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    Die Zuschüsse für die energetische Sanierung steigen

Gute Nachrichten für Eigenheimbesitzer: Die Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen steigen. Außerdem können alle Möglichkeiten mit einem einzigen Antrag ausgeschöpft werden.

Die Bundesregierung hat große Ziele: Bis zum Jahr 2050 sollen alle Gebäude klimaneutral betrieben werden. Anders kann der Klimawandel nicht gelingen, denn dort werden stattliche 35 Prozent der gesamten Energie verbraucht, vor allem zum Heizen und für warmes Wasser. Investitionen sind also gefragt, und die unterstützt der Bund mit kräftigen Zuschüssen – als Anreiz für die Sanierung eines Hauses. Das ist nicht neu. Jetzt sind die einzelnen Programme aber in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt worden. Und nicht nur das: Es gibt auch mehr Geld. Zudem hat der Bund die Antragsstellung erleichtert.

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Einen Altbau auf Vordermann bringen, um lange glücklich drin leben zu können: Der Staat fördert solche Wohnträume.

Förderprogramm in drei Teilen

Zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gehören drei Teilprogramme:

 

  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das Programm für die Einzelmaßnahmen ist bereits gestartet. Damit sind Erneuerungen oder Umbauten gemeint, die zwar die Energiebilanz verbessern, insgesamt das Haus aber nicht auf den Energieeffizienzstandard heben. Dabei ist es grundsätzlich möglich, den vollen Betrag als Zuschuss zu erhalten oder eine Fördersumme für einen Kredit zu bekommen. Fünf Prozent mehr Geld gibt es jetzt noch obendrauf, wenn die Maßnahme zu einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gehört. Dabei handelt es sich, vereinfacht gesagt, um einen Katalog sinnvoller Maßnahmen für die Sanierung, die nach einer professionellen Energieberatung zusammengestellt werden.

5 Prozent mehr Geld für einen Fahrplan zur Sanierung

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Förderfähige Einzelmaßnahmen

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, etwa Wände dämmen oder Fenster austauschen (maximal 20 Prozent Förderung)
  • Anlagentechnik, etwa Einbau oder Aufrüsten von Anlagen zur Verbesserung der Raumluft oder Systeme, die eine Optimierung des Energieverbrauchs ermöglichen, beispielsweise über eine Digitalisierung (20 Prozent)
  • Das Aufrüsten oder Austauschen von Heizungssystemen, etwa die Installation von Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Solarthermie, unter bestimmten Voraussetzungen auch Gas-Brennwerttechnik (20 bis 45 Prozent)

 

Heizung raus, Geld rein!

Zusätzlich wird bis zu einem Betrag von 20.000 Euro im Jahr die Hälfte der Kosten für Fachplanungen und Baubegleitungen erstattet. Geld gibt es außerdem für notwendige Umfeldmaßnahmen. Das heißt: Zum Beispiel das Entsorgen der alten Heizung wird ebenfalls bezuschusst. Natürlich ist die Höhe der maximalen Fördersumme nicht unbegrenzt. Für das Teilprogramm BEG EM liegt sie bei 60.000 Euro pro Haus beziehungsweise pro Wohneinheit, wenn es sich um Mehrfamiliengebäude handelt.

 

Ab Juli läuft auch die BEG NWG an. Damit sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen gemeint, durch die das Haus insgesamt den Energieeffizienzstandard erreicht. Sie ist auch für Neubauten interessant. Hier kann der Zuschuss auf bis zu 150.000 Euro hinauslaufen. Für Gewerbegebäude wird anders gerechnet, weil die Höhe der möglichen Zuschüsse mit der Grundfläche zusammenhängt und bei 1.000 Euro pro Qua­dratmeter für Einzelmaßnahmen liegt, beziehungsweise bei 2.000 Euro pro Quadratmeter für Vollsanierungen.

Eigentümer können sich nicht nur über die Zuschüsse freuen, sondern gleichfalls über die Abwicklung: Verschiedene Fördermöglichkeiten wurden im neuen BEG zusammengelegt. Es ist daher nicht mehr nötig, sich durch einen Unterlagen-Dschungel zu kämpfen. Ein einziger Antrag reicht.  

 

Erschienen im Kundenmagazin Meine Stadtwerke

 

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