• Wärmepumpen-Sonderabkommen
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Wärmepumpen-Sonderabkommen (Eintarifzähler)

Umweltschonender und günstiger heizen funktioniert mit dem Wärmepumpen-Sonderabkommen für Eintarifzähler einwandfrei. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Haushaltsstromtarif profitieren Sie von reduzierten Konzessionsabgaben und niedrigeren Netzentgelten. Das Wärmepumpen-Sonderabkommen ist somit die günstige Ergänzung zu Ihrem bestehenden Stromtarif und kann bequem online bestellt werden. 

Voraussetzungen für das Wärmepumpen-Sonderabkommen: 

  • Ihre Wärmepumpe verfügt über einen eigenen Zähler 
  • Der örtliche Netzbetreiber kann auf den Zähler Ihrer Wärmepumpe zugreifen 

 

Preise gültig ab 01.01.2024

    Nettopreis* Endpreis**
Arbeitspreis (HT)  ct/kWh 24,67 29,36
Grundpreis mit getrennter Messung inkl. Tarifschaltung €/Monat 7,75 9,22
 

* Nettopreis = einschließlich Stromsteuer, Netznutzungsentgelt, Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, der KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, der § 19 StromNEV-Umlage und der Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG.

** Endpreis = Nettopreis zuzüglich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 %.


Preis- und Vertragsinformationen für das Wärmepumpen-Sonderabkommen ETZ:

Häufige Fragen

zum Wärmepumpen-Sonderabkommen

Bei einem Eintarifzähler mit getrennter Messung verfügen Sie über zwei Zähler. Beide Zähler haben ein eigenes Zählwerk. Ein Zähler misst dabei den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms, während der andere Zähler für die Verbrauchsmessung des Wärmestroms zuständig ist.

Bei einem Zweitarifzähler (oder auf Doppeltarifzähler genannt) verfügen Sie über zwei Zähler. Einer der beiden Zähler besitzt dabei zwei Zählwerke, welche mit HT und NT ausgewiesen werden. Dieser Zähler ist für die Verbrauchsmessung Ihres Wärmestroms zuständig. Zusätzlich verfügen Sie über einen weiteren Zähler mit einem Zählerwerk. Dieser misst den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms.

Zweitarifzähler mit gemeinsamer Messung. Bei dieser Zählerart verfügen Sie über einen Zähler mit zwei Zählwerken. Diese messen sowohl den Verbrauch Ihres Haushalts- als auch Wärmestrom.  

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
 

Damit wir Ihre Wärmepumpe mit Wärmestrom beliefern können, ist es erforderlich, dass Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zähler (Eintarifzähler mit getrennter Messung) verfügt und der Netzbetreiber auf den Zähler Ihrer Wärmepumpe zugreifen kann. Der Zugriff erfolgt dabei über einen sogenannten Rundsteuerempfänger, welcher in Ihrem Zählerschrank verbaut ist.

Der Heizstrom-Anbieterwechsel ist ganz einfach. Sie machen einen Stromvergleich für die Wärmepumpe und vergleichen lediglich die Preise der an Ihrem Wohnort verfügbaren Anbieter. Haben Sie sich für einen Wärmepumpentarif entschieden, können Sie den Wechsel direkt online abschließen. Ihr neuer Versorger übernimmt alle weiteren Schritte, in der Regel auch die Kündigung Ihres alten Vertrages. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Sie selbst kündigen sollten - wenn Ihre Kündigungsfrist sehr kurz ist oder Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

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