• Elektro-Lkw
    Jetzt schnell Förderung sichern!

Schwere Nutzfahrzeuge sollen bald klimafreundlich über die Straßen rollen. Dafür stehen aktuell zwei Fördertöpfe für den Kauf von Elektro- und Brennstoffzellen-Lkw sowie für Ladeinfrastruktur bereit. Wir haben die wichtigsten Infos zu Details und Antrags-Deadlines.

Die Umstellung auf E-Lkw lohnt sich – und wird vom Land Nordrhein-Westfallen aktuell bis Mitte Oktober unterstützt. Das Förderprogramm bezuschusst Kauf und Leasing emissionsfreier Lkw ab zwölf Tonnen mit insgesamt 15 Millionen Euro. Unternehmen und Kommunen mit einem Standort in NRW können sich noch bis zum 16. Oktober 2024 um eine Förderung bewerben.

Bild oben:

Das Powerpaket: Zum E-Laden schwerer Lkw setzen die Stadtwerke auf den Alpitronic Hypercharger 400 kW. In nur 23 Minuten betankt er die Brummis für weitere 100 Kilometer. Berechnungsgrundlage ist ein Energieverbrauch von 150 kWh pro 100 Kilometern.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Gefördert werden Lkw (N3) mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb.
  • Die Lkw müssen in Nordrhein-Westfalen zugelassen sein. Mindestens 50 Prozent ihrer Jahresfahrleistung muss hier stattfinden.
  • Förderfähig ist der Aufpreis des emissionsfreien Lkw gegenüber dem Preis des fossil angetriebenen Lkw.
  • Das Land NRW übernimmt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag beträgt bis zu 300.000 Euro pro Fahrzeug und maximal 500.000 Euro pro eigenständigem Unternehmen.
  • Beim Leasing gewährt es einen Zuschuss maximal bis zur Höhe der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung.
Transporter vor Ladestation (Foto: MARTIN LECLAIRE PHOTOGRAPHIE BOCHUM)

Neue Förderrunde für Ladeinfrastruktur

Für die Ladeinfrastruktur gibt es zurzeit wieder Zuschüsse vom Bund: Er hat eine neue Förderrunde im Programm „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen“ gestartet. Unternehmen und Kommunen können zurzeit wieder Anträge einreichen. Dieses Programm ist unbefristet und läuft so lange, bis alle bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind.

 

Das bietet die Förderung:

  • Förderfähig sind Ausgaben für den Kauf und die Installation von nicht öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten samt Netzanschluss. Errichtet werden dürfen sie nur auf betrieblich genutzten Flächen in Deutschland.
  • Die Schnellladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW besitzen und mit Gleichstrom (DC) aufladen.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt. Er hängt von der maximalen Ladeleistung des Ladepunktes ab. Mit einem Fördergesuch können beliebig viele Ladepunkte beantragt werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Großunternehmen bis zu 20 Prozent.

Stadtwerke unterstützen bei Förderanträgen und Ladesäulenplanung

Beim Beantragen der Förderungen stehen Ihnen die Stadtwerke Bochum gerne zur Seite – ebenso bei der Planung und Installation von E-Ladesäulen. „Zu unserem Service gehört neben einer detaillierten Bedarfsanalyse auch die Prüfung der technischen Voraussetzungen“, erläutert Fabienne Müller, Vertriebsmanagerin der Fachabteilung Elektromobilität der Stadtwerke. Außerdem kümmern sich die Stadtwerke um die Abwicklung sämtlicher Formalien bis hin zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Auf Wunsch übernehmen sie anschließend auch Wartung und Abrechnung. „Gerne können Sie Termine zur Beratung oder zur Standortanalyse mit uns vereinbaren, so Müller. „Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter“.

Ihr Ansprechpartnerin:

Fabienne Müller

Tel.: 0234 960-3017

Fabienne.Mueller@stadtwerke-Bochum.de

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