Sie können uns entweder einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg als Zahlungsnachweis hochladen.

Für einen korrekten Zahlungsnachweis sind folgende Angaben zwingend erforderlich: 

  • IBAN der Stadtwerke Bochum GmbH
  • Überweisungssumme
  • Datum der Überweisung

Bitte schwärzen Sie beim Kontoauszug aus Datenschutzgründen die Positionen, die nicht unser Unternehmen betreffen.

Sollten Sie eine Überweisung am Bankschalter vornehmen, dann muss der Beleg einen Stempel tragen. Im Betreff Ihrer Überweisung sollte immer Ihre Kundennummer angegeben sein, damit wir die Zahlung zuordnen können. 

Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre Gutschrift unter Angabe Ihrer Bankverbindung überweisen zu lassen. Am schnellsten und einfachsten führen Sie dies über unsere Online-Services für Zahlungsthemen durch.  
Hierfür ist es wichtig, dass Sie Ihre Kundennummer zur Hand haben und dass Sie im Formular "Bankverbindung für Gutschrift mitteilen" auswählen. 

Serviceformular zur Mitteilung der Bankverbindung für Gutschrift

Eine Änderung des Vertragspartners ist im laufenden Vertrag leider nicht möglich. Hierzu müssen Sie sich ab- und wieder anmelden. Im Rahmen der Abmeldung schreiben wir eine Schlussrechnung. Für diese benötigen wir Ihre Zählernummer und den aktuellen Zählerstand.

Eine Ausnahme ist der Tod eines Ehepartners. In diesem Fall ist das Umschreiben des Vertrages unter Vorlage der Sterbeurkunde möglich.

Falls Sie nur Ihren Namen ändern möchten, z. B. aufgrund einer Heirat, nehmen wir gerne eine Namensänderung vor. Senden Sie uns dafür bitte den entsprechenden Nachweis.

Nutzen Sie für diese Anliegen bitte eine unserer Kontaktmöglichkeiten.

Sie können Ihren Vertrag in Abhängigkeit von der vereinbarten Laufzeit jederzeit kündigen. Die zeitlichen Fristen für eine gültige Kündigung können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages entnehmen.

Oder ziehen Sie demnächst um? Abmelden bei uns sollten Sie sich bitte, wenn Sie nach einem Auszug die Schlüssel abgegeben haben. Spätestens 4 Wochen nach Ihrem Auszug.

Wichtig: Sie müssen uns die Kündigung schriftlich mitteilen - nutzen Sie dazu am besten unser Online-Kontaktformular oder senden Sie uns einen Brief.

Nein, wenn Sie Ihre Abschläge nicht bezahlen können, haben Sie leider keine Möglichkeit auf Ratenzahlung. 

Aber Sie haben zwei andere Alternativen:

Entweder Sie beantragen im Online-Kundencenter eine Zahlungspause. 

Oder Sie lassen uns prüfen, ob Ihr Abschlagsbetrag gesenkt werden kann. Dafür melden Sie uns einfach Ihren aktuellen Zählerstand. Wir ermitteln dann, ob Sie zu viel für Ihren Verbrauch bezahlen.

Beim Anbieterwechsel besteht kein Risiko, dass Sie ohne Strom oder Gas sind, denn der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich geregelt. 

Es muss auch niemand in Ihre Wohnung kommen, und der Wechsel ist natürlich kostenlos. 

Wichtig ist, dass die von Ihnen angegebenen Daten für den Anbieterwechsel vollständig mit den Daten Ihres derzeitigen Lieferanten übereinstimmen. Nutzen Sie für Ihre Anmeldung am besten die Daten Ihrer alten Vertragsbestätigung oder Ihre letzte Rechnung. 

So wechseln Sie ganz einfach zu den Stadtwerken Bochum: 

  • Beachten Sie bitte die Einhaltung der Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Lieferanten.  

  • Beauftragen Sie uns mit der Kündigung des bisherigen Strom- oder Gasvertrags – erteilen  Sie uns dafür bitte eine Kündigungsvollmacht. 

  • Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern, den Rest übernehmen wir für Sie! 

 

Wir benötigen von Ihnen die folgenden Informationen: 

  •  Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse), 

  •  die Anschrift der neuen Wohnung, 

  •  das Übernahmedatum, 

  •  die Zählernummern, 

  •  die Zählerstände bei Schlüsselübergabe. 

Senden Sie uns bitte Ihre Angaben mit einem formlosen Schreiben oder einer einfachen Postkarte an: Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum. 

Oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Anmeldeformular

Sie möchten uns Ihren Zählerstand übermitteln? Nutzen Sie dazu unser Online-Kundencenter.
Dort können Sie Zählerstände jederzeit übermitteln.

 Online-Kundencenter

Alternativ können Sie auch unser Online-Formular nutzen. Ihre Zählerstände werden direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.

Direkt zur Zählerstandseingabe

Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.

Sie können Ihre Bankverbindung sowie die notwendigen Angaben für Abbuchungen und Gutschriften ganz bequem in unserem Online-Kundencenter ändern. 

Für Ihre individuelle Auswahl unserer preisgünstigen Strom- und Gasprodukte nutzen Sie bitte unseren Preisvergleichsrechner. 

Gerne beraten wir Sie zu all unseren Produkten auch persönlich - füllen Sie dazu einfach das Kontaktformular aus. 

 

Sie können sich direkt online an-/abmelden

Wir kümmern uns auch gerne persönlich um Ihr anliegen. Rufen Sie uns dazu unter 0234 960 3535 an und wir kümmern uns um alles Weitere. Wir sind montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr telefonisch für Sie da.

Grundsätzlich besteht Ihr Energiepreis aus einem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis). In Ihrem Gaspreis sind sämtliche Abgaben und Steuern bereits enthalten:

die gesetzlichen Abgaben
die Erdgassteuer
die Konzessionsabgabe
die Kosten für Netznutzung, Zähler und Abrechnung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre fälligen Zahlungen bis zu maximal 30 Tage hinauszuzögern.

Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben oder Ihr Zähler bereits gesperrt ist, können Sie uns einen Zahlungsnachweis zusenden, damit wir Ihren Zähler nicht sperren oder wieder entsperren.

Haben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort für das Online-Kundencenter vergessen? Das ist überhaupt kein Problem. Sie können Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort hier zurücksetzen. Bitte halten Sie dafür Ihre Kundennummer bereit.

