Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Planung und Installation Ihrer Ladeinfrastruktur für die eigenen vier Wände. Zusammen mit dem lokalen Handwerk errichten wir für Sie Ihre eigene Stromtankstelle. Auch beim Fördermittelantrag, der Prüfung der Netzanschlussleistung und Ihrer Hausinstallation können Sie sich auf uns verlassen.
Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand mit Qualitätsgarantie der Stadtwerke Bochum.
Ob zuhause, oder im Bochumer-Stadtgebiet. Mit Stadtwerkedrive und unserer Ladekarte, tanken Sie Strom, wo und wann Sie es wollen.
Unsere Wallboxen sind eine bequeme, moderne und zugleich kostengünstige Lösung für Privathaushalte. Die Wallboxen bieten eine robuste Konstruktion und zuverlässige Leistung bei optimaler Energieeffizienz und eine schnelle und einfache Installation. Damit ermöglichen unsere Wallboxen schnelles und einfaches Laden für Ihre E-Mobilität.
Ihre passende Wallbox finden Sie hier.
Unser freundliches Serviceteam berät Sie gerne in unserem Kundenzentrum am Ostring 28 in Bochum und selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail.
Telefonischer Kundenservice von 8 bis 20 Uhr (montags bis samstags) unter: 0234 960-3090
Ganz schnelle Antwort benötigt?
Einfach anrufen: 0234 - 960-3090
Stadtwerkedrive bietet Ihnen folgende Tarife innerhalb unserer Ladekarte:
*Der Nachtladetarif gilt ab dem 01.09.2023 automatisch für Ladevorgänge, die im Zeitraum zwischen 20 - 24 Uhr an allen Stadtwerkedrive-AC-Ladestationen in Bochum gestartet werden. Während der ersten 720 Minuten (12 Stunden) Standzeit fällt keine Blockiergebühr an.
Da das Ladenetz stetig wächst, lohnt es sich aber, regelmäßige Updates zu machen. Wir haben Ihnen einige Anbieter von Ladestationsverzeichnissen und Karten zusammengestellt.
Mit der Pachtrate für das Lade Paket können Sie vorausschauend planen und sind vor Überraschungen - etwa durch Reparaturkosten – geschützt. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie immer und zuverlässig Strom tanken können und müssen sich ansonsten um nichts kümmern.
Jetzt auf Stadtwerkedrive.de informieren
Der Mieter erhält nach einer Zahlungserinnerung seine erste Mahnung, bleibt auch diese unbeachtet, senden wir eine zweite Mahnung an den Mieter.
Muss eine dritte Mahnung erfolgen, geht das gleiche Schreiben an den Eigentümer/ Vermieter. Der EGT wird sozusagen haftbar gemacht für den Mieter und muss bei Zahlungsverzug/ Nichtzahlung aufkommen. Der Vermieter muss dann im Innenverhältnis die Forderung beim Mieter klären.