• Sponsoring
    Wir fördern Eure Herzensprojekte!

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zur  Bewerbung für Bürger- und Zukunftsprojekte auf www.stadtwerke-bochum.de und zur Abstimmung über die eingereichten Projekte

  • I. Präambel

Institutionen, Organisationen und Vereine erhalten hier die Möglichkeit, sich über eine eigens geschaffene Internetseite um ein Sponsoring durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (nachfolgend „Stadtwerke Bochum“ genannt) zu bewerben.

Das Abstimmungsverfahren im Internet eröffnet allen interessierten Bochumerinnen und Bochumern die Möglichkeit, über sog. Bürgerprojekte abzustimmen und so gemeinsam zu entscheiden, welche der zur Abstimmung freigegebenen Projekte durch die Stadtwerke gesponsert werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimmen auf die zur Abstimmung freigegebenen Projekte abgeben. Die Projekte mit den meisten Stimmen schließen einen Sponsoringvertrag mit den Stadtwerken Bochum ab und erhalten anschließend die zugesagte Fördersumme. Nach Ende der Bürger*innenabstimmung hat der unter VIII. genannte unabhängige Sponsoring-Beirat zudem die Möglichkeit, weitere Bürgerprojekte für ein Sponsoring auszuwählen.

Bei Zukunftsprojekten erfolgt die Entscheidung über eine Förderung durch den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum.
 

  • II. Bewerbungsbedingungen

    Um mit einem Projekt zur Abstimmung zugelassen zu werden, müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt sein:
     
    • Teilnehmen kann jeder Verein, jede Organisation oder Institution mit Sitz in Bochum. Eine Bewerbung von Privatpersonen ist nicht zugelassen.
       
    • Spendenempfänger von Spenden der Stadtwerke Bochum sind berechtigt am Bewerbungsverfahren teilzunehmen, soweit das eingereichte Projekt nicht bereits durch eine Spende gefördert worden ist.
       
    • Der Projektträger muss gemeinwohlorientiert tätig sein. Nicht zugelassen sind politische Parteien sowie extremistische, verfassungsfeindliche, radikale oder diskriminierende Organisationen oder solche, die gegen Moral, Sitte oder geltendes Recht verstoßen.
       
    • Die gestellten Projektanträge müssen detaillierte Kostenschätzungen enthalten, die Angabe einer pauschalierten Sponsoringsumme reicht nicht aus.
       
    • Jede Projektbeschreibung muss einen Fließtext von mindestens 1.000 Zeichen umfassen, in dem die Ziele des Projekts beschrieben werden. Verlinkungen auf Internetseiten als alleinige Projektbeschreibung sind nicht zulässig.
       
    • Ab 2024 müssen alle Projekte, die als Bürger- oder Zukunftsprojekt eingereicht werden, das Kriterium der Nachhaltigkeit erfüllen. In einem extra Textfeld muss dargelegt werden, ob das Projekt ökologisch, ökonomisch oder sozial nachhaltig ist.
       
    • Ab 2024 sind gebäudebezogene Baumaßnahmen für die Bewerbung als Bürger- oder Zukunftsprojekt zugelassen. Dies gilt insbesondere für Projekte, welche die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, einen ökologischen Heizungstausch oder die Installation von E-Ladeinfrastruktur als Projektziel haben. 
       
    • Projektanträge, die der Refinanzierung von Arbeits- oder Dienstverträgen dienen sowie alle sonstigen Zuschüsse zu Arbeits- oder Dienstverträgen sind nicht zulässig und förderungswürdig.
       
    • Die Projektmaßnahme muss im Stadtgebiet Bochum durchgeführt werden.
       
    • Ab 2024 dürfen Bürgerprojekte frühestens acht Wochen nach Ende der Abstimmungsphase starten, müssen aber im Kalenderjahr der Bewerbung und Auswahl begonnen werden. Sponsoringverträge für Bürgerprojekte haben  eine Vertragslaufzeit mindestens bis zum Ende des der Bewerbung folgenden Kalenderjahres.
       
