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Wie lang sind die Eichfristen der genutzten Zähler?

Für die einzelnen Produkte gelten hinsichtlich der zur Verbrauchserfassung genutzten Zähler folgende Eichfristen:

 

  • Heizkostenverteiler: 10 Jahre,
  • Wärmemengenzähler: 5 Jahre,
  • Warmwasserzähler: 5 Jahre,
  • Kaltwasserzähler: 6 Jahre.

 

 

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