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Kann ich meinen Stromvertrag bei den Stadtwerken Bochum aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage kündigen?

Nein. Die Absenkung der EEG-Umlage und die daraus resultierende Preisanpassung wurde von der Bundesregierung beschlossen. Der Eingriff auf den Strompreis erfolgte somit von außen, wodurch kein Zustimmungsrecht für Kundinnen und Kunden erforderlich ist.   

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