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Bleibt die Höhe der Einspeisevergütung während der Vertragslaufzeit konstant?

Ja, für die Höhe der Einspeisevergütung ist lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Der in dem Monat der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütungssatz gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird für die folgenden 20 Jahre gezahlt und bleibt während dieses Zeitraumes konstant.

Die jeweils aktuellen Vergütungssätze finden Sie auf den Webseiten der Bundesnetzagentur.

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