KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) erzeugen sowohl Strom als auch Wärme und nutzen dabei den eingesetzten Brennstoff besonders effizient. KWK-Anlagenbesitzer ergibt sich folglich die Frage, wie die Brennstoffmengen und die daraus resultierenden CO2-Emissionen der Strom- und Wärmeerzeugung zugeordnet werden können. Hierfür gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Zwei gängige Methoden nachfolgend:
Stromgutschriftmethode
Diese Methode basiert auf der Annahme, dass der durch KWK-Anlagen erzeugte Strom die Stromerzeugung aus anderen Kraftwerken (meist Kohlekraftwerke) ersetzt. Da die Fernwärme aus KWK-Anlagen den KWK-Prozess und dessen effiziente Brennstoffnutzung ermöglicht, erhält die Fernwärme eine Gutschrift in Höhe der vermiedenen Emissionen, die durch den KWK-Strom im Vergleich zur Stromerzeugung in Kohlekraftwerken eingespart werden. Diese Methode soll den Ausbau von Fernwärme und KWK fördern und bildet die Grundlage für unser gültiges PEF/CO2-Testat.
Finnische Methode
Bei dieser Methode wird die Brennstoffeinsparung der KWK-Anlagen mit dem Brennstoffverbrauch von Referenzanlagen verglichen, die Strom (Kondensationskraftwerk) und Wärme (Heizkessel) getrennt erzeugen. Die dadurch vermiedenen Emissionen werden sowohl dem Strom als auch der Wärme zugeschrieben. Dies führt zu einem höheren Emissionsfaktor für die Wärme im Vergleich zur Stromgutschriftmethode. Diese Methode ist für das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verpflichtend und dient als Grundlage für die Ermittlung des Emissionsfaktors und die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter.