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Die Wärmeschutzverordnung (WSchVO) trat 1977 in Kraft und setzt bauliche Mindeststandards zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Sie ist anzuwenden bei Gebäuden, die älter als 1977 sind und weniger als 5 Wohneinheiten besitzen. Mit dieser Verordnung wurde festgelegt, wie gut die wärmeübertragenden Bauteile eines Gebäudes isoliert sein müssen, um Energie effizient zu nutzen und den Heizbedarf zu senken. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, müssen Bauteile bestimmte U-Werte einhalten. Diese Werte geben an, wieviel Wärme durch ein Bauteil pro Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied verloren geht. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Dämmwirkung des Bauteils. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. Diesen Ausweistyp bieten die Stadtwerke Bochum momentan nicht an.

Was sind die Mindestanforderungen?

Für eine erste Schätzung können die Anforderungen aus dem Merkblatt zur Wärmeschutzverordnung helfen. Empfohlene U-Werte können der Bekanntmachung aus dem Bundesanzeiger vom 08.10.2020 zu den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung um Wohngebäudebestand entnommen werden.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis liefert Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Er zeigt den Energiebedarf und gibt Tipps zur Verbesserung. Privatkunden erhalten Hinweise zur Senkung der Energiekosten und umweltfreundlichem Wohnen. Er ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzliche Regelung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in Deutschland die Ausstellung und Nutzung von Energieausweisen. Dieser ist bei Neubau, Verkauf oder Vermietung verpflichtend und muss Interessenten unaufgefordert zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Weitere Informationen finden Sie auf der GEG-Website.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Mehr Infos dazu

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Wenn Sie eine Immobilie – sei es Wohnung oder Haus – verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, benötigen Sie einen Energieausweis. Interessenten haben das Recht, den Ausweis einzusehen. Seit Mai 2021 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Das GEG schreibt vor, dass der Energieausweis von qualifizierten Experten mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung erstellt werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der GEG-Website.

Die Ausführungen

und ihre Unterschiede

Bedarfsorientierter Energieausweis

Beim einem Bedarfsorientierten-Energieausweis bestimmen wir die Kennwerte für den jeweiligen Energiebedarf rechnerisch. Diese Berechnung erfolgt unter standardisierten Bedingungen (wie z.B. der Raumtemperatur, das Nutzerverhalten, Klimadaten) und basiert auf folgenden Faktoren:

  • Baujahr der Immobilie
  • Gebäudedaten (Gebäudetyp, Standort, Anzahl der Wohnungen, Gesamtwohnfläche)
  • Technische Gebäude- und Heizungsbedingungen

 

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der Verbrauchsorientierte-Energieausweis berücksichtigt neben den Gebäudedaten vor allem die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Die Berechnung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von:

  • Baujahr der Immobilie
  • Gebäudedaten
  • Verbrauchsdaten (z. B. Heizkostenabrechnungen)

Wichtig ist, ob die Warmwasserbereitung in die Daten des Energieverbrauchs einfließt oder ob das Wasser dezentral erhitzt wird. Außerdem müssen eventuelle Leerstände der Wohneinheiten berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Stadtwerke Bochum aktuell nur verbrauchsorientierte Energieausweise anbietet. 

Welcher Energieausweis passt zu mir?

 Baujahr bis 1977Baujahr ab 1978Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten

Verbrauchsausweis (falls WSchVO 1977 eingehalten wird) 

Bedarfsausweis 

Freie WahlBedarfsausweis
Ab 5 WohneinheitenFreie WahlFreie WahlBedarfsausweis

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