Ab wann und wie lange muss die Umlage gezahlt werden?

Die Umlage kann erstmals für den Oktober 2022 erhoben werden. Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher werden viele Energieversorger gezwungen sein, ihren Kunden die Umlage mit einer Preisänderung bereits im Oktober oder mit etwas Zeitverzug weiterzugeben.

Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2025 erhoben.

Die Weitergabe der Umlagen durch die Energieversorgungsunternehmen an die Endkunden ist bisher nicht ausdrücklich geregelt und kann davon abweichen.

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