Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich mit dem Wärmepumpen-Sonderabkommen beliefert werden kann?

Damit wir Ihre Wärmepumpe mit Wärmestrom beliefern können, ist es erforderlich, dass Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zähler (Eintarifzähler mit getrennter Messung) verfügt und der Netzbetreiber auf den Zähler Ihrer Wärmepumpe zugreifen kann. Der Zugriff erfolgt dabei über einen sogenannten Rundsteuerempfänger, welcher in Ihrem Zählerschrank verbaut ist.

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