Welche Übergangsfristen oder Ausnahmen gelten im Rahmen des GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht verschiedene Übergangsfristen vor, etwa wenn eine Heizung ungeplant ausfällt oder wenn ein Gebäude technisch nicht kurzfristig auf eine erneuerbare Heizlösung umgestellt werden kann. Eigentümer*innen erhalten dadurch Zeit, eine passende Lösung zu planen oder Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die Kommunale Wärmeplanung liefert ergänzend Orientierung, welche Technologie sich langfristig anbietet. Lassen Sie Ihre Immobilie unverbindlich prüfen – wir beraten Sie gern zu Ihren individuellen Optionen.