Jetzt Preis für StadtwerkeDrive Ökostrom berechnen
Ihre Vorteile mit StadtwerkeDrive Ökostrom
Mit einem Autostromtarif sparen Sie bares Geld, denn Sie profitieren von günstigeren Preisen pro Kilowattstunde und zahlen weniger Netzentgelte.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie den Tarif bestellen:
- Wallbox: Sie benötigen eine installierte Wallbox für Ihr Elektrofahrzeug.
- Separater Zählerplatz: Für die Wallbox muss ein separater Zählerplatz mit eigenem Eintarifzähler vorhanden sein.
- Rundsteuergerät: Der Zählerplatz muss Platz für ein Rundsteuergerät bieten, mit dem der Netzbetreiber die Wallbox steuern kann.
- Technische Anschlussbedingungen: Die Wallbox muss den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen.
- Jahresverbrauch: Der Jahresverbrauch darf 100.000 kWh nicht überschreiten.
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Zusätzlicher Hinweis: Die Wallbox darf nur zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Was ändert sich ab 2024?
Die Energiewende bringt immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher in unsere Haushalte. Doch diese Geräte haben einen hohen Strombedarf und stellen unsere Stromnetze vor Herausforderungen. Mit der Anpassung des § 14a EnWG sorgt die Bundesnetzagentur ab dem 1. Januar 2024 für eine effiziente und sichere Integration dieser "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Dazu gehören:
- Wärmepumpen
- Wallboxen/Ladesäulen
- Klimaanlagen
- Stromspeicher
Was genau sich ändert und welche Fragen für Sie wichtig sind, haben wir hier zusammengefasst.
Häufige Fragen zum § 14a EnWG
Worum geht's? Immer mehr Menschen nutzen Wärmepumpen und E-Autos. Das ist gut für die Umwelt, belastet aber unser Stromnetz.
Was wird getan? Um eine Überlastung zu vermeiden, können Netzbetreiber die Leistung von Wärmepumpen und Wallboxen in Ausnahmefällen drosseln.
Keine Sorge:
- Ihr Basisbedarf an Strom ist immer gedeckt.
- Ihre Geräte funktionieren weiterhin.
- Ihr normaler Haushaltsstrom bleibt unberührt.
Ihre Vorteile:
- Schneller Anschluss: Netzbetreiber dürfen Ihren Anschluss nicht aufgrund von Überlastung verzögern.
- Günstigere Preise: Sie profitieren von reduzierten Netzentgelten.
Bis Dezember 2023 | Seit dem 1. Januar 2024 |
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Netzbetreiber und Verbraucher konnten freiwillig vereinbaren, dass Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen das Stromnetz nicht überlasten. | Die Teilnahme an dieser Regelung wird für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen etc.) verpflichtend. |
Berechtigte Geräte mit einem Stromverbrauch über 3,7 kW | Berechtigte Geräte mit einem Stromverbrauch über 4,2 kW |
Freiwillige Teilnahme: Wenn Sie möchten, dass Ihr Gerät (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox) in das Programm aufgenommen wird, müssen Sie dies anmelden und eine separate Vereinbarung abschließen. | Verpflichtende Teilnahme: Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen und Wallboxen) am Programm teilnehmen. |
Reduzierung des Verbrauchspreises (Arbeitspreises) | Reduzierung der Netzentgelte |
Teilnahme nur für Geräte mit einem separaten Zähler möglich | Teilnahme für alle Geräte (z.B. Wärmepumpen, Wallboxen etc.) möglich |
Was bedeutet das für Sie?
Ihr Netzbetreiber kann die Leistung Ihrer Geräte in Ausnahmefällen reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dafür profitieren Sie von günstigeren Netzentgelten.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für bestimmte Elektrogeräte. Das betrifft Sie, wenn Sie folgende Geräte neu installieren und diese mehr als 4,2 kW Leistung haben:
- Wallboxen: Zum Laden von Elektroautos
- Wärmepumpen: Zum Heizen
- Klimaanlagen: Zur Raumkühlung
- Stromspeicher: Zum Speichern von Energie
Was ändert sich?
Ihr Netzbetreiber kann in Ausnahmefällen die Leistung dieser Geräte reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dafür profitieren Sie von günstigeren Netzentgelten.
Im Notfall kann der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Geräte (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) reduzieren, um das Stromnetz zu schützen.
Keine Sorge:
- Das passiert nur in Ausnahmefällen, wenn das Stromnetz überlastet ist.
- Ihre Geräte werden nie ganz abgeschaltet. Sie erhalten immer mindestens 4,2 kW Leistung.
- In der Regel werden Sie keine Einschränkungen bemerken.
Ab 2024 profitieren Sie von günstigeren Netzentgelten für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder Wallbox. Es gibt zwei Möglichkeiten der Berechnung:
Modul 1: Pauschale Reduzierung | Modul 2: Verbrauchsabhängige Reduzierung |
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Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Elektriker beraten, welches Modul (pauschale oder verbrauchsabhängige Reduzierung der Netzentgelte) für Sie am günstigsten ist. Er kann dies anhand Ihrer Anlagengröße und Ihres Stromverbrauchs ermitteln.
Sie möchten zwischen der pauschalen und der verbrauchsabhängigen Reduzierung der Netzentgelte wechseln? - Kein Problem!
Senden Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Wechselwunsch an die Stadtwerke Bochum Netz: elektro-installation@stwbo-elektroinstallation.de.
Voraussetzung: Alle technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (z.B. ein zusätzlicher Zähler für Modul 2).
Dann gilt für Sie die freiwillige Teilnahme an den neuen Regelungen.
Das bedeutet:
- Sie müssen nicht teilnehmen, können es aber.
- Wenn Sie teilnehmen möchten, lassen Sie Ihr Gerät von einem Elektriker beim Netzbetreiber anmelden.
Ihre Vorteile bei einer Teilnahme:
- Sie helfen mit, das Stromnetz zu stabilisieren.
- Sie profitieren von günstigeren Netzentgelten.
Die Neuregelung des § 14a EnWG betrifft Nachtspeicherheizungen nicht.
Was bedeutet das für Sie?
- Ihre bestehenden Vereinbarungen für günstigere Heizstromtarife bleiben bestehen.
- Ein Wechsel zu den neuen Regelungen (Modul 1 oder 2) ist nicht möglich.