Zugangsdaten vergessen

Sie können sich am einfachsten online ab- bzw. anmelden. 

Abmeldeformular

Anmeldeformular

Wir kümmern uns auch gerne persönlich um Ihr Anliegen. Rufen Sie uns an unter 0234 960-3535. 

Wir benötigen von Ihnen die folgenden Angaben: 

  • Ihre Kundennummer,

  • die Zählernummern der alten und der neuen Wohnung,

  • Die Zählerstände der alten Wohnung vom Tag der Schlüsselabgabe,

  • Die Zählerstände der neuen Wohnung vom Tag der Schlüsselübernahme,

  • Ihre alte und neue Anschrift.

Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und Sie den Rechnungsbetrag nicht auf einmal zahlen können, besteht für Sie die Möglichkeit, einen Ratenplan zu beantragen, wenn Sie vorher regelmäßig Abschläge gezahlt haben. 

Hinweis: Wir gewähren keine Ratenpläne auf offene Abschläge. 

Beantragen Sie Ihren persönlichen Ratenplan im Online-Kundencenter.

 

Ja, wir benötigen von Ihnen den Zählerstand zum Kündigungstermin, um Ihre Schlussrechnung zu erstellen.

Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular. Ihr Zählerstand wird direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet. 

Direkt zur Zählerstandseingabe 

Wenn Sie in unserem Online-Kundencenter registriert sind, können Sie den Zählerstand auch dort jederzeit übermitteln. 

Online-Kundencenter

Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden. 

 

Nein, es gibt keinen Mindestbetrag für einen zu vereinbarenden Ratenplan. Wir prüfen jeden Ratenantrag individuell und legen nach Rücksprache mit Ihnen die Höhe der Zahlungen fest.

Die vereinbarten Raten werden separat zu Ihren sonstigen Abschlägen fällig. Sie können wählen, ob Sie diese entweder überweisen oder ob wir diese per SEPA-Lastschrift einziehen sollen. Falls Sie sich für die Abbuchung entscheiden, ziehen wir auch Ihre Abschläge zukünftig ein. 

Wählen Sie dazu einfach im Online-Kundencenter den Service Ratenplan und wählen zwischen den beiden Optionen Abbuchung oder Überweisung.

 

Sie können eine Zahlungspause mit uns vereinbaren, wenn Sie Ihre Rechnung oder Abschläge aus nachvollziehbaren Gründen unerwartet nicht sofort bezahlen können. 

Die vereinbarten Ratenbeträge werden unabhängig von Ihren sonstigen Abschlagszahlungen fällig. Die gewünschten Zahlungstermine können Sie mit uns gemeinsam festlegen.

Anmelden bei uns sollten Sie sich bitte ab dem Zeitpunkt, wenn Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause erhalten haben. 

Nutzen Sie dafür einfach unser Anmeldeformular.

Bitte beachten Sie: Die Zeit zwischen Ihrem Einzug und Ihrer rückwirkenden Anmeldung darf höchstens 6 Wochen betragen – andernfalls setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie können einen Zahlungsnachweis entweder über unser Online-Kundencenter oder das entsprechende Kontaktformular einreichen.

Den Antrag für einen Zahlungsaufschub können Sie ganz einfach in unserem Online-Kundencenter vornehmen.

Die Abschlagszahlung für Ihre neue Wohnung richtet sich nach den Vorverbrauchswerten und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. 

Als Online-Kunde können Sie Ihren Abschlag bequem in unserem Online-Kundencenter ändern. Sie können Ihren neuen Abschlag um maximal 100 % erhöhen oder um 10 % senken.  

Möchten Sie Ihren Abschlag über diese Vorgaben hinaus anpassen, dann informieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Kontaktformular-Kundenservice

Die Änderung gilt jeweils für das aktuelle Abrechnungsjahr.

Als Online-Kunde können Sie Ihren Abschlag ganz einfach in unserem Online-Kundencenter ändern. 

Oder Sie informieren uns per Kontaktformular

Weitere Möglichkeiten der Abschlagsänderung: Telefonisch unter 0234 960-3737. Oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihren Abschlag um 100% zu erhöhen - oder um 10% zu senken. 

Ihre Änderungen gelten stets für das aktuelle Abrechnungsjahr. 

 

Eine Einzelvollmacht berechtigt für nur eine Geschäftshandlung. Diese können Sie hier hochladen. 

Wenn Sie jedoch langfristig die gesamten Geschäfte unseres Kunden für diesen ausführen wollen, dann erfordert dies die Vorlage einer Vorsorgevollmacht.

 

Die gerichtliche Urkunde über die Bestellung einer Rechtsbetreuung können Sie hier hochladen.

Ja, wir liefern deutschlandweit Strom und Erdgas. Hier geht es zu unserem Produkt gut & fix und gut & grün.

Ja, bitte nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular und laden Ihre Heiratsurkunde oder Ihren Personalausweis mit Ihrem aktuellen Namen hoch.  Vielen Dank!

Eine Terminvereinbarung für einen Vor-Ort-Termin hilft Ihnen, Zeit zu sparen. Dafür haben wir online einen Terminservice. In Zeiten wie der Corona-Pandemie ist dieser Service zwingend nötig. Wir sind selbstverständlich auch per E-Mail oder telefonisch für Sie da.

Ihre gültigen Kündigungskonditionen finden Sie in Ihrem Liefervertrag, auf der Vorderseite unter dem Punkt „Die Laufzeit“ oder auf Ihrer letzten Rechnung. Unser Tipp: Ihre alten Rechnungen können Sie bequem einsehen in unserem Onlinekundencenter.

Falls Sie Ihren Vertrag nicht finden können, füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, wir geben Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Konditionen. Oder rufen Sie uns einfach an. 

Sie erreichen uns telefonisch unter 0234  960 - 3737. Sie können auch einen telefonischen Rückruf vereinbaren, per Live-Chat online kommunizieren oder einen Termin für eine Videoberatung buchen.

Wir sind für Sie da!

 

 

Voraussetzung dafür, dass Sie stellvertretend für eine nicht geschäftsfähige Person die Korrespondenz mit uns übernehmen, ist die Vorlage einer sogenannten Vorsorgevollmacht.

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle einen Link auf solch ein Dokument zur Verfügung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (caritas.de) 

Diese können Sie dann ausgefüllt hier hochladen.