    • Zukunftsprojekte dürfen erst im auf die Bewerbungsphase folgenden Kalenderjahr beginnen. Das Datum der geplanten Umsetzung wird bei der Einreichung eines Projekts über das Bewerbungsformular automatisch überprüft. Sie erhalten einen Hinweis, sollte das angegebene Datum den Bedingungen widersprechen.
       
    • Für Sponsoringnehmer ist ein weiteres Sponsoring für die Dauer des bereits abgeschlossenen Sponsoringvertrages ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Teilnahme soweit das Projektziel einen aktuellen Sponsoringnehmer begünstigt.
       
    • Die Angaben in der Bewerbung müssen der Wahrheit entsprechen.
       
  • III. Verfahrensablauf für Bürgerprojekte

Bürgerprojekte werden einmal jährlich im Rahmen der Bürger*innenabstimmung und durch den unabhängigen Sponsoring-Beirat ausgewählt.
Um eine Projektbewerbung einzureichen ist eine Registrierung erforderlich, bei der Sie uns Anrede, Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sowie ein Passwort mitteilen müssen.  Sie können mit den Login-Daten E-Mail-Adresse und Passwort bis zum Ende der Bewerbungsphase neue Projekte anlegen bzw. auf ihre in diesem Jahr angelegten Projekte zugreifen und Änderungen oder Ergänzungen durchführen. Sollten Sie sich 400 Tage nicht wieder einloggen, so werden die bei der Registrierung erhobenen Daten gelöscht. 

Um sich mit einem Sponsoringprojekt zu bewerben, muss das Formular vollständig ausgefüllt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Bilder oder andere Dateianhänge hochzuladen. Eine Bearbeitung der eingegebenen Projektdaten durch den Projektträger ist bis zur Einreichung des Projekts bzw. Ende der Bewerbungsphase möglich. 

Erst mit der Einreichung des Projekts wird es verbindlich von den Stadtwerken Bochum als Bürgerprojekt gewertet. Projekte, die nach Ende der Bewerbungsphase den Status "in Bearbeitung" aufweisen, werden für den weiteren Prozess nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme ist kostenfrei, Auslagen werden den Bewerbenden nicht ersetzt.

Eine Kontaktaufnahme zu den Sponsoringverantwortlichen bei den Stadtwerken Bochum ist per E-Mail möglich.

Die eingereichten Projekte werden den Sponsoringverantwortlichen der Stadtwerke und dem Sponsoring-Beirat zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Die eingereichten Projekte werden auf die Einhaltung der unter II. genannten Mindestkriterien geprüft.

Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, werden die Projekte für die Öffentlichkeit mit dem Start der Online-Abstimmung freigegeben. Hierbei werden die im Formular gekennzeichneten Projektdaten, der angegebene Projektträger sowie die hochgeladenen Dateianhänge (alle gängigen Microsoft Office Dateien sowie PDF-Dokumente) und Bilder (JPEG, GIF, PNG) veröffentlicht.

Die Dauer der Abstimmungsphase entnehmen Sie bitte der Startseite. In dieser Zeit können Bochumer Bürgerinnen und Bürger über die Verteilung des auf der Startseite genannten Sponsoringbudgets online abstimmen. Zur Generierung von Herzen stehen den Kund*innen der Stadtwerke Bochum drei Möglichkeiten zur Verfügung:

- über die Aktionsseite unter www.stadtwerke-bochum.de

- über die Stadtwerke Bochum-App

- über das Online-Kundencenter

Darüber hinaus werden während der Abstimmungsphase in Bochumer Tages- und Wochenzeitungen sowie Bochumer Monatsmagazinen Anzeigen mit Coupons zur Offline-Abstimmung veröffentlicht. Unausgefüllte (leere) Coupons dürfen kopiert werden. Die Abstimmfrist für die Offline-Abstimmung endet vor dem Ende der Online-Abstimmung. Abstimmzettel, die nach dem, auf dem Coupon angegebenen Datum bei den Stadtwerken Bochum eingehen, werden nicht gewertet. Eine Ausnahme gilt nur für Coupons die einen gültigen Poststempel aufweisen mit Datum vor dem auf dem Coupon angegebenen Datum

Zum festgelegten Endzeitpunkt der Abstimmungsphase werden die eingegangenen Stimmen letztmalig gezählt und die Reihenfolge der zu fördernden Projekte entsprechend dem Abstimmungsergebnis gesichert. Die Projekte erhalten in der Reihenfolge des Abstimmungsergebnisses die gewünschten Fördersummen vollständig. Das Budget wird vollständig ausgeschöpft. Das Projekt, welches als letztes am Budget partizipieren kann, erhält die aus dem Gesamtbudget noch verbleibende Summe.

