Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.

Sie können den Entstörungsdienst der Stadtwerke Bochum 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen erreichen. Die Entstörungsnummer lautet für Strom und öffentliche Beleuchtung: 0234 960 1111. Die Entstörungsnummer für Gas und Wasser lautet 0234 960 2222. Die Entstörungsnummer für Fernwärme lautet 0234 960 - 3333.

Weiter Infos und eine Störungs-Übersichtskarte für Strom finden Sie auch hier auf der Stadtwerke Bochum Netz-Seite.

 

In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro Kubikmeter. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder Sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.

Wichtig: Die Preise des neuen Gasanbieters richten sich nach den verbrauchten Kilowattstunden. Der Brennwert des örtlichen Gases und die Zustandszahl ändern sich durch den Anbieterwechsel nicht.

Im Falle eines Stromausfalls in Bochum rufen Sie bitte die spezielle Hotline an, die das ganze Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar ist: 0234 960 1111.

Die Notrufnummer für Gas und Wasser in Bochum lautet 0234 960 2222. Die Notrufnummer für Fernwärme lautet 0234 960 - 3333.

Weiter Infos und eine Störungs-Übersichtskarte für Strom finden Sie auch hier auf der Stadtwerke Bochum Netz-Seite.

Die Gasversorgung wird durch die Gasarten L-Gas (Low Caloric Gas) und H-Gas (High Caloric Gas) sichergestellt. Für die Zukunft ist die Umstellung auf H-Gas notwendig, weil das L-Gasvorkommen sinkt. Infolgedessen müssen in einigen Fällen die Leitungssysteme angepasst werden. Es müssen außerdem alle Geräte umgestellt werden, die direkt an eine L-Gasleitung angeschlossen sind. Das können folgende Geräte sein: Gasthermen, Gasherde, Brennwert- oder andere Heizkessel, Gasöfen oder -kamine.

Die Stadtwerke Bochum versorgen Ihre Kunden im Bochumer Versorgungsgebiet bereits ausschließlich mit H-Gas.

Für Wärmepumpen gibt es spezielle Heizstromtarife. Neben dem jeweiligen Grundversorger bieten auch immer mehr alternative Energieversorger spezielle Heizstromtarife für Wärmepumpen an. Mit unserem Heizstromvergleich erhalten Sie einen Überblick über die an Ihrem Wohnort verfügbaren Tarife für Wärmepumpen.

Der sogenannte Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in dem Gebiet, in dem Sie wohnen, die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Es sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke, die im Auftrag der jeweiligen Kommune die Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherstellen.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen.

 

 

 

 

 

Erdgas ist in seiner Ursprungsform geruchslos, weshalb die Versorger geruchsintensive Substanzen beimischen.

Meist basieren die verwendeten Duftstoffe auf Schwefel, welche für einen deutlich wahrnehmbaren fauligen Geruch sorgen.

Bei Austritt von Gas, sollte man Fenster und Türen öffnen, die Nachbarn informieren, das Gebäude verlassen und erst dann die Feuerwehr rufen.

Außerdem sollte man Funken und Flammen unbedingt vermeiden.

Die meisten Wärmepumpen kommen ohne Wartungsarbeiten aus, lediglich Stromkosten und Zählermiete für den separaten Stromzähler fallen an. Durch die zusätzlichen Wartungskosten kommen Luft-Wasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen dabei auf Betriebskosten von rund 1.600 Euro pro Jahr (abhängig vom gewählten Stromtarif und von der Wohnfläche). Bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen bewegen sich Stromkosten (je nach Tarif) und Zählermiete jährlich zwischen 900 und 1.150 Euro, Wartungskosten entfallen.

Der Verbrauch der Fernwärme (in kWh) wird über einen geeichten Wärmemengenzähler gemessen. Dieser wird einmal jährlich zur Jahresverbrauchsermittlung abgelesen, kann aber auch jederzeit zur Zwischenkontrolle selbst abgelesen werden.

Die Einstellung funktioniert anhand der so genannten Heizkurve. Grundsätzlich sollte die Heizkurve so niedrig und flach wie möglich eingestellt sein.
Bei Installation der Wärmepumpe wird die Heizkurve meistens vom Installateur eingestellt. Diese Voreinstellungen muss man in der Regel selbst an die eigenen Heizbedingungen anpassen. So erzeugen Sie immer nur so viel Wärme, wie es notwendig ist.

