Mein Arbeitspreis für Gas liegt unter 12 Cent je Kilowattstunde. Werde ich dennoch durch die Gaspreisbremse entlastet?

Die Gaspreisbremse greift bei einem Arbeitspreis ab 12 Cent je Kilowattstunde bei Kundinnen und Kunden, deren Jahresverbrauch unter 1.500.000 kWh Gas liegt. Das bedeutet, dass wenn Ihr vertraglich festgelegter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel liegt, Sie Ihren gesamten Gasverbrauch zu den vereinbarten Preiskonditionen bezahlen.

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