Sollte dieser Restbetrag nicht ausreichen, um das Projektziel zu erreichen, so wird kein Vertrag zwischen dem Projektträger und den Stadtwerken abgeschlossen. Es wird dann entlang der Reihenfolge des Abstimmungsergebnisses der nächste Projektträger angesprochen.

Sollten zwei oder mehrere Projekte mit gleicher Stimmzahl auf dem letzten Platz mit Budgetzuteilung landen, wird das Restbudget unter allen betroffenen Projektträgern gleichmäßig aufgeteilt. Hier wird das Restbudget durch die Anzahl der Projekte mit gleicher Anzahl an Stimmen geteilt. Jedes Projekt erhält maximal die beantragte Förderhöhe. Folgende Beispiele zur Verdeutlichung:

Beispiel 1:
Restbetrag: 10.000 €

Projekt 1: 2.351 Stimmen
Beantragter Förderbetrag: 15.000 €

Projekt 2: 2.351 Stimmen
Beantragter Förderbetrag: 5.000 €

Es werden 5.000 € je Projekt vergeben

Beispiel 2:
Restbetrag: 14.000 €

Projekt 1: 2.351 Stimmen
Beantragter Förderbetrag: 15.000 €

Projekt 2: 2.351 Stimmen
Beantragter Förderbetrag: 8.000 €

Projekt 3: 2.351 Stimmen
Beantragter Förderbetrag: 5.000 €

Projekt 3 erhält 5.000 € €
Projekt 1 und 2 jeweils 4.500 €

Auf das Abstimmungsergebnis der Bürgerprojekte haben die Stadtwerke keinen Einfluss.

Nach Ende der Bürger*innenabstimmung hat der unter VIII. genannte unabhängige Sponsoring-Beirat zudem die Möglichkeit, einzelne Bürgerprojekte, die aufgrund des Abstimmungsergebnisses nicht für ein Sponsoring berücksichtigt werden konnten, für ein Sponsoring auszuwählen.

 

  • IV. Verfahrensablauf für Zukunftsprojekte

Zukunftsprojekte können sich während der Bewerbungsphase für ein maximal dreijähriges Sponsoring bewerben. Start des Sponsorings ist das dem Bewerbungsjahr folgende Kalenderjahr.

Um eine Projektbewerbung einzureichen ist eine Registrierung erforderlich, bei der Sie uns Anrede, Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sowie ein Passwort mitteilen müssen. Sie können mit den Login-Daten E-Mail-Adresse und Passwort bis zum Ende der Bewerbungsphase neue Projekte anlegen bzw. auf ihre in diesem Jahr angelegten Projekte zugreifen und Änderungen oder Ergänzungen durchführen. Sollten Sie sich 400 Tage nicht wieder einloggen, so werden die bei der Registrierung erhobenen Daten gelöscht. 

Um sich mit einem Sponsoringprojekt zu bewerben, muss das Formular vollständig ausgefüllt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Bilder oder andere Dateianhänge hochzuladen. Eine Bearbeitung der eingegebenen Projektdaten durch den Projektträger ist bis zur Einreichung des Projekts bzw. Ende der Bewerbungsphase möglich. 

Erst mit der Einreichung des Projekts wird es verbindlich von den Stadtwerken Bochum als Zukunftsprojekt gewertet. Projekte, die nach Ende der Bewerbungsphase den Status "in Bearbeitung" aufweisen, werden für den weiteren Prozess nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme ist kostenfrei, Auslagen werden den Bewerbenden nicht ersetzt.

Eine Kontaktaufnahme zu den Sponsoringverantwortlichen bei den Stadtwerken Bochum ist per E-Mail möglich.