Sie sollten die Heizkurve nachjustieren, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Wärmepumpe an manchen Tagen zu viel oder zu wenig heizt.

Bei der Einstellung der Heizkurve gibt es den Fußpunkt/Vorlauftemperatur und die Steilheit/Neigung. Die Temperatur des Fußpunkts ist der Startwert der Heizkurve und hängt von der Dämmung des Hauses ab: ist diese gut, kann man bei einer Außentemperatur von 20°C auch nur eine Vorlauftemperatur von 20°C einstellen. Bei einer schlechten Dämmung benötigen Sie bei dieser Außentemperatur einen höheren Fußpunkt.

Die Steilheit wird von der Wärmeverteilung im Haus bestimmt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass es zu wenig schnell warm wird, sollten Sie die Steilheit vergrößern.

Wenn Sie Ihren Stromverbrauch noch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

  • Ein-Personen-Haushalt:      ca. 2.000 kWh/Jahr
  • Zwei-Personen-Haushalt:   ca. 3.500 kWh/Jahr
  • Drei-Personen-Haushalt:    ca. 4.250 kWh/Jahr
  • Vier-Personen-Haushalt:     ca. 5.000 kWh/Jahr

Ihr Stromzähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller.

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder auf Ihrem Stromzähler.

Single/kleine Wohnung: 5.000-7.000 kWh

Paar/größere Wohnung: 10.000-12.000 kWh

Familie/Einfamilienhaus: 25.000-35.000 kWh

Die Kosten für eine Wärmepumpe richten sich nach dem Wärme liefernden Medium und der Bauart. Für Erdsonden und Wasser-Wasser-Wärmepumpen liegen die Erschließungskosten durch die anfallenden Bohrarbeiten höher, als bei Erdkollektoren oder Luft-Wasser-Wärmepumpen. Die komplette Installation inklusive der zugehörigen Technik kann daher stark variieren. Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen und auch Luft-Luft-Wärmepumpen beginnen daher im Preissegment ab 20.000€. Bei individuellen Fragen steh wir Ihnen gerne zur Seite.

Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch grob berechnen:

  • Multiplizieren Sie zunächst Ihre Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notieren Sie die Zahl.
  • Anschließend multiplizieren Sie die Anzahl der bei Ihnen im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden.
  • Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, sollten Sie die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren.
  • Nun multiplizieren Sie noch die Anzahl der wichtigsten elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden.
  • Zum Schluss addieren Sie alle  Zahlen, um Ihren jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.

Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder Sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden

 

Der Strom-Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Anteil Ihres Strompreises. Der Grundpreis ist die Grundgebühr für die Bereitstellung Ihres Stromanschlusses, die jeden Monat in Rechnung gestellt wird, auch dann, wenn Sie keinen Strom verbraucht haben.

Die Absenkung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 nach dem EEG-Entlastungsgesetz von 3,723 Cent netto (4,43 Ct brutto) pro kWh auf 0,00 Cent wird von uns wie auch von anderen Energieversorgern vollständig an Sie weitergegeben. Das bedeutet, dass Sie ab dem 01. Juli keine EEG-Umlage bezahlen und die Absenkung auf Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung von uns berücksichtigt wird.  

Der Heizstrom-Anbieterwechsel ist ganz einfach. Sie machen einen Stromvergleich für die Wärmepumpe und vergleichen lediglich die Preise der an Ihrem Wohnort verfügbaren Anbieter. Haben Sie sich für einen Wärmepumpentarif entschieden, können Sie den Wechsel direkt online abschließen. Ihr neuer Versorger übernimmt alle weiteren Schritte, in der Regel auch die Kündigung Ihres alten Vertrages. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Sie selbst kündigen sollten - wenn Ihre Kündigungsfrist sehr kurz ist oder Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Die Hausanschlussstation zur Wärmeübergabe im Haus besteht hauptsächlich aus einem Wärmetauscher. Meist werden Kompaktgeräte eingebaut, die alle Elemente außer dem Warmwasserspeicher enthalten.

