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Was gibt es bei der EED-Richtlinie zu beachten?

 

Wesentliche Bestandteile der neuen Energieeffizienzrichtlinie (EED) sind das Bereitstellen von unterjährigen Verbrauchsinformationen für Wohnungsnutzer sowie der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik in der Verbrauchserfassung.

Fernauslesbare Zähler bzw. Heizkostenverteiler sollen seit dem 25.10.2020 zwei Mal jährlich eine Information an den Endverbraucher senden. Auf Verlangen oder wenn eine elektronische Zustellung der Abrechnung erfolgt, mindestens vierteljährlich.

Ab dem 01.01.2022 muss mindestens monatlich eine Information an den Endverbraucher versendet werden oder über das Internet auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs bereitgestellt werden.

Ab 01.01.2027 müssen alle Bestandsgeräte fernauslesbar sein. Nicht fernauslesbare Geräte müssen ausgetauscht werden.

 

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