Die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) trat 1977 in Kraft und setzt bauliche Mindeststandards zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Sie ist anzuwenden bei Gebäuden, die älter als 1977 sind und weniger als 5 Wohneinheiten besitzen. Mit dieser Verordnung wurde festgelegt, wie gut die wärmeübertragenden Bauteile eines Gebäudes isoliert sein müssen, um Energie effizient zu nutzen und den Heizbedarf zu senken. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, müssen Bauteile bestimmte U-Werte einhalten. Diese Werte geben an, wieviel Wärme durch ein Bauteil pro Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied verloren geht. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Dämmwirkung des Bauteils. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. Diesen Ausweistyp bieten die Stadtwerke Bochum momentan nicht an.
Was sind die Mindestanforderungen?
Für eine erste Schätzung können die Anforderungen aus dem Merkblatt zur Wärmeschutzverordnung helfen. Empfohlene U-Werte können der Bekanntmachung aus dem Bundesanzeiger vom 08.10.2020 zu den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung um Wohngebäudebestand entnommen werden.