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Wie werden die Entlastungen durch die Strompreisbremse bei Tarifen mit HT/NT-Abrechnung (z.B. StadtwerkeBasis Nachtstrom) berechnet?

Bei zeitvariablen Stromtarifen, wie beispielsweise unserem StadtwerkeBasis Nachtstrom, wird der durchschnittliche Arbeitspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen. Dieser durchschnittliche Arbeitspreis wird dabei für den gesamten Kalendermonat berechnet und ergibt sich aus den einzelnen vereinbarten HT- und NT-Arbeitspreisen, die zu den jeweiligen Zeiträumen gültig sind.

So funktioniert die Berechnung
Ihr zeitvariabler Stromtarif sieht vor, dass täglich 8 Stunden (1/3 des Tages mit einem NT-Arbeitspreis und in den übrigen 16 Stunden (2/3 des Tages) mit einem HT-Arbeitspreis berechnet werden. Für die Ermittlung des Entlastungsbetrags durch die Strompreisbremse wird diese Annahme genutzt, sodass der oben genannte durchschnittliche Arbeitspreis aus der Summe beider zeitvariablen HT/NT-Preise anteilig berechnet wird. (Durchschnittlicher Arbeitspreis = 1/3 NT-Arbeitspreis + 2/3 HT-Arbeitspreis).

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