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Ersatzversorgung Strom

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die Stadtwerke Bochum GmbH die Ersatzversorgung mit Strom für maximal 3 Monate im Netzgebiet Bochum sicher.

Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederspannungsnetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. der Strombezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Bochum von der Stadtwerke Bochum GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bochum GmbH.

Ersatzversorgung Strom

Preisblätter

Allgemeine Bedingungen

Stromgrundversorgungsverordnung

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)  können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen:

Allgemeine Bedingungen des Grundversorgers, StromGVV

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV

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