Sie benötigen nur wenig Platz. Ein Heizkessel sowie ein Schornstein entfallen bei Fernwärme.

Ein Warmwasserspeicher sollte von der Größe her genau an Ihren Bedarf angepasst werden. Die richtige Größe richtet sich zum einen nach der Anzahl der Personen im Haushalt und zum anderen nach der bereitgestellten Heizleistung. Für die exakte Dimensionierung eines Warmwasserspeichers sollten Sie sich allerdings die Meinung eines Fachmanns einholen, da es genaue Berechnungsvorschriften gibt.

Ihr Strompreis setzt sich aus einem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis) zusammen.

In Ihrem Strompreis sind sämtliche Abgaben und Steuern bereits enthalten - dazu zählen: 

  • die Stromsteuer
  • die gesetzlichen Abgaben
  • die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  •  die Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien, §19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, AbLaV-Umlage nach § 18 Abs. 1 AbLaV
  •  die Kosten für Abrechnung, Konzessionsabgabe, Netznutzung und Zähler.

Der Arbeitspreis könnte auch Verbrauchspreis heißen, denn er ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Gas und wird in der Einheit Cent/kWh angegeben.

Die Kosten für die gelieferte Fernwärme berechnen sich aus zwei Preis-Komponenten :

Zum einen aus dem Grundpreis, der sich nach dem Wärmebedarf des Gebäudes richtet und eine fixe Größe bildet.

Zum anderen aus dem variablen Arbeitspreis, der sich aus dem tatsächlichen Wärmeverbrauch herleitet.

Unter Fernwärme versteht man die zentrale Versorgung von Privathäusern und Gewerbebauten mit Wärme. Meist wird dafür durch Kraft-Wärme-Kopplung genutzten Abwärme von Kraftwerken genutzt. Als Brennstoff können fossile Rohstoffe wie Öl und Kohle eingesetzt werden, aber auch erneuerbare Energien.

Die im Kraftwerk meist durch Kraft-Wärme-Kopplung produzierte Wärme wird über ein wärmegedämmtes, in der Erde verlegtes Leitungsnetz in die Haushalte transportiert. Dort wird dann damit geheizt oder Wasser erwärmt.

Zum 01.01.2021 wurde in Deutschland das von der Bundesregierung beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wirksam. Demnach müssen für Brennstoffe wie Heizöl, Benzin, Diesel oder Erdgas CO2-Zertifikate erworben werden. Die Kosten dafür haben alle Verbraucher dieser Brennstoffe zu tragen. Mit den CO2-Kosten gemäß BEHG erhöht sich Ihr Gas-Arbeitspreis.

Beispiel: Bochumer Gaskunden in der Grundversorgung mit einem StadtwerkeBasis-Vertrag und einem durchschnittlichen Verbrauch von 7.500 Kilowattstunden im Jahr müssen seit Januar 2021 mit einer monatlichen Mehrbelastung von rund 3,38 Euro brutto rechnen. Dies entspricht einer Preissteigerung von etwa 6,6 Prozent. Diese Steigerung muss jeder Energieversorger an seine Kunden weitergeben.

Mit dem Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG)  möchte die Bundesregierung die Umweltbelastungen durch fossile Brennstoffe reduzieren, um die beschlossenen Klimaschutzziele zu realisieren.

www.bmuv.de/gesetz/brennstoffemissionshandelsgesetz

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Wärmepumpe aufzustellen: Außerhalb oder innerhalb des Gebäudes. Es gibt allerdings auch Arten von Wärmepumpen die eine Alternative zur reinen Außen- oder Innenaufstellung darstellen. Bei der Split-Wärmepumpe wird der Ventilator außen installiert, die eigentliche Wärmepumpe innen. Der Aufstellungsort hat im Normalfall keinen Einfluss auf die Effizienz der Wärmepumpe, allerdings sollten dabei die Optik und der Geräuschpegel bedacht werden.

 

Der Gas-Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Anteil des Gaspreises für die Bereitstellung Ihres Gasanschlusses.

Diese Gebühr wird jeden Monat berechnet - auch dann, wenn Sie mal kein Gas verbraucht haben sollten.