 

Für Ihre Jahresrechnung fordern wir von Ihrem zuständigen Netzbetreiber genaue Abrechnungsgrundlagen an, d. h. Angaben zu Ihrer Verbrauchsmenge auf Grundlage der abgelesenen Zählerwerte im Rechnungszeitraum und den Brennwert Ihrer Heizungsanlage.

Bei der Simulationsrechnung wird Ihre Verbrauchsmenge anhand von Vorjahres- oder Vergleichswerten rechnerisch geschätzt.

Die Umstellung funktioniert schnell und einfach online - hier können Sie direkt umstellen auf Ökostrom.

Das 2-1-0-Prinzip

Sind Sie bereits Stromkunde bei uns, wählen Sie einen Zusatzbeitrag zu Ihrem laufenden Stromvertrag und werden somit CO2-Sparer. Neukunden können dies bei der Online-Bestellung gleich mit erledigen.

2 Euro pro Monat: Sie setzen ein doppeltes Zeichen! Denn Sie stellen nicht nur selbst auf eine klimafreundliche Stromversorgung um - Sie ermöglichen es auch anderen Bochumerinnen und Bochumern, Ökostrom zu nutzen.

1 Euro pro Monat: Sie entscheiden sich bewusst für einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Stromversorgung und engagieren sich aktiv für eine lebenswerte Zukunft.

0 Euro pro Monat: Mit Ihrer Entscheidung für den grünen Strom der Stadtwerke sagen Sie Ja zum Klimaschutz und tragen mit dazu bei, dass Bochum insgesamt klimafreundlicher wird.

Machen Sie jetzt mit!

 

Wenn Ihnen das Klima am Herzen liegt, dann entscheiden Sie sich für unseren Ökostrom aus Wasserkraft und unser Klimaneutrales Ökogas!

Klimaschutz ist teuer? Nicht bei uns! Denn den Preis für unseren Ökostrom aus Wasserkraft bestimmen Sie  -  nach dem 2-1-0-Prinzip entscheiden Sie persönlich, wie viel Sie zusätzlich zu Ihrem laufenden Stromvertrag zahlen möchten:

 

2 Euro pro Monat: Sie setzen ein doppeltes Zeichen! Denn Sie stellen nicht nur selbst auf eine klimafreundliche Stromversorgung um - Sie ermöglichen es auch anderen Bochumerinnen und Bochumern, Ökostrom zu nutzen.

1 Euro pro Monat: Sie entscheiden sich bewusst für einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Stromversorgung und engagieren sich aktiv für eine lebenswerte Zukunft.

0 Euro pro Monat: Mit Ihrer Entscheidung für den grünen Strom der Stadtwerke sagen Sie Ja zum Klimaschutz und tragen mit dazu bei, dass Bochum insgesamt klimafreundlicher wird.

Die Umstellung funktioniert schnell und einfach online - hier können Sie direkt umstellen auf Ökostrom.

Und mit dem Wechsel zu klimaneutralem Ökogas der Stadtwerke Bochum garantieren wir Ihnen einen effektiven Ausgleich der CO2-Emissionen, die durch Ihren Energieverbrauch entstehen!

 

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01. April 2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Nach offizieller Bekanntgabe erfahren Sie die Höhe der Umlage hier. Außerdem finden Sie auf dieser Seite auch weitere Fragen und Antworten zu den Gasumlagen.

Ja, für unseren Service Rechnungssimulation erheben wir keine Gebühr. 

Wir bieten Ihnen damit eine einfache rechnerische Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch besser im Blick zu haben und ein Gespür für Ihre Energiekosten zu entwickeln.

Während des Bauablaufs kommt es immer wieder vor, dass neu verlegte Leitungsabschnitte Prüfungen unterzogen werden. Dabei wird in komplizierten Verfahren die Dichtheit oder die Keimfreiheit von Leitungen getestet. Während dieser Phase darf in diesen Bereichen nicht gearbeitet werden. Es entsteht fälschlicherweise der Eindruck, dass die Arbeiten unterbrochen wurden.

Eine Rechnungssimulation kann entweder vom Zeitpunkt des Beginns Ihrer Belieferung oder vom Zeitpunkt Ihrer letzten Jahresrechnung an erfolgen.

Der zu simulierende Rechnungszeitraum erstreckt sich dann bis zum 31.12 des aktuellen Jahres.

Sollten für Sie andere Rechnungszeiträume hinsichtlich einer Simulation von Interesse sein, dann haben Sie die Möglichkeit, diese hier zu beantragen.

 

Sind Sie als neuer Mieter bzw. neue Mieterin in eine Wohnung gezogen, so ist eine Zähleranmeldung durch Sie erforderlich. Schnell und einfach können Sie hierfür unseren Preisrechner nutzen, indem Sie im Bestellformular "Neue Wohnung/Haus anmelden" auswählen. Alternativ können Sie auch gerne unser Anmeldeformular im Servicebereich nutzen. Um alles Weitere kümmern wir uns im Anschluss.

Zum PreisrechnerZum Anmeldeformular

Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.

Melden Sie schnellstmöglich Ihren Zähler zum Tag der Schlüsselübergabe über unser Abmeldeformular im Servicebereich ab. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir Sie nur innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist von bis zu 6 Wochen abmelden können.

Zum Abmeldeformular

Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftige Monatspauschale zu errechnen.

Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Pauschalberechnung berücksichtigt werden. 

Wir fordern die Monatsabschläge generell im Nachhinein an. Das heißt, 4 Wochen verbrauchen und erst dann zahlen.

Bitte beachten Sie, dass in einem Abrechnungsjahr lediglich 11 Abschläge erhoben werden. Der 12. Monatsabschlag wird mit der Jahresrechnung verrechnet.

 

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag bei uns rechtzeitig und setzen Sie sich mit Ihrem gewünschten Versorger in Verbindung, damit dieser Ihren Lieferantenwechsel in die Wege leiten kann.

Wenn sich Ihr Vormieter abgemeldet hat und Sie sich als neuer Mieter oder Mieterin anschließend nicht auf Ihren Zähler angemeldet haben, informiert uns der zuständige Netzbetreiber über einen Zähler ohne gültigen Vertrag.

