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Telefonischer Kundenservice

Technische Störung: die Stadtwerke Bochum sind derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.

Erreichbar sind nur die Störungsstellen 0234/960-1111 (Strom und öffentliche Beleuchtung), 0234/960-2222 (Gas und Wasser) und 0234/960-3333 (Fernwärme) sowie der Kundenservice unter 0234/960-3737. Alternativ nutzen Sie für Ihr Anliegen bitte unser Online Kundencenter oder unsere Serviceformulare. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.

Als Online-Kunde können Sie Ihren Abschlag ganz einfach in unserem Online-Kundencenter ändern. 

Oder Sie informieren uns per Kontaktformular

Weitere Möglichkeiten der Abschlagsänderung: Telefonisch unter 0234 960-3737. Oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihren Abschlag um 100% zu erhöhen - oder um 10% zu senken. 

Ihre Änderungen gelten stets für das aktuelle Abrechnungsjahr. 

 

Für Ihre Jahresrechnung fordern wir von Ihrem zuständigen Netzbetreiber genaue Abrechnungsgrundlagen an, d. h. Angaben zu Ihrer Verbrauchsmenge auf Grundlage der abgelesenen Zählerwerte im Rechnungszeitraum und den Brennwert Ihrer Heizungsanlage.

Bei der Simulationsrechnung wird Ihre Verbrauchsmenge anhand von Vorjahres- oder Vergleichswerten rechnerisch geschätzt.

Ja, für unseren Service Rechnungssimulation erheben wir keine Gebühr. 

Wir bieten Ihnen damit eine einfache rechnerische Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch besser im Blick zu haben und ein Gespür für Ihre Energiekosten zu entwickeln.

Eine Rechnungssimulation kann entweder vom Zeitpunkt des Beginns Ihrer Belieferung oder vom Zeitpunkt Ihrer letzten Jahresrechnung an erfolgen.

Der zu simulierende Rechnungszeitraum erstreckt sich dann bis zum 31.12 des aktuellen Jahres.

Sollten für Sie andere Rechnungszeiträume hinsichtlich einer Simulation von Interesse sein, dann haben Sie die Möglichkeit, diese hier zu beantragen.

 

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftige Monatspauschale zu errechnen.

Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Pauschalberechnung berücksichtigt werden. 

Wir fordern die Monatsabschläge generell im Nachhinein an. Das heißt, 4 Wochen verbrauchen und erst dann zahlen.

Bitte beachten Sie, dass in einem Abrechnungsjahr lediglich 11 Abschläge erhoben werden. Der 12. Monatsabschlag wird mit der Jahresrechnung verrechnet.

 

 

Die Stadtwerke Bochum unterteilen Ihr Versorgungsgebiet in unterschiedliche Abrechnungsgebiete, denen gemäß dem Prinzip einer rollierenden Abrechnung nacheinander die Jahresrechnung zugestellt wird.

Wann Sie Ihre Jahresrechnung erhalten, hängt davon ab, in welchem Abrechnungsgebiet Sie wohnen.

Dies bedeutet also, dass nicht jeder Kunde seine Rechnung am Ende des Jahres erhält. Vielmehr verteilt sich die Rechnungszustellung somit über das gesamte Jahr.

Überregionale Kunden erhalten ihre Rechnung zu dem Zeitpunkt im Jahr, zu dem sie ihren Vertrag geschlossen haben. 

 

Wenn sich Ihr Verbrauch seit der letzten Jahresrechnung nicht erheblich verändert hat, sollten Ihre Abschlagszahlungen die Kosten für Ihren Energieverbrauch abdecken. 

Um sicher zu gehen, haben Sie in unserem Online Kundencenter die Möglichkeit, dies mit Hilfe einer Simulationsrechnung zu prüfen. Geben Sie dafür einfach Ihren aktuellen Zählerstand hier ein. Alternativ erstellen wir für Sie eine Rechnungssimulation. Füllen Sie dazu bitte unser Formular aus.

Die Simulation ermöglicht es, für den aktuellen Abrechnungszeitraum hochzurechnen, ob Ihre Vorauszahlungen die anfallenden Verbrauchskosten abdecken. Grundlage dafür sind Ihre jetzigen Zählerstände, die Sie dazu in das Online-Formular eingeben müssen. Diese Zählerstände werden nicht gespeichert und somit nicht für die spätere, tatsächliche Abrechnung herangezogen.

