte, wenn Sie nach einem Auszug die Schlüssel abgegeben haben. Spätestens 4 Wochen nach Ihrem Auszug.
Wichtig: Sie müssen uns die Kündigung schriftlich mitteilen - nutzen Sie dazu am besten unser Online-Kontaktformular oder senden Sie uns einen Brief.
Ja, das geht ganz einfach! Besuchen Sie uns einfach auf unserer Webseite https://www.stadtwerke-bochum.de.
Unter “Produkte” finden Sie unseren Strompreisrechner. Anschließend können Sie Ihren Wunschtarif auswählen und bestellen.
Wir benötigen von Ihnen die folgenden Informationen:
Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse),
die Anschrift der neuen Wohnung,
das Übernahmedatum,
die Zählernummern,
die Zählerstände bei Schlüsselübergabe.
Senden Sie uns bitte Ihre Angaben mit einem formlosen Schreiben an: Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum.
Oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Anmeldeformular.
Beim Anbieterwechsel besteht kein Risiko, dass Sie ohne Strom oder Gas sind, denn der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Es muss auch niemand in Ihre Wohnung kommen, und der Wechsel ist natürlich kostenlos.
Wichtig ist, dass die von Ihnen angegebenen Daten für den Anbieterwechsel vollständig mit den Daten Ihres derzeitigen Lieferanten übereinstimmen. Nutzen Sie für Ihre Anmeldung am besten die Daten Ihrer alten Vertragsbestätigung oder Ihre letzte Rechnung.
So wechseln Sie ganz einfach zu den Stadtwerken Bochum:
Beachten Sie bitte die Einhaltung der Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Lieferanten.
Beauftragen Sie uns mit der Kündigung des bisherigen Strom- oder Gasvertrags – erteilen Sie uns dafür bitte eine Kündigungsvollmacht.
Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern, den Rest übernehmen wir für Sie!
Sie möchten uns Ihren Zählerstand übermitteln? Nutzen Sie dazu unser Online-Kundencenter.
Dort können Sie Zählerstände jederzeit übermitteln.
Alternativ können Sie auch unser Online-Formular nutzen. Ihre Zählerstände werden direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.
Direkt zur Zählerstandseingabe
Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.
Wenn Sie Ihr neues Zuhause bei uns anmelden möchten, können Sie uns dies per E-Mail, per Brief, persönlich in unserem Kundencenter oder telefonisch mitteilen.
Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Für den Fall, dass Sie ausziehen – dann benötigen wir von Ihnen die folgenden Daten:
Kundennummer,
Datum der Schlüsselübergabe,
Zählerstand,
Ihre neue Adresse.
Für den Fall, dass Sie den Lieferanten wechseln – dann brauchen wir von Ihnen diese Daten:
Kundennummer,
Wechseldatum.
Sie können sich am einfachsten online ab- bzw. anmelden.
Wir kümmern uns auch gerne persönlich um Ihr Anliegen. Rufen Sie uns an unter 0234 960-3535.
Wir benötigen von Ihnen die folgenden Angaben:
Ihre Kundennummer,
die Zählernummern der alten und der neuen Wohnung,
Die Zählerstände der alten Wohnung vom Tag der Schlüsselabgabe,
Die Zählerstände der neuen Wohnung vom Tag der Schlüsselübernahme,
Ihre alte und neue Anschrift.
Ja, wir benötigen von Ihnen den Zählerstand zum Kündigungstermin, um Ihre Schlussrechnung zu erstellen.
Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular. Ihr Zählerstand wird direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.
Direkt zur Zählerstandseingabe
Wenn Sie in unserem Online-Kundencenter registriert sind, können Sie den Zählerstand auch dort jederzeit übermitteln.
Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.
Im Normalfall ja – bitte beachten Sie:
Zum allgemeinen Schutz sind manchmal die Sicherungen des Zählers gelöst.
Sie können die Sicherungen jederzeit wieder eindrehen und sofort ist Strom vorhanden.
Danach einfach den Zähler anmelden und innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.
Ist der Zähler allerdings mit einem grünen oder roten Hinweisschild einschließlich schwarzen Sperrkappen versehen, dann ist die Stromzufuhr sehr wahrscheinlich gesperrt und der Kontakt mit uns vor Stromabnahme unbedingt notwendig.
Sie können mit unserem Kundenservice einen telefonischen Rückruf vereinbaren, per Live-Chat online kommunizieren oder einen Termin für eine Videoberatung buchen.
Anmelden bei uns sollten Sie sich bitte ab dem Zeitpunkt, wenn Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten haben.