 

Die Effizienz der Wärmepumpe ist von mehreren Faktoren abhängig- unter anderem von der Art der Wärmepumpe und des Heizsystems, und auch von der Dämmung des Hauses. Um Energie zu sparen, ist eine gute Dämmung des Hauses ein guter Anfang.

Die Jahresarbeitszahl ist die Kernziffer für die Effizienz der Wärmepumpe. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen zugeführter und gewonnener Energie. Effiziente Wärmepumpenanlagen geben etwa viermal mehr Energie ab, als sie an Strom verbrauchen.

Der Fernwärmepreis besteht aus einem verbrauchsabhängigen und einem verbrauchsunabhängigen Teil.

Verbrauchsabhängig wird ein Wärmemengenpreis pro gelieferte Kilowattstunde (kWh) abgerechnet.

Verbrauchsunabhängig sind der Leistungs- und der Verrechnungspreis. Die Höhe des Leistungspreises ist von der Höhe des Anschlusswertes der Anlage abhängig. Der Verrechnungspreis bestimmt sich über die Nennweite des Hausanschlusses.

Das deutsche Stromnetz erstreckt sich über 1,65 Millionen Kilometer und ist über Fernleitungen zu einem nationalen Verbundnetz zusammengeschlossen. Einige wenige Netzbetreiber sind in ihren jeweiligen Regionen gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb dieses Netzes zuständig. Hingegen ist der Stromversorger allein für die Lieferung des Stroms zuständig. Hierzulande gibt es rund tausend Stromanbieter. Häufig sind Netzbetreiber und Grundversorger identisch: die so genannten Übertragungsnetzbetreiber E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall erzeugen 80 Prozent des deutschen Stroms. Es steht Ihnen aber frei, ein Unternehmen Ihrer Wahl mit der Stromlieferung zu beauftragen und entsprechend einen Anbieter ohne eigenes Netz zu wählen. Dieser zahlt an den jeweiligen Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.

 

Der Arbeitspreis könnte auch Verbrauchspreis heißen, denn es ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Energie und wird in der Einheit Cent/kWh angegeben.

 

Die Lautstärke, mit der Wärmepumpen die Wärme aus Erde, Wasser oder Luft für Heizzwecke nutzbar machen, richtet sich zum einen nach der Bauart und zum anderen nach der angezapften Wärmequelle. Eines haben jedoch alle gemeinsam, mehr als 50 Dezibel verursacht ihr Betrieb kaum. Eine Lautstärke, die in unmittelbarer Umgebung lediglich als leises Summen beschrieben werden kann – aus dem Keller des Hauses dringt demnach wahrscheinlich kein Laut von der Wärmepumpe in den Wohnraum.

In der Regel müssen an der bestehenden Heizungsinstallation nur geringe Änderungen vorgenommen werden. Schließlich muss das Heizsystem zur ausgewählten Wärmepumpe passen. Meistens ist es nur die Heizungsumwälzpumpe, die ausgetauscht werden muss. Die vorhandenen Heizkörper lassen sich problemlos weiter nutzen und erfordern nicht unbedingt einen Austausch. Vor allem bei überdimensionierten Heizkörpern ist die Umstellung auf Niedertemperatur-Heizsysteme ohne großen Aufwand möglich, sofern der Wärmebedarf des Gebäudes vorab durch entsprechende Dämm-Maßnahmen reduziert wurde.

Grundsätzlich besteht Ihr Energiepreis aus einem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis). In Ihrem Gaspreis sind sämtliche Abgaben und Steuern bereits enthalten:

die gesetzlichen Abgaben
die Erdgassteuer
die Konzessionsabgabe
die Kosten für Netznutzung, Zähler und Abrechnung

Gegenüber anderen Heizsystemen hat Fernwärme viele Vorzüge. Beispielsweise bietet Ihnen die Fernwärme folgende Vorteile:

  • Geringer Platzbedarf, da kein Kamin und je nach Bedarf auch oft keine Vorratsbehälter benötigt werden.
  • Wartungsärmer, da keine Brennerwartung oder Kaminkehrerkosten anfallen, sondern lediglich die jährliche Wartung der Hausübergabestation.
  • Angenehm, da Behaglichkeit ohne Lärm- oder Geruchsbelästigungen erzeugt wird.
  • Umweltschonend, da durch optimale Ausnutzung der Primärenergie nur geringe CO2-Emissionen anfallen.

