Für die Zustellung Ihrer Verbrauchsabrechnung gelten gesetzliche Fristen.
Wir sind gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 40c Abs. 2 EnWG) verpflichtet, Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Ende Ihres Abrechnungszeitraums eine Rechnung zu übermitteln.
In der Regel beträgt der Abrechnungszeitraum (das sogenannte Energiewirtschaftsjahr) für die Energiebelieferung 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit beginnt die sechswöchige Frist für die Abrechnung.
Wenn Sie das uns erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat oder Ihre Bankverbindung für Gutschriften ändern möchten, können Sie dies ganz einfach online über das Online-Kundencenter erledigen.
Wir versenden die Jahresverbrauchsabrechnungen unserer Kunden nicht zu einem bestimmten Stichtag (z. B. am Jahresende), sondern nach dem sogenannten rollierenden Abrechnungsverfahren gleichverteilt über den gesamten Zeitraum eines Jahres.
Dazu haben wir unser Bochumer Versorgungsgebiet in unterschiedliche Abrechnungsgebiete aufgeteilt, die nacheinander im Laufe des Jahres abgerechnet werden.
Wann Sie nun Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten, hängt davon ab, in welchem Gebiet Sie wohnen.
Überregionale Kunden erhalten Ihre Rechnung immer zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vertragsunterzeichnung.
Anmelden bei uns sollten Sie sich ab dem Zeitpunkt, wenn Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten haben.
Abmelden, wenn Sie nach einem Auszug die Schlüssel abgegeben haben.
So erreichen Sie uns ganz einfach:
Die Bankverbindung der Stadtwerke Bochum lautet :
Sparkasse Bochum
IBAN: DE92 4305 0001 0001 3001 77
BIC: WELADED1BOC
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer
Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre Gutschrift unter Angabe Ihrer Bankverbindung überweisen zu lassen. Am schnellsten und einfachsten führen Sie dies über unsere Online-Services für Zahlungsthemen durch.
Hierfür ist es wichtig, dass Sie Ihre Kundennummer zur Hand haben und dass Sie im Formular "Bankverbindung für Gutschrift mitteilen" auswählen.
Serviceformular zur Mitteilung der Bankverbindung für Gutschrift
Sie können uns entweder einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg als Zahlungsnachweis hochladen.
Für einen korrekten Zahlungsnachweis sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
Bitte schwärzen Sie beim Kontoauszug aus Datenschutzgründen die Positionen, die nicht unser Unternehmen betreffen.
Sollten Sie eine Überweisung am Bankschalter vornehmen, dann muss der Beleg einen Stempel tragen. Im Betreff Ihrer Überweisung sollte immer Ihre Kundennummer angegeben sein, damit wir die Zahlung zuordnen können.
Bei einer Anmeldung sind folgende Daten wichtig:
Bei einer Abmeldung sind folgende Daten wichtig:
Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular. Ihre Zählerstände werden direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.
Direkt zur Zählerstandseingabe
Sind haben sich bereits im unserem Online-Kundencenter registriert? Dann können Sie Zählerstände auch dort jederzeit übermitteln. Sie sehen dort auch zum Abgleich Ihre Zählernummern und die zuletzt abgelesenen Zählerstände. Zusätzlich können Sie sich auch Ihre zurückliegenden Verbräuche anzeigen lassen und eine Rechnungssimulation durchführen.
Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.
Eine Änderung des Vertragspartners ist im laufenden Vertrag leider nicht möglich. Hierzu müssen Sie sich ab- und wieder anmelden. Im Rahmen der Abmeldung schreiben wir eine Schlussrechnung. Für diese benötigen wir Ihre Zählernummer und den aktuellen Zählerstand.
Eine Ausnahme ist der Tod eines Ehepartners. In diesem Fall ist das Umschreiben des Vertrages unter Vorlage der Sterbeurkunde möglich.
Falls Sie nur Ihren Namen ändern möchten, z. B. aufgrund einer Heirat, nehmen wir gerne eine Namensänderung vor. Senden Sie uns dafür bitte den entsprechenden Nachweis.
Nutzen Sie für diese Anliegen bitte eine unserer Kontaktmöglichkeiten.
