Wie erfolgt die CO2-Kostenaufteilung bei Nichtwohngebäuden?
In Nichtwohngebäuden sind die CO2-Kosten pauschal zu jeweils 50 % zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll im Jahr 2025 in Kraft treten.
In Nichtwohngebäuden sind die CO2-Kosten pauschal zu jeweils 50 % zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll im Jahr 2025 in Kraft treten.