Solange uns keine Meldung über einen Einzug eines neuen Mieters vorliegt, gehen wir davon aus, dass der Wohnungseigentümer derzeit den alleinigen Zutritt zur Wohnung hat. Aus diesem Grund wird automatisch der Eigentümer angemeldet, weil ein vertragsloser Zähler durch den örtlichen Netzbetreiber ausgebaut wird. Aufgrund dieses Vorgehens werden hohe Aus- und Einbaukosten vermieden.

Sollte der Eigentümer z. B. anhand eines Übergabeprotokolles beweisen können, dass der Mieter bereits in der Wohnung wohnt, nehmen wir eine rückwirkende Anmeldung auf den Mieter vor. Hier ist zu beachten, dass eine Anmeldung nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von bis zu 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann. Alle entstandenen Verbräuche außerhalb dieser Frist müssen im Innenverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer geklärt werden.
 

Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.

Die voraussichtliche Dauer jeder Baumaßnahme wird in der Baustellenbeschreibung genannt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es sich hier um „ca. Angaben“ handelt. Wir sind hier von technischen Abläufen und der Witterung abhängig.

Von uns veranlasste Erneuerungs- und Umbauarbeiten sind für Sie kostenfrei.

Parkflächen im öffentlichen Raum können gemäß verkehrsrechtlicher Anordnungen des Ordnungsamtes entfallen. Hier muss sich jeder Verkehrsteilnehmer selbst um Alternativen bemühen.

Bevor Arbeiten an Hausanschlüssen durchgeführt werden können, ist eine Reihe von Maßnahmen an den vorgelagerten Versorgungsleitungen notwendig. Unsere Mitarbeiter kommen zeitnah auf Sie zu, um alles Erforderliche mit Ihnen abzustimmen.

 

Die Stadtwerke Bochum unterteilen Ihr Versorgungsgebiet in unterschiedliche Abrechnungsgebiete, denen gemäß dem Prinzip einer rollierenden Abrechnung nacheinander die Jahresrechnung zugestellt wird.

Wann Sie Ihre Jahresrechnung erhalten, hängt davon ab, in welchem Abrechnungsgebiet Sie wohnen.

Dies bedeutet also, dass nicht jeder Kunde seine Rechnung am Ende des Jahres erhält. Vielmehr verteilt sich die Rechnungszustellung somit über das gesamte Jahr.

Überregionale Kunden erhalten ihre Rechnung zu dem Zeitpunkt im Jahr, zu dem sie ihren Vertrag geschlossen haben. 

 

Auch Versorgungsleitungen unterliegen einem Alterungsprozess. Je nach Baujahr und dem zu dieser Zeit verwendeten Material, nach Schadenshäufigkeit oder gestiegenen Verbräuchen kann es notwendig sein, Leitungsabschnitte zu erneuern.

Alle unsere Baumaßnahmen werden mit der Telekom und der Stadt Bochum abgestimmt, je nach Machbarkeit koordiniert und letztendlich auch genehmigt. Das Ordnungsamt der Stadt Bochum erteilt vor Baubeginn eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Wenn sich Ihr Verbrauch seit der letzten Jahresrechnung nicht erheblich verändert hat, sollten Ihre Abschlagszahlungen die Kosten für Ihren Energieverbrauch abdecken. 

Um sicher zu gehen, haben Sie in unserem Online Kundencenter die Möglichkeit, dies mit Hilfe einer Simulationsrechnung zu prüfen. Geben Sie dafür einfach Ihren aktuellen Zählerstand hier ein. Alternativ erstellen wir für Sie eine Rechnungssimulation. Füllen Sie dazu bitte unser Formular aus.

Die Simulation ermöglicht es, für den aktuellen Abrechnungszeitraum hochzurechnen, ob Ihre Vorauszahlungen die anfallenden Verbrauchskosten abdecken. Grundlage dafür sind Ihre jetzigen Zählerstände, die Sie dazu in das Online-Formular eingeben müssen. Diese Zählerstände werden nicht gespeichert und somit nicht für die spätere, tatsächliche Abrechnung herangezogen.

Kurzzeitige Sperrungen von Zufahrten bei Tiefbau- und Oberflächenarbeiten lassen sich nie ganz vermeiden. Wir werden Ihnen aber provisorische Zufahrtsmöglichkeiten zu Ihren Grundstücken einrichten.

Grundsätzlich werden wir Sie wie gewohnt auch während der Baumaßnahme mit Energie und Wasser versorgen. Sollten Umbindungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Ihrem Hausanschluss nötig sein, werden Sie zeitnah von unseren Mitarbeitern informiert, um den Zeitpunkt der Arbeiten mit Ihnen abzustimmen.

Die Änderung des Abschlagstermins kann bis 2 Abschlagszahlungen vor der Rechnungsschreibung vorgenommen werden. Zur Auswahl stehen der 10., 20. oder 30. eines Monats.

Ausnahme ist die Betriebsnebenkostenabrechnung. Da die Zahltermine zusammen mit dem Eigentümer festgelegt wurden, ist hier keine Änderung möglich. 

Der Abschlagsbetrag kann innerhalb eines Abrechnungszeitraumes bis zu dreimal geändert werden. 

 

Wenn Jahresrechnungen nicht erstellt wurden, dann wurde auch kein neuer Abschlagsplan erstellt. 

Bitte füllen Sie das Formular aus - wir erstellen dann schnellstmöglich Ihre Jahresrechnung. In Folge werden wir dann auch wieder Abschläge von Ihrem Konto abbuchen.

Bitte beachten Sie, dass die „fehlenden“ Abschläge nicht in den neuen Abschlägen verrechnet werden.  

 

Füllen Sie dafür einfach unser Formular aus. 

Wir kümmern uns und Sie erhalten Ihre Rechnung ganz sicher innerhalb weniger Tage. 

1) Haushalts- und kleine Gewerbekunden (SLP-Messung)

Sie zählen zu den anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden, wenn Sie als Standardlastprofil-Kunde (SLP) bei uns geführt werden. Dazu zählen in der Regel Haushalte und kleine Gewerbekunden. In diesem Fall profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe.

2) Größere Gewerbe- und Industriekunden (RLM-Messung mit stündlicher Leistungsmessung)

Die Soforthilfe erhalten Sie ebenfalls, wenn Sie zu den Kundinnen und Kunden mit Registrierender Leistungs-Messung (RLM) zählen, die einen Jahresverbrauch von unter 1.500.000 Kilowattstunden (kWh) (1,5 Mio. kWh) vorweisen. Zusätzlich dazu sind RLM-Kunden mit einem Verbrauch von über 1,5 Mio. kWh anspruchsberechtigt, wenn

  • Sie Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird oder es sich um eine Wohnungseigentümergesellschaft handelt,
  • Sie eine Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, Kindertagesstätte oder eine andere Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder Vergleichbares sind.
  • Sie eine staatlich anerkannte gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder ein eingetragener Verein oder Vergleichbares sind oder
  • Sie eine Einrichtung der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, eine Werkstätte für Menschen mit Behinderung oder Vergleichbares sind.

