Der Vermieter teilt die CO2-Kosten nicht auf. Was kann können Mieter tun?

Grundsätzlich ist der Vermieter zur Aufteilung der CO2-Kosten verpflichtet. Falls der Vermieter die CO2-Kosten trotz Verpflichtung nicht aufteilt oder die dafür notwendigen Informationen nicht bereitstellt, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen.

Zu beachten ist hierbei, dass es Ausnahmeregelungen gibt, bei denen der Mieter die Kosten vollständig tragen. Folgende Ausnahmen sind vom CO2KostAufg ausgenommen:

  • Das Gebäude verfügt nicht mehr als zwei Wohnungen und eine davon wird vom Vermieter selbst bewohnt
  • Ausnahmefälle gemäß Â§ 11 der Heizkostenverordnung, sofern keine alternative Vereinbarung zur Heizkostenabrechnung vorliegt
  • Fernwärmeanschlüsse, die nach dem 01.01.2023 installiert worden sind
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