Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
Bei einem Eintarifzähler mit getrennter Messung verfügen Sie über zwei Zähler. Beide Zähler haben ein eigenes Zählwerk. Ein Zähler misst dabei den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms, während der andere Zähler für die Verbrauchsmessung des Wärmestroms zuständig ist.
Bei einem Zweitarifzähler (oder auf Doppeltarifzähler genannt) verfügen Sie über zwei Zähler. Einer der beiden Zähler besitzt dabei zwei Zählwerke, welche mit HT und NT ausgewiesen werden. Dieser Zähler ist für die Verbrauchsmessung Ihres Wärmestroms zuständig. Zusätzlich verfügen Sie über einen weiteren Zähler mit einem Zählerwerk. Dieser misst den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms.
Zweitarifzähler mit gemeinsamer Messung. Bei dieser Zählerart verfügen Sie über einen Zähler mit zwei Zählwerken. Diese messen sowohl den Verbrauch Ihres Haushalts- als auch Wärmestrom.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
Damit wir Ihre Wärmepumpe mit Wärmestrom beliefern können, ist es erforderlich, dass Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zähler (Eintarifzähler mit getrennter Messung) verfügt und der Netzbetreiber auf den Zähler Ihrer Wärmepumpe zugreifen kann. Der Zugriff erfolgt dabei über einen sogenannten Rundsteuerempfänger, welcher in Ihrem Zählerschrank verbaut ist.