Wie wird der Abschlag berechnet?

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftige Monatspauschale zu errechnen. Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Pauschalberechnung berücksichtigt werden.

Wir fordern die Monatsabschläge generell im Nachhinein an. Das heißt 4 Wochen verbrauchen und erst dann zahlen. Bitte beachten Sie, dass in einem

Abrechnungsjahr lediglich 11 Abschläge erhoben werden. Der 12. Monatsabschlag

wird mit der Jahresrechnung verrechnet. Ergibt sich ein Guthaben, so wird dies erstattet.

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