Wärmepumpen haben einen geringeren Wartungsaufwand als Öl- oder Gasheizungen. Allerdings ist auch hier eine regelmäßige Wartung sinnvoll, da Verschleißteile wie Filter durchaus ausgetauscht werden müssen. Einige Modelle erfordern auch eine regelmäßige Kontrolle des Kältemittelkreislaufs, achten Sie hier auf die Vorgaben des Herstellers. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Wartung im Zweijahresrhythmus.

Mit der Umstellung auf Fernwärme steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie. Fernwärme ist zudem wartungsarm. Sie haben also weniger Aufwand für Bedienung, Service und Reparatur.

Fernwärme steht das ganze Jahr ohne Ausnahme zur Verfügung. Die Temperatur der gelieferten Fernwärme hängt von der jeweiligen Außentemperatur. Außerdem erfolgt innerhalb der Hausstation eine individuelle Einstellung der gewünschten Gebäudetemperatur in Absprache mit dem Kunden.

Mit unserem klimaneutralen Ökogas haben wir uns für eine ökologisch sinnvolle Alternative entschieden. Dabei kommt zwar kein Ökogas bei Ihnen Zuhause in der Leitung an, aber wir sorgen dafür, dass klimaschädliche Emissionen, die während des Betriebs ihrer Heizungsanlage entstehen, kompensiert werden.

Jedesmal, wenn Sie Ihren Thermostat betätigen, um es schön warm zu haben, verursacht der gewünschte Heizvorgang einen CO2-Ausstoß. Durch die Förderung von geprüften Klimaschutzprojekten werden diese klimaschädlichen Gase ausgeglichen. Dieser CO2-Ausgleich erfolgt bei den Stadtwerken Bochum zu 100% durch die Förderungen von Projekten mit direkter Klimawirksamkeit.

Unsere Nachhaltigkeitsagentur, die KlimaInvest Green Concepts, prüft und bescheinigt zusammen mit unabhängigen Prüforganisationen, wie z. B. dem TÜV, dass die von uns geförderten Projekte nachhaltig und ökologisch sinnvoll sind. Außerdem garantiert dieser Projektstandard, dass keine Klimaschutzprojekte gefördert werden, die auch ohne unseren Beitrag zum Klimaschutz umgesetzt würden.

 

Der Arbeitspreis könnte auch Verbrauchspreis heißen, denn es ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Strom und wird in der Einheit Cent/kWh angegeben.

Im Prinzip ist eine Wärmepumpe praktisch wartungsfrei. Kosten für Abgasüberprüfung oder das Kehren des Kamins fallen aufgrund des fehlenden Verbrennungsvorgangs nicht an. Lediglich bei den auf Luft basierten Wärmepumpen muss die Anlage einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Diese beschränkt sich jedoch bei den Luft-Wasser-Wärmepumpen auf die Überprüfung des Kältemittelkreislaufs und bei den Luft-Luft-Wärmepumpen auf den Filterwechsel. Dennoch schadet es nicht, jede Wärmepumpe alle paar Jahre von einem Fachmann in Augenschein nehmen zu lassen.

 

Die Preissenkung um die EEG-Umlage erfolgt automatisch über uns. Unser System errechnet automatisch anhand Ihres bisherigen Verbrauchs einen Zählerstand zum 30.06.2022. Sie brauchen nichts weiter zu tun. In Ihrer nächsten Jahresverbrauchsrechnung werden die Stromverbrauchsmengen mit bzw. Ab dem 01. Juli 2022 ohne EEG-Umlage separat aufgeführt.  

Für den Fall, dass Sie uns Ihren Stromverbrauch zum Stichtag mitteilen wollen, nutzen Sie entweder unser Online-Formular oder Ihren Zugang für das Online-Kundencenter. Ihr Zählerstand kann auch als Foto über die Stadtwerke Bochum-App an uns gesendet werden.  