Sie können Ihren Vertrag in Abhängigkeit von der vereinbarten Laufzeit jederzeit kündigen. Die zeitlichen Fristen für eine gültige Kündigung können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages entnehmen.
Oder ziehen Sie demnächst um? Abmelden bei uns sollten Sie sich bitte, wenn Sie nach einem Auszug die Schlüssel abgegeben haben. Spätestens 4 Wochen nach Ihrem Auszug.
Wichtig: Sie müssen uns die Kündigung schriftlich mitteilen - nutzen Sie dazu am besten unser Online-Kontaktformular oder senden Sie uns einen Brief.
Die Zählernummer lässt sich auf Ihrem Zähler finden oder auf Ihrer letzten Rechnung.
Den Zählerpunkt finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Abrechnung.
Ja, das geht ganz einfach! Besuchen Sie uns einfach auf unserer Webseite https://www.stadtwerke-bochum.de.
Unter “Produkte” finden Sie unseren Strompreisrechner. Anschließend können Sie Ihren Wunschtarif auswählen und bestellen.
Es gibt folgende Optionen:
Für Sie bestehen die folgenden Zahlungsoptionen:
Wir benötigen von Ihnen die folgenden Informationen:
Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse),
die Anschrift der neuen Wohnung,
das Übernahmedatum,
die Zählernummern,
die Zählerstände bei Schlüsselübergabe.
Senden Sie uns bitte Ihre Angaben mit einem formlosen Schreiben an: Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum.
Oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Anmeldeformular.
Beim Anbieterwechsel besteht kein Risiko, dass Sie ohne Strom oder Gas sind, denn der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Es muss auch niemand in Ihre Wohnung kommen, und der Wechsel ist natürlich kostenlos.
Wichtig ist, dass die von Ihnen angegebenen Daten für den Anbieterwechsel vollständig mit den Daten Ihres derzeitigen Lieferanten übereinstimmen. Nutzen Sie für Ihre Anmeldung am besten die Daten Ihrer alten Vertragsbestätigung oder Ihre letzte Rechnung.
So wechseln Sie ganz einfach zu den Stadtwerken Bochum:
Beachten Sie bitte die Einhaltung der Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Lieferanten.
Beauftragen Sie uns mit der Kündigung des bisherigen Strom- oder Gasvertrags – erteilen Sie uns dafür bitte eine Kündigungsvollmacht.
Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern, den Rest übernehmen wir für Sie!
Nein, wenn Sie Ihre Abschläge nicht bezahlen können, haben Sie leider keine Möglichkeit auf Ratenzahlung.
Aber Sie haben zwei andere Alternativen:
Entweder Sie beantragen im Online-Kundencenter eine Zahlungspause.
Oder Sie lassen uns prüfen, ob Ihr Abschlagsbetrag gesenkt werden kann. Dafür melden Sie uns einfach Ihren aktuellen Zählerstand. Wir ermitteln dann, ob Sie zu viel für Ihren Verbrauch bezahlen.
Für den Zugang zum Online-Kundencenter, fragen wir einmalig einige Ihre Kundendaten ab. Damit können wir Sie eindeutig identifizieren und stellen so sicher, dass niemand unberechtigt Zugriff auf Ihre Daten erhält.
Gleichzeitig legen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort fest, mit denen Sie sich zukünftig ganz einfach im Online-Kundencenter anmelden können.
Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Aktivierungscode, mit dem Sie Ihren Zugang aktivieren. Außerdem werden Sie mit der Registrierung auf Online-Rechnung umgestellt.
Tipp: Nehmen Sie sich Ihre letzte Rechnung zur Hand. Auf dieser finden Sie alle notwendigen Daten für Ihre Registrierung.
Diese Simulation ermöglicht es, für den aktuellen Abrechnungszeitraum hochzurechnen, ob Ihre Vorauszahlungen die Verbräuche abdecken. Grundlage dafür sind Ihre jetzigen Zählerstände, die Sie dazu in das Online-Formular eingeben müssen. Diese Zählerstände werden nicht gespeichert und somit nicht für die spätere tatsächliche Abrechnung herangezogen.
Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftige Monatspauschale zu errechnen. Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Pauschalberechnung berücksichtigt werden.