Die eingereichten Projekte werden von den Sponsoringverantwortlichen der Stadtwerke Bochum auf die Einhaltung der unter II. genannten Mindestkriterien geprüft. Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, entscheidet der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum Holding GmbH über die zu fördernden Projekte.
 

  • V. Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
    • Jegliche Verletzung der unter II. genannten Bewerbungsbedingungen sowie die Übermittlung falscher Angaben oder ein vergleichbar schwerer Verstoß kann nach freiem Ermessen der Stadtwerke Bochum zum - ggf. auch nachträglichen – Teilnahmeausschluss vom Bewerbungsverfahren führen.
       
    • Die Stadtwerke Bochum behalten sich das Recht vor, Projektträger, die gegen diese AGB verstoßen, längerfristig von der Teilnahme am Sponsoringverfahren auszuschließen.
       
  • VI. Abschluss eines Sponsoringvertrags / Auszahlung des Sponsoringbetrags

Nach Beendigung der Abstimmung bzw. nach Entscheidung des Sponsoring-Beirats im Falle der Bürgerprojekte oder nach der Entscheidung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bochum über die Zukunftsprojekte werden die Projektträger, die einen Sponsoringbetrag erhalten, unverzüglich per E-Mail benachrichtigt.

Sollten mehrere Bürgerprojekte eines Projektträgers eingereicht worden sein und sind mehrere davon sponsoringfähig, erfolgt ein Sponsoring lediglich bei dem in der Abstimmung bestplatzierten Projekt. Bei gleicher Platzierung in mehreren Kategorien hat der der Projektträger innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses zu entscheiden, für welches Projekt ein Sponsoringvertrag mit den Stadtwerken Bochum abgeschlossen werden soll.

Voraussetzung für die Auszahlung des Sponsoringbetrags ist der Abschluss eines Sponsoringvertrags mit den Stadtwerken Bochum.

Anschließend erfolgt die Auszahlung gemäß vertraglich zu vereinbarender Regelungen.

Sollte ein Vertrag nicht zustande kommen wird entlang der Reihenfolge des Abstimmungsergebnisses der nächste Projektträger angesprochen.

Sollte während oder nach Abschluss des Sponsoringvertrags bei einem Projektträger nachträglich ein Ausschlusskriterium (wie unter V. aufgeführt) festgestellt werden, sind die Stadtwerke Bochum berechtigt, den Sponsoringvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle bereits gezahlten Sponsoringgelder zurückzufordern.
 

  • VII. Eigentumsrechte Text- und Bildmaterial

Text- und Bildmaterial müssen im geistigen Eigentum des Projektträgers stehen, bzw. der/die Ersteller/Eigentümer müssen in Kenntnis gesetzt worden sein und der Verwendung für diesen Zweck zugestimmt haben.

Der Projektträger haftet für die unrechtmäßige Verwendung fremder Bilder und Texte. Er stellt die Stadtwerke Bochum insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
 

  • VIII. Beirat

    Die Bewerbung und Abstimmung über das Sponsoring von Bürgerprojekten wird durch einen unabhängigen Beirat begleitet. Er setzt sich aus Vertretern der Kirchen, der Gewerkschaften, dem Stadtsportbund, den Ausschüssen für Kultur und Sport, der Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Wohlfahrtsverbände, dem Kulturstammtisch, einem Mitglied aus dem Bereich Klima und Umweltschutz und Bochumer Bürger*innen zusammen.

    Im Falle von Streitigkeiten über das Verfahren dient der Beirat als Schiedsstelle.

    Zu den weiteren Aufgaben des Beirats zählen die formale Prüfung der Projekte, die Verfahrensaufsicht während des Abstimmungsverfahrens und die Auswahl weiterer Bürgerprojekte die aufgrund des Abstimmungsergebnisses nicht für ein Sponsoring berücksichtigt werden konnten.
     
  • IX. Sponsoringbericht

Einmal jährlich veröffentlichen die Stadtwerke Bochum auf ihrer Homepage einen Sponsoringbericht.
 

  • X. Datenschutz

Die entsprechende Datenschutzerklärung finden Sie hier.

  • XI. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bochum.
Stand: 05.01.2024

Häufig gestellte Fragen

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