Wer hat Anspruch auf die Entlastungen durch die Gaspreisbremse?
Anspruch auf die Entlastungen durch die Gaspreisbremse haben Privathaushalte sowie Unternehmen. Die Bundesregierung sieht vor, dass Gaskundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh einen gedeckelten Gaspreis in Höhe von 12 Cent je kWh auf ihren Basisbedarf bezahlen. Als Basisbedarf im Gas werden 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs verwendet. Die restlichen 20 % werden dann wiederum zum vertraglich festgelegten Arbeitspreis abgerechnet.