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Ich bin von einem anderen Lieferanten zu den Stadtwerken gewechselt. Bekomme ich auch den Dezember-Abschlag erlassen?

Wenn Sie bereits am 01.12.2022 durch uns mit Fernwärme oder Gas versorgt wurden, erlassen wir Ihnen den Dezemberabschlag.

Falls Sie nach dem 01.12.2022 bei uns in die Versorgung aufgenommen wurden, steht Ihr vorheriger Lieferant in der Pflicht, die Entlastung in Form der Soforthilfe an Sie weiterzugeben.

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