 

Der Gas-Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in dem Gebiet, in dem Sie wohnen, die meisten Haushaltskunden mit Gas beliefert. Es sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke, die im Auftrag der jeweiligen Kommune die Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherstellen.

 

Fernwärme hat im Vergleich zu anderen Energieträgern eine hohe Versorgungssicherheit. Aufgrund der gut ausgebauten und überwachten Wärmenetzen ist die Versorgung auch in sehr langen kalten Winter gewährleistet. Auch Störungen oder Unregelmäßigkeiten werden früh erkannt und sofort behoben, sodass es zu keinen Ausfällen kommt.

Ihren bestehenden Gasvertrag müssen Sie im Regelfall nicht selbst kündigen, da Sie uns im Rahmen Ihres Auftrags eine Vollmacht zur Kündigung erteilen können. Wir kündigen dann für Sie Ihren alten Gasvertrag pünktlich zum Liefertermin und übernehmen alle Formalitäten. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu uns wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.

In einem geschlossenen Kreislauf wird ein Kältemittel über einen Wärmetauscher mit Umweltwärme in Verbindung gebracht. Das Kältemittel hat die Eigenschaft, bereits bei sehr geringen Temperaturen seinen Aggregatzustand von flüssig zu gasförmig unter Aufnahme von Energie zu wechseln. Das gasförmige Kältemittel wird in einem Kompressor verdichtet und erhitzt sich dabei stark. Über einen zweiten Wärmetauscher wird diese Wärme an den Heizungskreislauf abgegeben. Dabei wird das Kältemittel wieder flüssig, der vom Kompressor aufgebaute Druck wird über ein Entspannungsventil abgebaut und der Kreislauf beginnt von neuem.

Für eine Umstellung von Öl auf Gas muss zunächst ein Antrag auf Versorgung (Stadtwerke Bochum Netz) gestellt werden. Daraufhin erhalten Sie ein Angebot. Sollten Sie das Angebot annehmen, wird ein Termin vor Ort mit Ihnen vereinbart, bei dem geprüft wird, wie die Gasleitung in das Haus geführt wird. Anschließend muss ein SHK-Handwerker kommen und eine neue Gas-Brennwert Heizung installieren.

Der Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Preisbestandteil für die Belieferung mit Energie.

Diese Gebühr für die Bereitstellung Ihres Energieanschlusses wird jeden Monat berechnet - auch dann, wenn Sie mal keine Energie verbraucht haben sollten.

 

 

 

Die Stadtwerke kaufen in gleicher Höhe des Verbrauchs Ökostrommengen aus europäischen Wasserkraftwerken. Der Ökostrom trägt also dazu bei, auf europäischer Ebene Graustrom zu verdrängen. Die Mengen werden bilanziell dem jeweiligen Strommix zugeschrieben. Um den Anteil Erneuerbarer im Strommix zu bestimmen, sieht das Energiewirtschaftsgesetz eine Stromkennzeichnung vor, die die Stadtwerke auf ihrer Website transparent veröffentlichen.

Single: 3.800 kWh/Jahr
Paar: 5.000 kWh/Jahr
Kleinfamilie: 12.000 kWh/Jahr
Großfamilie: 18.000 kWh/Jahr

Wenn Sie Ihren jährlichen Stromverbrauch noch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

  • Ein-Personen-Haushalt:       ca. 1.500 kWh/Jahr
  • Zwei-Personen-Haushalt:    ca. 3.500 kWh/Jahr
  • Drei-Personen-Haushalt:     ca. 4.250 kWh/Jahr
  • Vier-Personen-Haushalt:     ca. 5.500 kWh/Jahr

Nein, bei einem Anbieter-Wechsel kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Ihre Stromversorgung ist in jedem Fall gesichert.

Nein, der Abschlag wird nicht gesenkt. Mit der nächsten Jahresabrechnung wird der Abschlag neu berechnet. 

Lassen Sie Ihre Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten.

Der sogenannte Strom-Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in dem Gebiet, in dem Sie wohnen, die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Es sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke, die im Auftrag der jeweiligen Kommune die Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherstellen.

