Mein Arbeitspreis liegt unter 40 Cent je Kilowattstunde. Werde ich dennoch durch die Strompreisbremse entlastet?

Die Strompreisbremse greift bei einem Arbeitspreis ab 40 Cent je Kilowattstunde bei Kundinnen und Kunden, deren Jahresverbrauch unter 30.000 kWh Strom liegt. Das bedeutet, dass wenn Ihr vertraglich festgelegter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel liegt, Sie Ihren gesamten Stromverbrauch zu den vereinbarten Preiskonditionen bezahlen.

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