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Wer zahlt eigentlich die Entlastungen durch die Gaspreisbremse?

Der Bund stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die Entlastungen durch die Gaspreisbremse zur Verfügung. Der Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis (12 Cent je Kilowattstunde) und dem vertraglich festgelegten Arbeitspreis wird dem Gasversorger vom Staat erstattet.

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