Wie werden bei Wärmepumpen und Wallboxen die reduzierten Netzentgelte in der Abrechnung berücksichtigt?

 Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen gelten reduzierte Netzentgelte, wenn sie nach §14a EnWG flexibel vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Je nach Modell erfolgt die Berücksichtigung entweder über Pauschalen oder über Verbrauchszähler, die getrennt ausgewertet werden. Welche Variante angewendet wird, hängt von Ihrem Tarif und der technischen Ausführung ab.

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