Gasumlage

Gasspeicherumlage

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Höhe der Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Höhe der Speicherumlage wird von Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht. 

Die Gasspeicherumlage beträgt ab dem 1. Januar 2024 0,186 ct/kWh netto.

Aktuelle Infos zu den Umlagen finden Sie auch hier: https://www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen

Hinweis zur Gasbeschaffungsumlage: Durch die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage durch die deutsche Bundesregierung am 29. September 2022 wird die Umlage nicht zum 1. Oktober in Kraft treten. Die daraus resultierenden Änderungen werden umgesetzt. Selbstverständlich werden Entlastungen für Kundinnen und Kunden eins zu eins weitergegeben. 

 

FAQ zu den Gasumlagen

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01. April 2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Nach offizieller Bekanntgabe erfahren Sie die Höhe der Umlage hier. Außerdem finden Sie auf dieser Seite auch weitere Fragen und Antworten zu den Gasumlagen.

Die Umlage kann erstmals für den Oktober 2022 erhoben werden. Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher werden viele Energieversorger gezwungen sein, ihren Kunden die Umlage mit einer Preisänderung bereits im Oktober oder mit etwas Zeitverzug weiterzugeben.

Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2025 erhoben.

Die Weitergabe der Umlagen durch die Energieversorgungsunternehmen an die Endkunden ist bisher nicht ausdrücklich geregelt und kann davon abweichen.

Die Gasspeicherumlage beträgt aktuell 0,145 ct/kWh netto und wurde am 18. August 2022 von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht. Die Höhe der festgelegten Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Allerdings gilt das für Preisanpassungen nach oben und nach unten.

Es gibt mehrere Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Bereits im vergangenen Jahr sind die Preise für Gas an den Großhandelsmärkten gestiegen. Gründe für die Preisanstiege waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie. Seit dem Krieg in der Ukraine ist der Druck auf die Gaspreise weiter enorm gestiegen. Die Energieversorger sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Zum Teil müssen sie mehr als das Fünffache für Energie bezahlen als noch Anfang 2021. Das kann dazu führen, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufes die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben müssen.

Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte, staatlich induzierte Umlagen und Steuern Bestandteil des Gaspreises. In den letzten Jahren änderten sich diese über das Jahr kaum, so dass die Endkundenpreise stabil waren. Vor allem durch die beiden neuen, volatilen Umlagen und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten ist es wahrscheinlich, dass Kunden nun mehrfach im Jahr mit Gaspreisänderungen konfrontiert werden müssen.

Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Jeder Kunde kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten: vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger. Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen mit Tipps und Tricks, wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen. Über ausgewählte Suchportale finden Privat- wie Gewerbekunden die relevanten Förderprogramme und Beratungsangebote.

Zum Thema Energiesparen haben wir für Sie einige Energiespartipps zusammengestellt.

Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich zeitnah bei Ihrem Energieversorger. Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen.

Ebenso sollten die betroffenen Personen rechtzeitig mit Ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam Lösungen zu suchen.

Falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, finden Sie hier Informationen zu verschiedenen Beratungsangeboten.

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