Teilnahmebedingungen für die Abstimmung im Rahmen der Aktion „Ein Herz fürs Klima“
1. Veranstalter
Veranstalter der Abstimmung ist die Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum.
2. Gegenstand der Abstimmung
Im Rahmen der Aktion „Ein Herz fürs Klima“ leisten teilnehmende Kundinnen und Kunden einen freiwilligen monatlichen Zusatzbeitrag über ihre Stromkosten. Die im Rahmen dieser Aktion gesammelten Beiträge werden für Klimaprojekte in Bochum verwendet.
Über die vorliegende Abstimmung können die teilnahmeberechtigten Kundinnen und Kunden mitentscheiden, welches der zur Auswahl gestellten Projekte mit den gesammelten Beiträgen umgesetzt bzw. unterstützt werden soll.
3. Teilnahmezeitraum
Die Abstimmung wird ausschließlich online durchgeführt. Die Möglichkeit zur Teilnahme besteht ab Zustellung der Einladung zur Abstimmung, die den teilnahmeberechtigten Kundinnen und Kunden per E-Mail oder Brief übermittelt wird.
Teilnahmeschluss ist der 09.08.2026 um 23:59 Uhr.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abstimmung. Nach Teilnahmeschluss wird das Abstimmungsformular von der Website entfernt; später eingehende Abstimmungen werden nicht berücksichtigt.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Bochum, die im Jahr 2025 im Rahmen der Aktion „Ein Herz fürs Klima“ einen freiwilligen Zusatzbeitrag über ihre Stromkosten geleistet haben.
Die Teilnahmeberechtigung ist an eine gültige Stadtwerke-Kundennummer gebunden.
5. Teilnahme an der Abstimmung
Die Teilnahme erfolgt online über den von den Stadtwerken Bochum zur Verfügung gestellten Abstimmungslink bzw. den QR-Code im Anschreiben.
Zur Teilnahme ist die Angabe der Kundennummer erforderlich, damit die Teilnahmeberechtigung geprüft und die Abstimmung zugeordnet werden kann.
Pro Kundennummer ist nur eine Abstimmung zulässig.
Mehrfachabstimmungen, Abstimmungen unter falschen Angaben oder sonstige Manipulationsversuche sind unzulässig.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Die Stadtwerke Bochum behalten sich das Recht vor, Personen von der Abstimmung auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere bei:
- fehlender Teilnahmeberechtigung,
- unrichtigen oder unvollständigen Angaben,
- Mehrfachteilnahmen entgegen diesen Bedingungen,
- technischen oder sonstigen Manipulationsversuchen.
7. Ermittlung des Abstimmungsergebnisses
Berücksichtigt werden ausschließlich fristgerecht und ordnungsgemäß abgegebene Stimmen von teilnahmeberechtigten Kundinnen und Kunden.
Das Projekt mit den meisten gültigen Stimmen wird im Rahmen der verfügbaren Mittel und vorbehaltlich seiner tatsächlichen Umsetzbarkeit ausgewählt.
8. Vorbehalt hinsichtlich Umsetzung
Die Stadtwerke Bochum behalten sich vor, ein zur Abstimmung gestelltes Projekt nicht oder nur angepasst umzusetzen, wenn rechtliche, technische, wirtschaftliche oder sonstige sachliche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen. In diesem Fall können die gesammelten Beiträge für ein anderes Projekt aus der Abstimmung oder für ein vergleichbares Klimaprojekt in Bochum verwendet werden.
9. Bekanntgabe des Ergebnisses
Das Ergebnis der Abstimmung wird auf unserer Webseite unter www.stadtwerke-bochum.de/abstimmung-ein-herz-fuers-klima sowie in über unsere sozialen Kanäle bei Instagram www.instagram.com/stadtwerke_bochum und Facebook www.facebook.com/stadtwerkebochum bekannt gegeben.
10. Datenschutz
Im Rahmen der Abstimmung werden personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Prüfung der Teilnahmeberechtigung, der Zuordnung der Abstimmung sowie der ordnungsgemäßen Durchführung und Auswertung der Abstimmung verarbeitet.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter www.stadtwerke-bochum.de/datenschutz.
11. Haftung
Die Stadtwerke Bochum haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
Für technische Störungen, Ausfälle der Internetseite, Systemfehler oder Verzögerungen bei der Datenübertragung übernehmen die Stadtwerke Bochum keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
12. Änderung, Unterbrechung oder Beendigung der Abstimmung
Die Stadtwerke Bochum behalten sich vor, die Abstimmung aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. Ein solcher Grund liegt insbesondere bei technischen Problemen, Manipulationsversuchen oder sonstigen Umständen vor, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung beeinträchtigen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bochum, 01.07.2026