Nutzen Sie dafür einfach unser Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie: Die Zeit zwischen Ihrem Einzug und Ihrer rückwirkenden Anmeldung darf höchstens 6 Wochen betragen – andernfalls setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ja, wir beliefern Sie nach Ihren Wünschen auch sehr gerne deutschlandweit mit Strom und Erdgas.
Sie möchten etwas für den Klimaschutz tun? Dann nutzen Sie unsere nachhaltigen Angebote Ökostrom aus Wasserkraft und klimaneutrales Ökogas unter Gut & Grün.
In diesem Fall haben sich die Mieter bereits vor ihrem Auszug bei uns abgemeldet.
Wir dürfen diese Mieter ohne deren persönliche Zustimmung nicht wieder anmelden.
Wir bitten Sie, Ihre Mieter über diesen Sachverhalt zu informieren!
Die Abschlagszahlung für Ihre neue Wohnung richtet sich nach den Vorverbrauchswerten und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Als Online-Kunde können Sie Ihren Abschlag bequem in unserem Online-Kundencenter ändern. Sie können Ihren neuen Abschlag um maximal 100 % erhöhen oder um 10 % senken.
Möchten Sie Ihren Abschlag über diese Vorgaben hinaus anpassen, dann informieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Die Änderung gilt jeweils für das aktuelle Abrechnungsjahr.
Wenn sich Ihre neuen Mieter nicht innerhalb von vier bis maximal sechs Wochen bei uns anmelden, erkundigen wir uns üblicherweise beim Wohnungseigentümer, auf welchen Namen der bislang vertragslose Zähler nun angemeldet werden soll.
Bei den Stadtwerken Bochum erhalten Sie einen persönlichen, fachlich qualifizierten Service.
Wir bieten Ihnen eine professionelle Energieberatung und eine Vielzahl von zusätzlichen Serviceangeboten rund um die Themen Strom, Gas und Wasser. Und über unser Online-Kundencenter können Sie jederzeit Ihre persönlichen Daten einsehen und verwalten.
Sie können mit unserem Kundenservice auch einen telefonischen Rückruf vereinbaren, per Live-Chat online kommunizieren oder einen Termin für eine Videoberatung buchen.
Die Stadtwerke Bochum stehen seit 165 Jahren den Bochumer Bürgerinnen und Bürgern zur Seite und geben Ihnen die nötige Energie. Wir verstehen uns als ein Teil Bochums und sind mit unseren Sponsoring-Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Kultur, soziale Einrichtungen und Sport über den Versorgungsauftrag hinaus in der Stadt aktiv.
Sind Sie als neuer Mieter bzw. neue Mieterin in eine Wohnung gezogen, so ist eine Zähleranmeldung durch Sie erforderlich. Schnell und einfach können Sie hierfür unseren Preisrechner nutzen, indem Sie im Bestellformular "Neue Wohnung/Haus anmelden" auswählen. Alternativ können Sie auch gerne unser Anmeldeformular im Servicebereich nutzen. Um alles Weitere kümmern wir uns im Anschluss.
Zum PreisrechnerZum Anmeldeformular
Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
Melden Sie schnellstmöglich Ihren Zähler zum Tag der Schlüsselübergabe über unser Abmeldeformular im Servicebereich ab. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir Sie nur innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist von bis zu 6 Wochen abmelden können.
Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
Wenn sich Ihr Vormieter abgemeldet hat und Sie sich als neuer Mieter oder Mieterin anschließend nicht auf Ihren Zähler angemeldet haben, informiert uns der zuständige Netzbetreiber über einen Zähler ohne gültigen Vertrag.
Solange uns keine Meldung über einen Einzug eines neuen Mieters vorliegt, gehen wir davon aus, dass der Wohnungseigentümer derzeit den alleinigen Zutritt zur Wohnung hat. Aus diesem Grund wird automatisch der Eigentümer angemeldet, weil ein vertragsloser Zähler durch den örtlichen Netzbetreiber ausgebaut wird. Aufgrund dieses Vorgehens werden hohe Aus- und Einbaukosten vermieden.
Sollte der Eigentümer z. B. anhand eines Übergabeprotokolles beweisen können, dass der Mieter bereits in der Wohnung wohnt, nehmen wir eine rückwirkende Anmeldung auf den Mieter vor. Hier ist zu beachten, dass eine Anmeldung nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von bis zu 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann. Alle entstandenen Verbräuche außerhalb dieser Frist müssen im Innenverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer geklärt werden.
Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag bei uns rechtzeitig und setzen Sie sich mit Ihrem gewünschten Versorger in Verbindung, damit dieser Ihren Lieferantenwechsel in die Wege leiten kann.