Information für Immobilienverwaltungen und Eigentümer

Neue gesetzliche Änderung

Ab dem 6. Juni 2025 gibt es wesentliche Änderungen bei Stromverträgen, die Ihre Prozesse als Immobilienverwaltung betreffen. Rückwirkende Mieterein- und -auszüge sind dann nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass bei Mieterwechseln der neue Vertrag rechtzeitig vorliegen muss. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Immobilienverwaltungen und Eigentümer geben wir Ihnen auf dieser Informationsseite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieterwechsel: Rückwirkende Meldungen von Mieterein- und -auszügen sind nicht mehr möglich. Ein Mieterwechsel sollte mindestens 14 Tage vor Umzug gemeldet werden.
     
  • Zählerstandserfassung: Bei Mieterwechseln ist die genaue Erfassung und Dokumentation des Zählerstandes am Tag des Aus- und Einzugs für eine korrekte Abrechnung unerlässlich. Diesen können Sie uns nach der Schlüsselübergabe mitteilen.
     
  • MaLo-ID: Die Zählernummer war bisher wichtig für An- und Abmeldungen. Zukünftig gewinnt die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an Bedeutung. Sie werden diese häufiger in Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.

Fragen und Antworten

zur neuen Regelung für die Umzugsmeldungen

Informieren Sie Ihre Mieter frühzeitig über Umzüge. Ab sofort sind nachträgliche Korrekturen durch uns als Energieversorger nicht mehr möglich. Künftig erfolgen Klärungen ausschließlich zwischen Ihnen und Ihren Mietern. So vermeiden Sie unnötige Klärungsfälle und Verwaltungsaufwände.

Nach einer Leerstandsmeldung und dem Einzug eines neuen Mieters ist es wichtig zu wissen: Meldet dieser keinen eigenen Energievertrag an, erfolgt die Abrechnung von Strom und Gas zunächst über die Grundversorgung. Da uns der neue Mieter zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, werden diese Energiekosten Ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt. 

Bitte beachten Sie, dass eine spätere Anmeldung des Mieters zu einem Wunschtarif gemäß aktueller Gesetzeslage nicht rückwirkend möglich ist. Der neue Vertrag kann frühestens am folgenden Werktag starten. 

Um unnötige Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre neuen Mieter rechtzeitig vor ihrem Einzug – idealerweise 14 Tage vorher – auf die Notwendigkeit der eigenen Anmeldung bei einem Energieversorger hinzuweisen.

Steht Ihre Wohnung nach dem Auszug eines Mieters voraussichtlich leer, ist es notwendig, dies frühzeitig zu melden. Nutzen Sie hierfür am besten unser Online-Portal, über das Sie uns den Leerstand mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen können. Wichtig ist zudem, dass Sie am Auszugstag die Schlusszählerstände des ausziehenden Mieters dokumentieren. Wenn ein neuer Mieter einzieht, informieren Sie diesen bitte rechtzeitig über die Notwendigkeit seiner eigenen Anmeldung bei den Energieversorgern.

Zur Leerstandsmeldung im Online-Portal

Damit beim Auszug oder Einzug Ihrer Mieter keine unnötigen Kosten für Sie entstehen, ist es entscheidend, dass diese sich mindestens 14 Tage vor ihrem Umzug bei den relevanten Energielieferanten selbstständig an- und abmelden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, können sogenannte "Zwischenverbräuche" entstehen, deren Kosten Ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt werden können.

Unser Tipp für Ihren Mietvertrag: Nehmen Sie am besten eine kurze Information in den Mietvertrag auf, in der steht, dass Ihre Mieter selbst dafür verantwortlich sind, sich bei den Energielieferanten an- und abzumelden. So sind Sie auf der sicheren Seite!

Auch wenn die aktuellen Änderungen beim 24-Stunden Wechsel primär Stromverträge betreffen, bitten wir Sie im Sinne einer effizienten Verwaltung, Eigentümer- und Mieterwechsel für alle Ihre Liegenschaften frühzeitig zu melden. Durch diese gebündelte Information ermöglichen wir eine gemeinsame Bearbeitung von Strom, Wasser, Gas und Wärme, was Ihren administrativen Aufwand erheblich reduziert.

Sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf: Melden Sie uns Umzüge bitte mindestens 14 Tage vorher. Für verspätete Meldungen in den Bereichen Wasser, Erdgas und Wärme prüfen wir weiterhin Lösungen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten.

Services für Immobilienverwaltungen und Eigentümer

Mieterwechsel, Leerstände und Zählerstände

Ob Mieterwechsel, Leerstandsmeldung oder persönliches Gespräch – hier finden Sie schnell und einfach die passenden Services. Melden Sie Mieterwechsel oder Leerstände bequem online, übermitteln Sie Zählerstände direkt oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Anliegen rund um die Energieversorgung Ihrer Objekte.

Leerstände online melden

im Online-Portal

Ihr Mieter ist ausgezogen, der neue aber noch nicht eingezogen? Melden Sie uns Ihren Leerstand einfach und schnell über unser Online-Portal für die Immobilienwirtschaft.

Zum Online-Portal

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