Zugelassene Krankenhäuser sind unabhängig vom Jahresverbrauch pro Entnahmestelle nicht kompensationsberechtigt, da sie in der zweiten Stufe der Wärmepreisbremse gesondert entlastet werden sollen.

Generell gelten in den verschiedenen Sparten (Strom, Gas und Wasser) verschiedene Berechnungsgrundlagen. 

Im Strombereich kommt es auf die Personenanzahl und die sich im Haushalt befindlichen Stromverbrauchsgeräte (z. B. Durchlauferhitzer, Gefriertruhen, Wäschetrockner etc.) an. 

Der Gasabschlag wird prinzipiell anhand der qm² Zahl mit aktuell 1,20 pro qm² kalkuliert. Findet die Warmwasserbereitung ebenfalls über Gas statt, so muss mit Mehrkosten von 10 Euro pro Person gerechnet werden. 

 

Ja, sie können monatlich oder jährlich Ihre Abschläge bezahlen.

Bei der jährlichen Zahlweise sparen Sie zudem noch 2%. 

Füllen Sie dafür einfach unser Formular aus.

Für Sie bestehen die folgenden Zahlungsoptionen: 

  • Die Rechnung im Jahresrhythmus zahlen und 2% sparen. 
  • Per Überweisung zahlen. 
  • Per SEPA-Lastschriftmandat zahlen. 
  • EC-Kartenzahlungen am Ostring 28.
  • Kostenlose Überweisung oder Barzahlung bei der Sparkasse direkt an uns.

 

Für den Erhalt Ihrer Rechnung haben Sie drei Optionen zur Auswahl:

  • Entweder zum vorgegebenen Zeitpunkt.
  • Für Bochumer Kunden kostenlos zum 31.12..
  • Kostenpflichtige Zwischenrechnung zu einem beliebigen Zeitpunkt. 

Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit der Rechnung haben, füllen Sie einfach unser Formular aus.

Bitte teilen Sie uns den Grund zur Annahme, dass ein Fehler vorliegen könnte und Ihren Zählerstand sowie das Ablesedatum mit. Vielen Dank!

Im Anschluss prüfen wir Ihre Angaben sehr sorgfältig und bei nachweisbarem Korrekturbedarf erhalten Sie von uns natürlich eine aktualisierte Rechnung.

Ja. Füllen Sie dafür einfach unser Formular aus. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für eine Rechnung zum Jahresende entscheiden, haben Sie die Wahl, ob Sie Ihren Zähler selbst ablesen möchten oder eine kostenpflichtige Ablesung durch die Stadtwerke in Anspruch nehmen wollen.

 

Eine Änderung Ihres Abrechnungszeitpunkts auf den 31.12. ist jederzeit möglich.  

Diese Umstellung ist jedoch nicht rückwirkend, sondern immer erst zum kommenden Jahresende hin möglich. 

Beispiel: Ihre Rechnung wird gewöhnlich im Juni geschrieben. Jetzt melden Sie sich im März bei uns, mit dem Wunsch der Stichtagsabrechnung zum 31.12.  Dann wird Ihre Jahresrechnung im Juni noch einmal geschrieben und die nächste Rechnung erfolgt zum 31.12. desselben Jahres (und beinhaltet dann natürlich nur die Verbräuche des halben Jahres).

 

Bitte melden Sie sich deswegen ganz einfach bei uns - wir geben Ihnen gerne Auskunft über Ihre aktuellen Preise!

Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0234  960 - 3737. Sie können auch einen telefonischen Rückruf vereinbaren, per Live-Chat online kommunizieren oder einen Termin für eine Videoberatung buchen.

Sie können jederzeit eine Zweitschrift Ihrer Rechnung vor Ort bei unserem Kundendienst erhalten. Diese Anfrage können Sie auch per Post, E-Mail oder Telefon an uns richten. 

Ganz einfach können Sie eine Kopie Ihrer Rechnung über unser Formular beantragen. 

Unser Tipp: Stellen Sie um auf Online-Rechnung - dann können Sie in unserem Online-Kundencenter Ihre Rechnung jederzeit erneut herunterladen und ausdrucken.

 

Die gültigen AGB (Allgemeinen Bedingungen) finden Sie auf der Rückseite des Vertragsexemplars, das Sie von uns erhalten haben. 

Gerne senden wir Ihnen diese aber auch nochmal zu. Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus. 

 

Häufig zahlen Mieter die Heizkosten monatlich an ihre Hausverwaltung oder Vermieter selbst und haben keinen eigenen Vertrag mit einem Gasversorger oder Fernwärmelieferanten. Nach dem Beschluss der Bundesregierung wird der Staat den Dezember-Abschlag auch für diese Kunden übernehmen. Diese Entlastung wird mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung des Vermieters ankommen - in den meisten Fällen also im Laufe des Jahres 2023. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung oder Vermieter.

Gaskunden mit Abbuchung über SEPA-Lastschrift
Wenn wir Ihre Gas-Abschläge abbuchen (z. B. SEPA-Lastschrift), dann brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir buchen Ihren Dezember-Abschlag in diesem Fall nicht ab. Im zweiten Schritt berücksichtigen wir in Ihrer Jahresabrechnung Ihren kompletten Entlastungsbetrag. Dieser entspricht dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den wir für Sie im September 2022 prognostiziert haben. Zusätzlich wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.

Gaskunden, die ihren Abschlag überweisen
Für den Fall, dass Sie Ihre Gas-Abschläge an uns überweisen, so pausieren Sie bitte Ihren Dauerauftrag für Dezember 2022 oder setzen Sie die aktive Überweisung einmalig für den Monat aus. Sollten Sie vergessen, den Dezember-Abschlag zu pausieren, dann erhalten Sie mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung den gesamten Entlastungsbetrag gutgeschrieben. Dieser entspricht ebenfalls dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den wir für Sie im September 2022 prognostiziert haben. Zusätzlich wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.