Wir fordern die Monatsabschläge generell im Nachhinein an. Das heißt 4 Wochen verbrauchen und erst dann zahlen. Bitte beachten Sie, dass in einem
Abrechnungsjahr lediglich 11 Abschläge erhoben werden. Der 12. Monatsabschlag
wird mit der Jahresrechnung verrechnet. Ergibt sich ein Guthaben, so wird dies erstattet.
Sie möchten uns Ihren Zählerstand übermitteln? Nutzen Sie dazu unser Online-Kundencenter.
Dort können Sie Zählerstände jederzeit übermitteln.
Alternativ können Sie auch unser Online-Formular nutzen. Ihre Zählerstände werden direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.
Direkt zur Zählerstandseingabe
Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.
Wenn Sie Ihr neues Zuhause bei uns anmelden möchten, können Sie uns dies per E-Mail, per Brief, persönlich in unserem Kundencenter oder telefonisch mitteilen.
Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Sie können Ihre Bankverbindung sowie die notwendigen Angaben für Abbuchungen und Gutschriften ganz bequem in unserem Online-Kundencenter ändern.
Wenn Sie Ihre Rechnung künftig nicht mehr in Papierform, sondern digital erhalten möchten, dann können Sie dies hier einrichten.
Im Online-Kundencenter können Sie im Service Postfach ganz einfach auf Online-Kommunikation umstellen. Sie erhalten dann künftig keine Papierpost mehr. Stattdessen können Sie Ihre Online-Rechnung und andere Anschreiben digital als PDF-Dokument in Ihrem Postfach im Online-Kundencenter einsehen und herunterladen. So tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei und haben Ihre Dokumente jederzeit und überall griffbereit.
Ihre Adress- und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse, etc.) können Sie hier im Online-Kundencenter ändern. Sollte sich wegen eines Umzugs Ihre Adresse ändern, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Kundenservice auf oder melden Ihren Umzug einfach online.
Tipp: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse immer aktuell ist. Diese können Sie im Online-Kundencenter hinterlegen und ändern.
Unsere Stadtwerke Bochum-App können Sie kostenlos im Google Play-Store (Android), als auch im Apple APP-Store (iOS) herunterladen.
Den Abbuchungstermin Ihrer Rechnungen können Sie nicht ändern.
Falls Sie den Termin aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten einmal verändern möchten, sprechen Sie uns bitte an. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Nutzen Sie dazu bitte eine unserer Kontaktmöglichkeiten.
Den Service einer monatlichen Abrechnung bieten wir Ihnen gerne gegen Aufpreis an.
Nutzen Sie bitte zur Einrichtung dieses Services unser Kontaktformular.
Die Änderung des Abschlagstermins kann bis 2 Abschlagszahlungen vor der Rechnungsschreibung vorgenommen werden. Zur Auswahl stehen der 10., 20. und 30. eines Monats. Ausnahme ist die Betriebsnebenkostenabrechnung. Da die Zahltermine zusammen mit dem Eigentümer festgelegt wurden, ist keine Änderung möglich.
Der Abschlagsbetrag kann innerhalb eines Abrechnungszeitraumes bis zu 3 Mal geändert werden.
Jeder Rechnung liegt eine allgemeine Begriffserklärung bei.
Falls Sie trotzdem Fragen haben, dann hilft Ihnen unser Kundendienst sehr gerne weiter.
Ob telefonisch, online oder persönlich - hier finden Sie alle Möglichkeiten, uns zu kontaktieren. Ganz so, wie Sie es wünschen. Sie möchten eventuell eine Störung melden? Auch dann sind Sie hier richtig.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0234 960 - 3737. Sie können auch einen telefonischen Rückruf vereinbaren oder per Live-Chat online kommunizieren. Wir sind für Sie da!
Kundenberatung
Wir freuen uns, Sie wieder in unserem Kundencenter am Ostring 28 begrüßen zu dürfen. Unsere Kundenberater stehen Ihnen zu den angegebenen Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.
Montag bis Mittwoch | 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag | 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Der Zählerpunkt ist die Identifikationsnummer für Lieferstellen. Da dieser nur einmalig existiert, kann der Standort genau identifiziert werden.
Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie uns Ihre Zählerstände bei einer Preisanpassung angeben müssen.