Eine exakte Differenzierung nach Herkunftsländern speziell für Bochum ist leider nicht möglich. Aufgrund der geografischen Lage erhält Bochum einen großen Anteil norwegischen Erdgases, aber auch aus anderen Lieferländern.

Für die Erdgasversorgung in Deutschland sind Russland und Norwegen die wichtigsten Lieferländer. Bundesregierung und Energiewirtschaft arbeiten mit Hochdruck an zusätzlichen Lieferwegen.

Die Absenkung der EEG-Umlage ist am 01. Juli 2022 in Kraft getreten. Folglich wird Ihr Stromverbrauch bis zum 30.06.2022 mit der EEG-Umlage abgerechnet. Für Verbräuche ab dem 01.07.2022 wird die abgesenkte EEG-Umlage in Höhe von 0,00 Ct/kWh berücksichtigt. Für eine bessere Übersicht haben wir daher beide Zeiträume separat in Ihrer Jahresverbrauchsrechnung ausgewiesen. 

Nein. Die Absenkung der EEG-Umlage und die daraus resultierende Preisanpassung wurde von der Bundesregierung beschlossen. Der Eingriff auf den Strompreis erfolgte somit von außen, wodurch kein Zustimmungsrecht für Kundinnen und Kunden erforderlich ist.   

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. 

Die Bundesregierung hat am 23.06.2022 die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Das bedeutet, die Versorgungslage in Deutschland ist angespannt. Eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Aktuell ist die Gasversorgung in Bochum gesichert. Wie alle Gasversorger in Deutschland sind jedoch auch die Stadtwerke Bochum abhängig von überregionalen Gaslieferungen. Daher bereiten wir uns intensiv auf eine mögliche Gasmangellage vor. Dazu tagt regelmäßig ein Krisenstab der Stadtwerke Bochum Gruppe. Es wurden detaillierte Notfall- und Krisenpläne für einen solchen Fall erarbeitet. Die Stadtwerke Bochum stehen über die energiewirtschaftlichen Verbände im engen Austausch mit der Bundesregierung und werden alle notwendigen Schritte ergreifen, um die Versorgung im kommenden Winter zu sichern. Wir bitten alle Kundinnen und Kunden, dem Aufruf der Bundesregierung zu folgen und wo eben möglich Energie einzusparen!

Nutzen Sie die Energie, die vor Ort regional entsteht. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Fernwärme-Versorgungsgebiete.

Netzkarte Fernwärme

Grundsätzlich sind Gasgeräte eigensicher. Die Gasarmatur misst den Mindestfließdruck. Sobald der Gasdruck einen Mindestfließdruck unterschritten hat, wechselt das Gerät in den Störungsmodus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Installateurunternehmen.

Die Gasspeicherumlage beträgt aktuell 0,186 ct/kWh netto und wurde am 18. August 2022 von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht. Die Höhe der festgelegten Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Allerdings gilt das für Preisanpassungen nach oben und nach unten.

Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass mehr Gas eingespeichert wird. Daher sind alle Gasverbraucher aufgerufen, so viel Energie wie möglich einzusparen. Das gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Industrie. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung!

Dazu gehören kleine Dinge im Alltag wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen. Dazu zählen beispielsweise der Einsatz von Photovoltaik oder alternativer Heizungssysteme.

Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch ein Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.

Die Bundesregierung hat dazu aufgerufen, Gasheizungen möglichst noch im Sommer warten zu lassen. Auch dadurch kann der Gasverbrauch reduziert werden.

Viele weitere Energiespartipps, auch für den Strombereich, gibt es zum Beispiel unter www.stadtwerke-bochum.de/EsMachtVielAus.

Die Alarmstufe wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufen. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Mit der ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal gesetzt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll.

Die Bundesnetzagentur berichtet über die aktuelle Lage der Gasversorgung unter www.bundesnetzagentur.de.  

Die Umlage kann erstmals für den Oktober 2022 erhoben werden. Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher werden viele Energieversorger gezwungen sein, ihren Kunden die Umlage mit einer Preisänderung bereits im Oktober oder mit etwas Zeitverzug weiterzugeben.

Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2025 erhoben.

Die Weitergabe der Umlagen durch die Energieversorgungsunternehmen an die Endkunden ist bisher nicht ausdrücklich geregelt und kann davon abweichen.

