Ersatzversorgung Erdgas
der Stadtwerke BochumErsatzversorgung für Erdgasbezug ohne Liefervertrag.
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die Stadtwerke Bochum GmbH die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal 3 Monate im Netzgebiet Bochum sicher.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Bochum von der Stadtwerke Bochum GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bochum GmbH.
Ersatzversorgung Gas
PreisblätterPreisblatt zur Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden gültig ab 01.12.2022 bis 31.12.2022
Preisblatt zur Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden gültig ab 01.11.2022 bis 30.11.2022
Preisblatt zur Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden gültig ab 01.10.2022 bis 31.10.2022
Preisblatt zur Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden gültig bis ab 15.09.2022 bis 30.09.2022
Preisblatt zur Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden gültig bis ab 01.09.2022 bis 14.09.2022
Preisblatt zur Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden gültig bis ab 01.08.2022 bis 31.08.2022
Allgemeine Bedingungen
GasgrundversorgungsverordnungDie Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen:
Allgemeine Bedingungen des Grundversorgers, GasGVV
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV
* Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (Definition gem. EnWG §3 Nr. 22)