Für den Fall, dass Sie ausziehen – dann benötigen wir von Ihnen die folgenden Daten:
Kundennummer,
Datum der Schlüsselübergabe,
Zählerstand,
Ihre neue Adresse.
Für den Fall, dass Sie den Lieferanten wechseln – dann brauchen wir von Ihnen diese Daten:
Kundennummer,
Wechseldatum.
Zähler befinden sich für gewöhnlich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in der Wohnung.
Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit der Rechnung haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Sie können uns gerne Ihren Zählerstand mitteilen und den Grund der Korrektur sowie das Ablesedatum. Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Angaben und Sie erhalten von uns ggf. eine aktualisierte Rechnung.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht neben der modernen Messeinrichtung aus einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während eine moderne Messeinrichtung die Verbrauchsdaten nur anzeigt, kann das intelligente Messsystem die Daten zusätzlich fernübertragen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre fälligen Zahlungen bis zu maximal 30 Tage hinauszuzögern.
Bitte teilen Sie uns beim Auszug, nach der Schlüsselabgabe, Ihren Zählerstand des alten Zählers mit.
Mit dieser Angabe können wir Ihre Abschlussrechnung erstellen.
Informieren Sie uns dann nach Erhalt der Schlüssel für Ihr neues Zuhause über den dortigen Zählerstand.
Im Online-Kundencenter können Sie im Service Postfach ganze einfach auf Online-Kommunikation umstellen. Sie erhalten dann künftig keine Papierpost mehr. Stattdessen können Sie Ihre Online-Rechnung und andere Anschreiben in digitaler Form, als PDF-Dokument, in Ihrem Postfach im Online-Kundencenter jederzeit und von überall einsehen und herunterladen. So tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei und haben Ihre Dokumente immer griffbereit.
Keine Sorge - Sie verpassen nichts: Über neue Dokumente informieren wir Sie sofort per E-Mail.
Sie können sich am einfachsten online ab- bzw. anmelden.
Wir kümmern uns auch gerne persönlich um Ihr Anliegen. Rufen Sie uns an unter 0234 960-3535.
Wir benötigen von Ihnen die folgenden Angaben:
Ihre Kundennummer,
die Zählernummern der alten und der neuen Wohnung,
Die Zählerstände der alten Wohnung vom Tag der Schlüsselabgabe,
Die Zählerstände der neuen Wohnung vom Tag der Schlüsselübernahme,
Ihre alte und neue Anschrift.
Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben oder Ihr Zähler bereits gesperrt ist, können Sie uns einen Zahlungsnachweis zusenden, damit wir Ihren Zähler nicht sperren oder wieder entsperren.
Ihr Passwort können Sie, wie Ihren Benutzernamen, im Online-Kundencenter ändern.
Wenn Sie das Online-Kundencenter nicht mehr nutzen möchten, können Sie Ihren Zugang im Online-Kundencenter selbst löschen. Nach dem Löschen können Sie nicht mehr auf das Online-Kundencenter und Ihre Dokumente dort zugreifen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie die Services Online-Rechnung oder Stichtagsabrechnung zum 31.12. nutzen, die nur über das Online-Kundencenter angeboten werden, können Sie Ihren Zugang nicht selbst löschen. Geben Sie uns in dem Fall bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten Bescheid.
Ihren Benutzernamen können Sie im Online-Kundencenter ganz einfach selbst ändern.
Ja, es ist möglich einen abweichenden Rechnungsempfänger anzugeben.
Es ist kein bestimmter Tarif nötig!
Es genügt, wenn Sie unser Strom- , Gas-, Fernwärme oder Wasserkunde sind.
Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und Sie den Rechnungsbetrag nicht auf einmal zahlen können, besteht für Sie die Möglichkeit, einen Ratenplan zu beantragen, wenn Sie vorher regelmäßig Abschläge gezahlt haben.
Hinweis: Wir gewähren keine Ratenpläne auf offene Abschläge.
Beantragen Sie Ihren persönlichen Ratenplan im Online-Kundencenter.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Stadtwerkedrive-Rechnung haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Kunden- und Rechnungsnummer an stadtwerkedrive@stadtwerke-bochum.de.
Haben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort für das Online-Kundencenter vergessen? Das ist überhaupt kein Problem. Sie können Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort hier zurücksetzen. Bitte halten Sie dafür Ihre Kundennummer bereit.
