Darf der Vermieter auf die CO2-Kostenaufteilung verzichten?
Ja, der Vermieter kann auf die CO2-Kostenaufteilung verzichten, wenn er die CO2-Kosten vollständig übernimmt. Alternativ kann er einen Abrechnungsdienstleister beauftragen, der die Heizkostenabrechnung einschließlich der CO2-Kostenaufteilung durchführt.