Meldet der Mieter oder der Vermieter den Zähler nach einem Einzug ein?

Sind Sie als neuer Mieter bzw. neue Mieterin in eine Wohnung gezogen, so ist eine Zähleranmeldung durch Sie erforderlich. Schnell und einfach können Sie hierfür unseren Preisrechner nutzen, indem Sie im Bestellformular "Neue Wohnung/Haus anmelden" auswählen. Alternativ können Sie auch gerne unser Anmeldeformular im Servicebereich nutzen. Um alles Weitere kümmern wir uns im Anschluss.

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Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.

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