Was gilt für Neubauten, Bestandsgebäude und bei einem Heizungsausfall?
Für Neubauten gelten bereits heute klare Vorgaben des GEG, nach denen überwiegend erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Bei Bestandsgebäuden richten sich die Anforderungen nach dem Zeitpunkt der Heizungsinstallation sowie nach gesetzlichen Übergangsfristen. Fällt eine Heizung irreparabel aus, gibt es in der Regel Übergangsoptionen, die den Weiterbetrieb für eine begrenzte Zeit ermöglichen. Lassen Sie Ihre Immobilie unverbindlich prüfen – unsere Expert*innen unterstützen Sie gern bei der passenden Lösung.