Nein, Energiesparen lohnt sich weiter. Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, dass 1/12 Ihrer geschätzten jährlichen Heizkosten übernommen werden. Je mehr Sie beim Gas sparen, desto weniger Kosten müssen Sie am Ende selber tragen. Wer dagegen besonders viel heizt, wird wahrscheinlich in seiner nächsten Rechnung mit einer Nachzahlung rechnen müssen.

Diese Grafik zeigt die Beziehungen zwischen Mieter, Mietstromanbieter und Stromnetz im Mieterstrommodell der Stadtwerke Bochum.

Der Immobilieneigentümer stellt seine Dachfläche den Stadtwerken im Rahmen einer entgeltfreien Nutzungsvereinbarung zur Verfügung. Überschüssiger Strom wird dabei in das Stromnetz eingespeist. Zusätzlich benötigter Reststrom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Die Mietenden profitieren dabei von einem günstigen Stromvertrag zu attraktiven Konditionen.

Ihre Immobilien sollten über eine geeignete Dachfläche verfügen. In der Regel sind Flachdächer im guten Zustand und ohne störende Objekte oder Schattenwürfe optimal. Bei Schrägdächern ist eine Ausrichtung nach Süd, West und/oder Ost ratsam. Sowohl bei Flach-, als auch Schrägdächern sollte die Statik eine Tragfähigkeit von 25 kg/m² in Reserve haben. Gerne prüfen wir die Eignung Ihrer Dachflächen im Zuge Ihrer Mieterstrom-Anfrage.

Wir übernehmen die Planung, Kommunikation und Koordination der Projektpartner sowie die Umsetzung der PV-Anlage. Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme kümmern wir uns zudem um die Instandhaltung und Wartung der Anlage. Und damit der Strom auch dann fließt, wenn die Sonne mal nicht scheint, versorgen wir Ihre Immobilie zu attraktiven Konditionen mit der notwendigen Energie. 

Unser Mieterstromangebot richtet sich speziell an Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter(-gesellschaften) oder Hausverwaltungen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bankdaten, die unter Ihrer bisherigen Kundennummer hinterlegt waren, nicht für die neue Kundennummer übernehmen dürfen.

Sobald wir die Abmeldung der ehemaligen Kundennummer vorgenommen haben, erhalten Sie eine Schlussrechnung von uns. Je nach Verbrauch und geleisteten Zahlungen kommt es in der Schlussrechnung zu einem Forderungs- oder Guthabenbetrag. Haben Sie bisher immer per SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt, buchen wir die Forderung ab bzw. überweisen wir das Guthaben auf Ihr bereits hinterlegtes Bankkonto.

Mit Ihrer neuen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Falls Sie die erneute Abbuchung per SEPA wünschen, können Sie das SEPA- Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Anschließend kümmern wir uns um alles Weitere.

In den meisten Fällen kann Ihr aktueller Lieferant Ihren Wechsel nicht verhindern, es sei denn, die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten oder es besteht beispielsweise eine laufende Vertragsbindung, die den Wechsel verhindert. Auch Sonderkündigungen wegen Preisanpassungen können meistens nur vom Kunden selbst durchgeführt werden.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Lieferantenwechsel scheitern kann. Die häufigsten Gründe sind falsche oder unvollständige Kundendaten oder eine noch laufende Vertragsbindung beim aktuellen Lieferanten. In Ihrem alten Vertrag finden Sie die Informationen über den Jahresverbrauch, Ihre Zählernummer, Lieferadresse und persönliche Daten. Gerne können Sie auch Ihre Marktlokationsnummer erfragen und uns diese mitteilen. Die Marktlokationsnummer hilft uns und den Marktpartnern bei einer Zuordnung Ihres Zählers.

Hinweis: Machen Sie beim Lieferantenwechsel genau die gleichen Angaben wie bei Ihrem alten Vertrag. Nur so kann eine genaue Zuordnung stattfinden. Etwaige Änderungen, wie beispielsweise Namensänderungen, können im Nachgang vorgenommen werden.

Beispiel: Nehmen wir an, Ihr Name ist 'Max Mustermann' und er steht so in Ihrem aktuellen Vertrag mit Ihrem Energielieferanten. Wenn Sie sich dazu entschließen, den Energielieferanten zu wechseln, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den neuen Vertrag ebenfalls unter dem Namen 'Max Mustermann' abschließen. Dies gilt auch dann, wenn Sie in Ihrem vorherigen Vertrag 'Max und Katrin Mustermann' als Ehepaar angegeben haben oder wenn Ihr Name versehentlich falsch geschrieben wurde. Bitte geben Sie exakt dieselben Daten an. Dies gewährleistet eine reibungslose Übertragung Ihrer Daten und verhindert mögliche Komplikationen.

Für einen Lieferantenwechsel werden in der Regel die Informationen über den Jahresverbrauch, Ihre Zählernummer, Lieferadresse und persönliche Daten benötigt. All diese Informationen können Sie der letzten Abrechnung Ihres derzeitigen Lieferanten entnehmen. Gerne können Sie auch Ihre Marktlokationsnummer erfragen und uns diese mitteilen. Die Marktlokationsnummer hilft uns und den Marktpartnern bei einer Zuordnung Ihres Zählers.

Hinweis: Machen Sie beim Anbieterwechsel die gleichen Angaben wie bei Ihrem alten Vertrag. Nur so kann eine genaue Zuordnung stattfinden. Beachten Sie die Kündigungsfrist beim alten Anbieter. Außerhalb der Kündigungsfrist ist ein Wechsel eventuell nicht möglich.

Beispiel: Nehmen wir an, Ihr Name ist 'Max Mustermann' und er steht so in Ihrem aktuellen Vertrag mit Ihrem Energielieferanten. Wenn Sie sich dazu entschließen, den Energielieferanten zu wechseln, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den neuen Vertrag ebenfalls unter dem Namen 'Max Mustermann' abschließen. Dies gilt auch dann, wenn Sie in Ihrem vorherigen Vertrag 'Max und Katrin Mustermann' als Ehepaar angegeben haben oder wenn Ihr Name versehentlich falsch geschrieben wurde. Bitte geben Sie exakt dieselben Daten an. Dies gewährleistet eine reibungslose Übertragung Ihrer Daten und verhindert mögliche Komplikationen.

