Bedeutet der Einbau eines Smart Meters automatisch eine jährliche Gutschrift von 117 Euro?
Nein.
Der im Schreiben genannte Betrag bezieht sich auf §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- es ist ein intelligentes Messsystem installiert und
- es ist eine Wärmepumpe oder Wallbox vorhanden und
- der Anschluss wurde durch eine Elektrofachkraft ordnungsgemäß beim Netzbetreiber gemeldet.
Allein der Einbau eines Smart Meters reicht dafür nicht aus.