Information für Immobilienverwaltungen und Eigentümer
Neue gesetzliche Änderung
Ab dem 6. Juni 2025 gibt es wesentliche Änderungen bei Stromverträgen, die Ihre Prozesse als Immobilienverwaltung betreffen. Rückwirkende Mieterein- und -auszüge sind dann nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass bei Mieterwechseln der neue Vertrag rechtzeitig vorliegen muss. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Immobilienverwaltungen und Eigentümer geben wir Ihnen auf dieser Informationsseite.