Um einen erfolgreichen Lieferantenwechsel sicherzustellen, sollten Sie alle erforderlichen Daten auf ihre Genauigkeit und Vollständigkeit prüfen. Klären Sie etwaige Vertragsbindungen mit Ihrem aktuellen Lieferanten im Voraus ab.

Hinweis: Machen Sie beim Lieferantenwechsel die gleichen Angaben wie bei Ihrem alten Vertrag. Nur so kann eine genaue Zuordnung stattfinden.

Beispiel: Nehmen wir an, Ihr Name ist 'Max Mustermann' und er steht so in Ihrem aktuellen Vertrag mit Ihrem Energielieferanten. Wenn Sie sich dazu entschließen, den Energielieferanten zu wechseln, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den neuen Vertrag ebenfalls unter dem Namen 'Max Mustermann' abschließen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie in Ihrem vorherigen Vertrag 'Max und Katrin Mustermann' als Ehepaar angegeben haben oder wenn Ihr Name versehentlich falsch geschrieben wurde. Bitte geben Sie exakt dieselben Daten an. Dies gewährleistet eine reibungslose Übertragung Ihrer Daten und verhindert mögliche Komplikationen bei einem Wechsel.

Wenn Sie in der Bestellung bei uns einen abweichenden Namen angeben ist eine Kündigung des bisherigen Vertrags durch Sie selbst empfehlenswert, sodass dem Wechsel nichts im Wege steht-

Ein Lieferantenwechsel kann jede Vertragspartnerin und jeder Vertragspartner eines Energielieferanten durchführen. Solange Sie also einen Vertrag haben, können Sie als Mieter oder Inhaber den Wechsel veranlassen. Sollte hingegen nur Ihre Hausverwaltung oder Ihr Vermieter einen Vertrag mit dem Energielieferanten haben, können nur diese den Wechsel durchführen.

Wenn Ihr Lieferantenwechsel gescheitert ist, sollten Sie zunächst den genauen Grund für das Scheitern bei Ihrem bisherigen Lieferanten erfragen. Bei einer Ablehnung können Sie dann ganz einfach eine neue Bestellung mit den korrekten Angaben über unsere Webseite tätigen.

Gut & Grün bestellen

Nein - von der Umstellung merken Sie als Kunde nichts, da keine technischen Änderungen vorgenommen werden müssen. Der Lieferantenwechsel ist ein rein formeller Vorgang. Sofern der neue Lieferant Sie nicht zu Ihrem Wunschtermin anmelden kann, springt immer der Grundversorger für den Zwischenzeitraum ein.

Um Kunde bei den Stadtwerken Bochum zu werden, genügt es, die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags zu berücksichtigen. Bitte wählen Sie den Wunschliefertermin unter Berücksichtigung Ihrer Mindestvertragslaufzeit. Wir bieten Ihnen einen erstklassigen Wechselservice: Schließen Sie einfach einen neuen Vertrag bei uns ab, und wir kümmern uns um alles Weitere. Gerne übernehmen wir auch die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags – und das völlig kostenlos!

Ihre Kundennummer finden Sie im Betreff der E-Mail-Korrespondenz. Bei Ihrer Kundennummer handelt es sich um eine 10-stellige Zahl, welche mit 2810XXXXXX beginnt.

Sobald Sie eine Bestellung aufgeben, wird automatisch eine Kundennummer generiert. Sie erhalten diese Kundennummer bereits, bevor Sie offiziell als aktiver Kunde bei uns angemeldet sind bzw. der Bestellprozess final abgeschlossen ist. Dies erleichtert uns die Zuordnung und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfragen. Wir möchten Sie darum bitten, diese Kundennummer stets anzugeben.

Hinweis: Ihre Kundennummer finden Sie im Betreff der E-Mail-Korrespondenz. Bei Ihrer Kundennummer handelt es sich um eine 10-stellige Zahl, welche mit 2810XXXXXX beginnt.

Ja, in den meisten Fällen können Sie trotz eines gescheiterten Wechselversuchs Ihren Lieferanten wechseln. Sie sollten die Gründe für das Scheitern des Wechsels bei Ihrem bisherigen Lieferanten in Erfahrung bringen, bevor Sie einen erneuten Wechselversuch unternehmen.

In den meisten Fällen entstehen Ihnen keine Kosten für einen gescheiterten Lieferantenwechsel. Allerdings kann es Ausnahmen geben, daher ist es ratsam, die Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen und neuen Lieferanten zu überprüfen.

Die Dauer eines Lieferantenwechsels kann variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem jeweiligen Lieferanten und der Bearbeitungsgeschwindigkeit sowie etwaigen Vertragsbedingungen.

Bei einem Neueinzug veranlassen wir für Sie die Anmeldung zu Ihrem angegebenen Einzugstermin bzw. Datum der Schlüsselübergabe. Es kann jedoch sein, dass die Anmeldung abgelehnt wird, weil die Vormieter noch bei dem bisherigen Lieferanten angemeldet sind. Bitte klären Sie mit Ihrem Vermieter, ob und zu wann die Vormieter sich abgemeldet haben.

Der bisherige Lieferant stimmt unserer Anmeldung in diesem Fall nur zu, sofern wir den Mieterwechsel belegen können. Bitte senden Sie uns hierzu ein Übergabeprotokoll oder einen Nachweis des Vermieters zu. Wir leiten dies dann an den aktuellen Lieferanten des Zählers weiter, sodass dieser den nächsten Anmeldeversuch zustimmt.

Es gibt mehrere Gründe für eine Ablehnung. Den genauen Grund können Sie bei Ihrem bisherigen Lieferanten oder dem örtlichen Netzbetreiber erfragen. Dort können Sie die Daten abgleichen und anschließend eine neue Bestellung bei uns mit den korrekten Daten veranlassen. Gerne können Sie auch Ihre Marktlokationsnummer erfragen und uns diese mitteilen. Die Marktlokationsnummer hilft uns und den Marktpartnern bei einer Zuordnung Ihres Zählers. Ein Zählerfoto hilft uns ebenfalls beim Datenabgleich der Zählernummer.

Ein Smart Meter, auch als intelligentes Messsystem (iMSys) bezeichnet, setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: einer modernen Messeinrichtung, sprich einem digitalen Stromzähler, sowie einer Kommunikationseinheit, bekannt als Smart-Meter-Gateway.