Sie können sich ganz einfach mit Ihrem Namen und Ihrer Kunden- und Zählernummer registrieren. Diese Daten finden Sie auf Ihrer Rechnung oder auf den Vertragsunterlagen.
Sie, und bis zu fünf weitere Familienmitglieder können die App und damit auch gleichzeitig die Kundenkarte nutzen.
Ja, wir benötigen von Ihnen den Zählerstand zum Kündigungstermin, um Ihre Schlussrechnung zu erstellen.
Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular. Ihr Zählerstand wird direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.
Direkt zur Zählerstandseingabe
Wenn Sie in unserem Online-Kundencenter registriert sind, können Sie den Zählerstand auch dort jederzeit übermitteln.
Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.
Unsere Kundenkarte finden Sie jederzeit in digitaler Form in unserer App. Somit brauchen Sie weder eine Plastikkarte noch eine Broschüre und schonen so die Umwelt. Sie können als unser Kunde direkt bei über 260 Partnern sparen. APP geht's!
Sie können Ihr Passwort jederzeit ändern und sollten dies auch in regelmäßigen Abständen tun.
Ihr Passwort muss mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
Wir empfehlen:
Im Normalfall ja – bitte beachten Sie:
Zum allgemeinen Schutz sind manchmal die Sicherungen des Zählers gelöst.
Sie können die Sicherungen jederzeit wieder eindrehen und sofort ist Strom vorhanden.
Danach einfach den Zähler anmelden und innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.
Ist der Zähler allerdings mit einem grünen oder roten Hinweisschild einschließlich schwarzen Sperrkappen versehen, dann ist die Stromzufuhr sehr wahrscheinlich gesperrt und der Kontakt mit uns vor Stromabnahme unbedingt notwendig.
Sie können mit unserem Kundenservice einen telefonischen Rückruf vereinbaren, per Live-Chat online kommunizieren oder einen Termin für eine Videoberatung buchen.
Die vereinbarten Raten werden separat zu Ihren sonstigen Abschlägen fällig. Sie können wählen, ob Sie diese entweder überweisen oder ob wir diese per SEPA-Lastschrift einziehen sollen. Falls Sie sich für die Abbuchung entscheiden, ziehen wir auch Ihre Abschläge zukünftig ein.
Wählen Sie dazu einfach im Online-Kundencenter den Service Ratenplan und wählen zwischen den beiden Optionen Abbuchung oder Überweisung.
Nein, Sie benötigen für die Nutzung eines intelligenten Messsystems (iMSys) keinen Internetzugang.
Nein, es gibt keinen Mindestbetrag für einen zu vereinbarenden Ratenplan. Wir prüfen jeden Ratenantrag individuell und legen nach Rücksprache mit Ihnen die Höhe der Zahlungen fest.
Die Funktionsweise einer modernen Messeinrichtung wird Ihnen in der Bedienungsanleitung erläutert. Diese finden Sie auf unserer Internetseite.
Sie können eine Zahlungspause mit uns vereinbaren, wenn Sie Ihre Rechnung oder Abschläge aus nachvollziehbaren Gründen unerwartet nicht sofort bezahlen können.
Anmelden bei uns sollten Sie sich bitte ab dem Zeitpunkt, wenn Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten haben.
Nutzen Sie dafür einfach unser Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie: Die Zeit zwischen Ihrem Einzug und Ihrer rückwirkenden Anmeldung darf höchstens 6 Wochen betragen – andernfalls setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die vereinbarten Ratenbeträge werden unabhängig von Ihren sonstigen Abschlagszahlungen fällig. Die gewünschten Zahlungstermine können Sie mit uns gemeinsam festlegen.
Ja, auch intelligente Messsysteme (iMSys) verbrauchen im geringen Maße Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird allerdings nicht erfasst und Ihnen somit auch nicht in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch wird stattdessen vom Netzbetreiber getragen.
Den Antrag für einen Zahlungsaufschub können Sie ganz einfach in unserem Online-Kundencenter vornehmen.
Ja, wir beliefern Sie nach Ihren Wünschen auch sehr gerne deutschlandweit mit Strom und Erdgas.
