Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir, die Stadtwerke Bochum, sind uns unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt bewusst. Wir achten die Menschenrechte und die Belange der Umwelt sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch in unseren Wertschöpfungs- und Lieferketten und erwarten dies auch von unseren Lieferanten.

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als Beteiligungsunternehmen der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) nach. Einzelheiten dazu beschreibt die ewmr in ihrer Grundsatzerklärung.

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten eingehalten wird, hat die ewmr ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Verfahrensordnung der ewmr.

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