Die moderne Energielandschaft ist geprägt von einem stetigen Wandel und technologischen Fortschritten. In diesem Kontext spielen Messsysteme zur Erfassung des Stromverbrauchs eine zentrale Rolle. Besonders interessant sind dabei die Unterschiede zwischen dem Ferraris-Zähler, der modernen Messeinrichtung (mME) und dem intelligenten Messsystem (iMSys), auch Smart Meter genannt.

Ferraris-Zähler
Der Ferraris-Zähler ist ein Gerät, das über Jahrzehnte in Haushalten zur Messung des Stromverbrauchs eingesetzt wurde. Die Technologie basiert auf einem drehbaren Aluminiumscheibe, die durch ein Magnetfeld in Bewegung versetzt wird. Die Drehgeschwindigkeit der Scheibe steht dabei im Verhältnis zum Stromverbrauch.

Moderne Messeinrichtung (mME)
Mit der Einführung digitaler Technologien haben moderne Messeinrichtungen die analogen Ferraris-Zähler zunehmend abgelöst. Diese digitalen Zähler zeigen den Energieverbrauch auf einem elektronischen Display an und erlauben eine präzisere Erfassung sowie eine einfachere und fehlerfreie Ablesung. Die Daten werden jedoch nicht fernübermittelt, sondern müssen vor Ort abgelesen werden.

Intelligentes Messsystem (iMSys)
Intelligente Messsysteme gehen noch einen Schritt weiter. Sie sind nicht nur digitale Zähler, sondern verfügen über ein Kommunikationsmodul, das sogenannte Smart Meter Gateway. Dies ermöglicht eine Fernauslesung des Verbrauchs und die Übermittlung der Daten an den Energieversorger. Verbraucher können so ihren Energieverbrauch in Echtzeit überwachen und analysieren.

Die intelligenten Messsysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway, das als Kommunikationseinheit fungiert. Über das Gateway werden Daten automatisiert an den Messstellenbetreiber gesendet. Dieser Vorgang bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie eine detaillierte Verbrauchsanalyse und die Möglichkeit, variable und dynamische Tarife mit den Energieversorgern abzuschließen.

Neben der Übermittlung von Zählerständen können Verbraucher ihr Verbrauchsverhalten anhand von detaillierten Daten auswerten. Darüber hinaus besteht die Option, durch die Nutzung von variablem Tarifmodellen Kosten zu sparen, indem Strom in Zeiten geringerer Nachfrage und somit günstigeren Preisen bezogen wird.

Unterschiede der Zählertypen im Überblick

Seit dem 31. Januar 2020 rollen die intelligenten Messsysteme schrittweise aus. Eine Einbaupflicht besteht für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh, für stromproduzierende Anlagen mit mehr als 7 kWh Leistung sowie für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen unter bestimmten Bedingungen.

Im Vergleich zu unseren Festpreisverträgen eröffnet der StadtwerkeFlex Ökostrom sowohl Chancen als auch Risiken. Der Spotmarktpreis für Strom wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die in der Regel mit Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt zusammenhängen.  

Wird mehr Strom angeboten als nachgefragt wird, sinkt der Preis, und umgekehrt. Ebenfalls beeinflusst die Zusammensetzung der Energieerzeugung den Preis. In Zeiten, in denen viel erneuerbare Energie verfügbar ist (z. B. durch Wind- oder Sonnenenergie), kann der Preis tendenziell niedriger sein. Bei geringerer Verfügbarkeit steigen die Preise möglicherweise, da auf fossile Brennstoffe wie Gas oder Kohle zurückgegriffen wird. Die höheren Betriebskosten von Gas- und Kohlekraftwerken können zu einem Anstieg des Strompreises führen. Engpässe oder Überkapazitäten im Stromnetz sowie gesetzliche Vorschriften haben ebenfalls Einfluss auf den Strompreis.  

Diese und weitere grundlegenden Faktoren beeinflussen täglich den Strompreis und ermöglichen Ihnen Einsparungen, wenn der Spotpreis unter die Festpreisangebote fällt. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass die Spotmarktpreise die Festpreise übertreffen. Wenn sich der StadtwerkeFlex Ökostrom nicht mehr für Sie rechnet, können Sie die monatliche Kündigungsfrist nutzen und unkompliziert in einen unserer Festpreisprodukte wechseln.

 

Um von den Vorteilen unseres dynamischen Tarifs StadtwerkeFlex Ökostrom profitieren zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst benötigen Sie ein intelligentes Messsystem, auch bekannt als Smart Meter. Dieses intelligente Messsystem ermöglicht die automatische Übermittlung Ihres Verbrauchs, was essentiell ist, um den dynamischen Preis korrekt abzurechnen.

Darüber hinaus sollte folgende Bedingung erfüllt sein:

  • Einstellung der viertelstündlichen Verbrauchsdatenübermittlung des intelligenten Messsystems: Damit die Abrechnung auf Grundlage des dynamischen Preissystems korrekt erfolgen kann, ist die regelmäßige Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten im Viertelstundenintervall durch das intelligente Messsystem unerlässlich.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen gewährleistet eine reibungslose Belieferung mit StadtwerkeFlex Ökostrom und ermöglicht es Ihnen, die vielfältigen Vorteile unseres nachhaltigen Energieangebots vollständig zu nutzen.

Mit smartem Stromzähler

Bei dem dynamischen Stromtarif StadtwerkeFlex findet die Abrechnung monatlich statt auf Basis der realen Verbrauchsdaten und dem stündlichen Börsenstrompreis.. Sie können die monatliche Rechnung einfach im Online-Kundencenter abrufen und auch als PDF herunterladen. Bitte beachten Sie, dass der am Tag der Bestellung gezeigte Preis voraussichtlich nicht Ihr Startpreis ist. Dieser ergibt sich aus dem tagesaktuellen Preis des Tages des Vertragsbeginns.

 

An der Strombörse können Abnehmer Strom von den Erzeugern erwerben. Der Preis richtet sich hierbei immer danach, wie hoch das Angebot und die Nachfrage ist. Das Angebot ändert sich bei erneuerbaren Energien zum Beispiel nach Verfügbarkeit von starkem Wind oder der vorhandenen Sonneneinstrahlung. Die Nachfrage ändert sich ebenfalls. In der Regel ist diese nachts am niedrigsten und steigt  im Tagesverlauf wieder an. Der meiste Strom wird in den Abendstunden benötigt, da die Mehrheit der Verbraucher sich nun zuhause befinden.

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