Wie wird die Strompreisbremse für Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen berechnet?

Für die Berechnung des monatlichen Entlastungsbetrages werden der prognostizierte Jahresverbrauch und der vertraglich festgelegte Arbeitspreis benötigt. Danach wird wie folgt gerechnet:

  1. Der individuelle Basisbedarf wird mittels des prognostizierten Jahresverbrauchs Strom ermittelt. (80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs stellen den individuellen Basisbedarf dar.)
  2. Der individuell rabattierte Arbeitspreis wird berechnet, indem vom vertraglich festgelegten Arbeitspreis die gedeckelten 40 Cent Arbeitspreis abgezogen werden.
  3. Die Differenz zwischen vertraglich festgelegtem und gedeckeltem Arbeitspreis wird mit dem individuellen Basisbedarf (80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs) multipliziert.
  4. Die daraus resultierende Summe wird durch 12 Monate geteilt, um den anteiligen, monatlichen Entlastungsbetrag zu erhalten.

 

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