Für den Fall einer Engpasssituation gibt es in ganz Europa Sicherungsmechanismen, die selbstverständlich auch in Deutschland und bei uns in Bochum gelten. Mit Notfall- und Krisenplänen haben wir uns intensiv auf einen solchen Fall vorbereitet.

Haushaltskunden und sensible Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser und Altenpflegeheime sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

Im Fall von Versorgungseinschränkungen werden wir in Abstimmung mit den Behörden Teile der Versorgung über alternative Brennstoffe sicherstellen, vorrangig die Umstellung von Teilen der gasbasierten Fernwärmeerzeugung und weiterer Kunden auf Ölbasis. Die Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene sehen vor, dann nach und nach sogenannte „nicht geschützte Kunden“ von der Gasversorgung zu trennen. Dazu zählen in erster Linie Industrie- und Gewerbekunden, aber auch öffentliche Einrichtungen. Wir haben die betroffenen Kunden auf mögliche Liefereinschränkungen hingewiesen.

Es gibt mehrere Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Bereits im vergangenen Jahr sind die Preise für Gas an den Großhandelsmärkten gestiegen. Gründe für die Preisanstiege waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie. Seit dem Krieg in der Ukraine ist der Druck auf die Gaspreise weiter enorm gestiegen. Die Energieversorger sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Zum Teil müssen sie mehr als das Fünffache für Energie bezahlen als noch Anfang 2021. Das kann dazu führen, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufes die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben müssen.

Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte, staatlich induzierte Umlagen und Steuern Bestandteil des Gaspreises. In den letzten Jahren änderten sich diese über das Jahr kaum, so dass die Endkundenpreise stabil waren. Vor allem durch die beiden neuen, volatilen Umlagen und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten ist es wahrscheinlich, dass Kunden nun mehrfach im Jahr mit Gaspreisänderungen konfrontiert werden müssen.

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01. April 2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Nach offizieller Bekanntgabe erfahren Sie die Höhe der Umlage hier. Außerdem finden Sie auf dieser Seite auch weitere Fragen und Antworten zu den Gasumlagen.

Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich zeitnah bei Ihrem Energieversorger. Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen.

Ebenso sollten die betroffenen Personen rechtzeitig mit Ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam Lösungen zu suchen.

Falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, finden Sie hier Informationen zu verschiedenen Beratungsangeboten.

Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Jeder Kunde kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten: vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger. Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen mit Tipps und Tricks, wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen. Über ausgewählte Suchportale finden Privat- wie Gewerbekunden die relevanten Förderprogramme und Beratungsangebote.

Zum Thema Energiesparen haben wir für Sie einige Energiespartipps zusammengestellt.

Bei einem Eintarifzähler mit getrennter Messung verfügen Sie über zwei Zähler. Beide Zähler haben ein eigenes Zählwerk. Ein Zähler misst dabei den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms, während der andere Zähler für die Verbrauchsmessung des Wärmestroms zuständig ist.

Bei einem Zweitarifzähler (oder auf Doppeltarifzähler genannt) verfügen Sie über zwei Zähler. Einer der beiden Zähler besitzt dabei zwei Zählwerke, welche mit HT und NT ausgewiesen werden. Dieser Zähler ist für die Verbrauchsmessung Ihres Wärmestroms zuständig. Zusätzlich verfügen Sie über einen weiteren Zähler mit einem Zählerwerk. Dieser misst den Verbrauch Ihres Haushaltsstroms.

Zweitarifzähler mit gemeinsamer Messung. Bei dieser Zählerart verfügen Sie über einen Zähler mit zwei Zählwerken. Diese messen sowohl den Verbrauch Ihres Haushalts- als auch Wärmestrom.  

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
 

Damit wir Ihre Wärmepumpe mit Wärmestrom beliefern können, ist es erforderlich, dass Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zähler (Eintarifzähler mit getrennter Messung) verfügt und der Netzbetreiber auf den Zähler Ihrer Wärmepumpe zugreifen kann. Der Zugriff erfolgt dabei über einen sogenannten Rundsteuerempfänger, welcher in Ihrem Zählerschrank verbaut ist.

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