Sie möchten etwas für den Klimaschutz tun? Dann nutzen Sie unsere nachhaltigen Angebote Ökostrom aus Wasserkraft und klimaneutrales Ökogas unter Gut & Grün.
Sie können einen Zahlungsnachweis entweder über unser Online-Kundencenter oder das entsprechende Kontaktformular einreichen.
Der Stromverbrauch wird alle Viertelstunde erhoben und einmal täglich durch das Smart-Meter-Gateway an die berechtigten Marktteilnehmer (Energielieferant, Netzbetreiber) übertragen. Die Marktteilnehmer benötigen diese Daten zur Bilanzierung der Strommengen und zur Netzbilanzierung.
Für die Zusendung Ihrer persönlichen PIN verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Die PIN wird Ihnen aus Datenschutzgründen per Post zugestellt.
Das intelligente Messsystem ist ein Baustein der Energiewende. Wichtigstes Ziel dabei ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Intelligente Messsysteme erlauben Ihnen einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und sollen Sie dazu anregen, mit Energie bewusster umzugehen, um die Energieversorgung insgesamt effizienter zu gestalten.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Basiszähler) und dem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem.
In diesem Fall haben sich die Mieter bereits vor ihrem Auszug bei uns abgemeldet.
Wir dürfen diese Mieter ohne deren persönliche Zustimmung nicht wieder anmelden.
Wir bitten Sie, Ihre Mieter über diesen Sachverhalt zu informieren!
Die Abschlagszahlung für Ihre neue Wohnung richtet sich nach den Vorverbrauchswerten und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Als Online-Kunde können Sie Ihren Abschlag bequem in unserem Online-Kundencenter ändern. Sie können Ihren neuen Abschlag um maximal 100 % erhöhen oder um 10 % senken.
Möchten Sie Ihren Abschlag über diese Vorgaben hinaus anpassen, dann informieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Die Änderung gilt jeweils für das aktuelle Abrechnungsjahr.
Unter 1.8.1 wird der Niedertarif (NT) angezeigt, unter 1.8.2 der Hochtarif (HT).
Wenn sich Ihre neuen Mieter nicht innerhalb von vier bis maximal sechs Wochen bei uns anmelden, erkundigen wir uns üblicherweise beim Wohnungseigentümer, auf welchen Namen der bislang vertragslose Zähler nun angemeldet werden soll.
Sie benötigen lediglich eine handelsübliche Taschenlampe, um den Lichtsensor des Zählers auf der Vorderseite anzuleuchten.
Nein. Für die Ablesung des Zählers ist nur die erste Displayzeile relevant. Hierzu muss die PIN nicht eingegeben werden. Die erste Displayzeile kann aus eichrechtlichen Gründen nicht abgeschaltet werden.
Nein. Die PIN-Eingabe kann beliebig oft wiederholt werden, ohne eine Sperrung der modernen Messeinrichtung zu verursachen.
Die Eichgültigkeit für intelligente Messsysteme (iMSys) beträgt acht Jahre.
Grundlage für die Einführung intelligenter Messsysteme ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz; MsbG).
Das MsbG ist im September 2016 in Kraft getreten.
Ja, die gespeicherten historischen Verbrauchswerte können zum Beispiel bei einem Nutzerwechsel (z.B. Mieterwechsel) durch Sie gelöscht werden. Die genaue Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung. Diese finden Sie auf unserer Internetseite.
Der Messstellenbetreiber besetzt neben dem Lieferanten und dem Netzbetreiber eine eigene Marktrolle auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Zähler sowie für die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung.
Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet.
Bei den Stadtwerken Bochum erhalten Sie einen persönlichen, fachlich qualifizierten Service.
Wir bieten Ihnen eine professionelle Energieberatung und eine Vielzahl von zusätzlichen Serviceangeboten rund um die Themen Strom, Gas und Wasser. Und über unser Online-Kundencenter können Sie jederzeit Ihre persönlichen Daten einsehen und verwalten.
Sie können mit unserem Kundenservice auch einen telefonischen Rückruf vereinbaren, per Live-Chat online kommunizieren oder einen Termin für eine Videoberatung buchen.
