Die Ersatzversorgung der Stadtwerke Bochum
Ersatzversorgung für Erdgasbezug ohne Liefervertrag.
Gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die Stadtwerke Bochum GmbH die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal 3 Monate im Netzgebiet Bochum sicher.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Bochum von der Stadtwerke Bochum GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bochum GmbH.