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Was können wir heute für Sie tun?

Finden Sie hier schnell und einfach Ihr Serviceformular passend zu Ihrem Thema.

Melden Sie sich auch gerne im Online-Kundencenter an. Dort sehen Sie Ihre Rechnungen und Tarife,  Ihre Zahlungen und Abschläge.

Abwendungsvereinbarung

Unser Service für Sie

Sollten Sie eine Rechnung derzeit nicht begleichen können, haben Sie gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit eine Abwendungserklärung abzugeben und somit eine angekündigte oder angedrohte Zählersperrung abzuwenden.

Die Abwendungsvereinbarung muss vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingehen. Durch die Abwendungsvereinbarung können Sie Ihre Zahlung einmalig kostenfrei bis zu 14 Tagen stunden. Die Teilzahlungen sind wöchentlich oder monatlich möglich. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Erfragen Sie vorher die offenen Posten in unserem Online-Kundencenter oder unter der 0234 960-3737.

Als Service stellen wir Ihnen hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung zur Verfügung.

Abwendungsvereinbarung herunterladen

Bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten können Sie auch die Beratungsangebote von Verbraucherzentrale und Caritas in Anspruch nehmen.

Beratungsangebote

Verbraucherzentrale und Caritas

Neben der Budget- und Rechtsberatung der Verbraucherzentrale bieten die Stromsparhelfer der Caritas bei Hausbesuchen konkrete Beratungen zum Energiesparen an, um so langfristig die Kosten zu senken und das Auflaufen von Energieschulden zu vermeiden.

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