Die Stadtwerke Bochum stehen seit 165 Jahren den Bochumer Bürgerinnen und Bürgern zur Seite und geben Ihnen die nötige Energie. Wir verstehen uns als ein Teil Bochums und sind mit unseren Sponsoring-Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Kultur, soziale Einrichtungen und Sport über den Versorgungsauftrag hinaus in der Stadt aktiv.
Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen im geringen Maße Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird allerdings nicht erfasst und Ihnen somit auch nicht in Rechnung gestellt. Stattdessen tragen wir, der Netzbetreiber, den Stromverbrauch.
Der Zähler ist Eigentum der Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Für die Bereitstellung des Zählers fallen Gebühren an, die auch dann monatlich gezahlt werden müssen, wenn keine Verbrauchsmessung erfolgt.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Zähler kostenpflichtig ausbauen zu lassen.
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die klassischen, analogen Zähler. Sie verfügen über ein digitales Display, das neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen kann.
Die moderne Messeinrichtung versendet keinerlei Daten. Moderne Messeinrichtungen sind technisch nicht dazu in der Lage, da sie über keine Funk- oder Internetverbindung verfügen. Bedenken bezüglich der Datenübermittlung sind deshalb unbegründet.
Die namentliche Umschreibung von Verträgen mit uns, ist nur bei Ehepartnern möglich.
Bei allen sonstigen Nachfolgen muss der bislang bestehende Vertrag gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Als juristische Vertragsnachfolgen haben die rechtlichen Erben mögliche Verbindlichkeiten aus der Schlussrechnung zu begleichen bzw. erhalten im umgekehrten Fall die Rückerstattung überwiesen.
Sollten Sie als rechtlicher Nachfolger das Erbe ausschlagen wollen, senden Sie uns bitte die Ausschlagungsurkunde zu.
Eine Einzelvollmacht berechtigt für nur eine Geschäftshandlung. Diese können Sie hier hochladen.
Wenn Sie jedoch langfristig die gesamten Geschäfte unseres Kunden für diesen ausführen wollen, dann erfordert dies die Vorlage einer Vorsorgevollmacht.
Die gerichtliche Urkunde über die Bestellung einer Rechtsbetreuung können Sie hier hochladen.
Ja, bitte nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular und laden Ihre Heiratsurkunde oder Ihren Personalausweis mit Ihrem aktuellen Namen hoch. Vielen Dank!
Voraussetzung für die Teilnahme an der Stadtwerke Bonuswelt ist ein exklusives Angebot, dass unsere Kunden in Anspruch nehmen können. Dies können sowohl Dienstleistungen, Services als auch Produkte sein.
Wichtig hierbei ist, dass Ihr exklusives Angebot für den Kunden und die Kundinnen anhand einer Preisliste nachvollziehbar ist.
Ihre Daten zu schützen, ist uns ein besonderes Anliegen. Der Betrieb des Smart-Meter-Gateway Administrators (SMGWA) wird dazu in regelmäßigen Zeitabständen durch akkreditierte Prüfstellen überwacht. Alle drei Jahre ist eine Rezertifizierung des SMGWA erforderlich. Außerdem zertifiziert und überwacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend vorgegebener Schutzprofile die Smart-Meter-Gateways selbst und die Prozesse der Gerätehersteller. Dies bietet Ihnen ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Ihre gültigen Kündigungskonditionen finden Sie in Ihrem Liefervertrag, auf der Vorderseite unter dem Punkt „Die Laufzeit“ oder auf Ihrer letzten Rechnung. Unser Tipp: Ihre alten Rechnungen können Sie bequem einsehen in unserem Onlinekundencenter.
Falls Sie Ihren Vertrag nicht finden können, füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, wir geben Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Konditionen. Oder rufen Sie uns einfach an.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0234 960 - 3737. Sie können auch einen telefonischen Rückruf vereinbaren, per Live-Chat online kommunizieren oder einen Termin für eine Videoberatung buchen.
Wir sind für Sie da!
Voraussetzung dafür, dass Sie stellvertretend für eine nicht geschäftsfähige Person die Korrespondenz mit uns übernehmen, ist die Vorlage einer sogenannten Vorsorgevollmacht.
Wir stellen Ihnen an dieser Stelle einen Link auf solch ein Dokument zur Verfügung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (caritas.de)
Diese können Sie dann ausgefüllt hier hochladen.