Wärmepumpen-Sonderabkommen (Eintarifzähler)
Das Wärmepumpen-Sonderabkommen (Eintarifzähler) ist die günstige Ergänzung zu Ihrem bestehenden Stromtarif.
- Mindestvertragslaufzeit: Bis zum 31.12.2023, danach unbegrenzt
- Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich
Preise gültig ab 01.05.2023
Nettopreis* | Endpreis** | ||
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Arbeitspreis (HT) | ct/kWh | 24,67 | 29,36 |
Grundpreis mit getrennter Messung inkl. Tarifschaltung | €/Monat | 7,75 | 9,22 |
* Nettopreis = einschließlich Stromsteuer, Netznutzungsentgelt, Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, der KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, der § 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG und der Umlage nach § 18 Abs. 1 AbschaltVO.
** Endpreis = Nettopreis zuzüglich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 %.
Preisblatt Wärmepumpen-Sonderabkommen ETZ gültig ab 01.05.2023:
Preisblatt Wärmepumpen-Sonderabkommen (ETZ)
Allgemeine Bedingungen zur Lieferung von Strom
Besondere Bedingungen zur Lieferung vom Wärmepumpen-Sonderabkommen (ETZ)