Die Änderung des Abschlagstermins kann bis 2 Abschlagszahlungen vor der Rechnungsschreibung vorgenommen werden. Zur Auswahl stehen der 10., 20. oder 30. eines Monats.

Ausnahme ist die Betriebsnebenkostenabrechnung. Da die Zahltermine zusammen mit dem Eigentümer festgelegt wurden, ist hier keine Änderung möglich. 

Der Abschlagsbetrag kann innerhalb eines Abrechnungszeitraumes bis zu dreimal geändert werden. 

 

Wenn Jahresrechnungen nicht erstellt wurden, dann wurde auch kein neuer Abschlagsplan erstellt. 

Bitte füllen Sie das Formular aus - wir erstellen dann schnellstmöglich Ihre Jahresrechnung. In Folge werden wir dann auch wieder Abschläge von Ihrem Konto abbuchen.

Bitte beachten Sie, dass die „fehlenden“ Abschläge nicht in den neuen Abschlägen verrechnet werden.  

 

Füllen Sie dafür einfach unser Formular aus. 

Wir kümmern uns und Sie erhalten Ihre Rechnung ganz sicher innerhalb weniger Tage. 

Generell gelten in den verschiedenen Sparten (Strom, Gas und Wasser) verschiedene Berechnungsgrundlagen. 

Im Strombereich kommt es auf die Personenanzahl und die sich im Haushalt befindlichen Stromverbrauchsgeräte (z. B. Durchlauferhitzer, Gefriertruhen, Wäschetrockner etc.) an. 

Der Gasabschlag wird prinzipiell anhand der qm² Zahl mit aktuell 1,20 pro qm² kalkuliert. Findet die Warmwasserbereitung ebenfalls über Gas statt, so muss mit Mehrkosten von 10 Euro pro Person gerechnet werden. 

 

Ja, sie können monatlich oder jährlich Ihre Abschläge bezahlen.

Bei der jährlichen Zahlweise sparen Sie zudem noch 2%. 

Füllen Sie dafür einfach unser Formular aus.

Für Sie bestehen die folgenden Zahlungsoptionen: 

  • Die Rechnung im Jahresrhythmus zahlen und 2% sparen. 
  • Per Überweisung zahlen. 
  • Per SEPA-Lastschriftmandat zahlen. 
  • EC-Kartenzahlungen am Ostring 28.
  • Kostenlose Überweisung oder Barzahlung bei der Sparkasse direkt an uns.

 

Für den Erhalt Ihrer Rechnung haben Sie drei Optionen zur Auswahl:

  • Entweder zum vorgegebenen Zeitpunkt.
  • Für Bochumer Kunden kostenlos zum 31.12..
  • Kostenpflichtige Zwischenrechnung zu einem beliebigen Zeitpunkt. 

Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit der Rechnung haben, füllen Sie einfach unser Formular aus.

Bitte teilen Sie uns den Grund zur Annahme, dass ein Fehler vorliegen könnte und Ihren Zählerstand sowie das Ablesedatum mit. Vielen Dank!

Im Anschluss prüfen wir Ihre Angaben sehr sorgfältig und bei nachweisbarem Korrekturbedarf erhalten Sie von uns natürlich eine aktualisierte Rechnung.

Ja. Füllen Sie dafür einfach unser Formular aus. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für eine Rechnung zum Jahresende entscheiden, haben Sie die Wahl, ob Sie Ihren Zähler selbst ablesen möchten oder eine kostenpflichtige Ablesung durch die Stadtwerke in Anspruch nehmen wollen.

 

Eine Änderung Ihres Abrechnungszeitpunkts auf den 31.12. ist jederzeit möglich.  

Diese Umstellung ist jedoch nicht rückwirkend, sondern immer erst zum kommenden Jahresende hin möglich. 

Beispiel: Ihre Rechnung wird gewöhnlich im Juni geschrieben. Jetzt melden Sie sich im März bei uns, mit dem Wunsch der Stichtagsabrechnung zum 31.12.  Dann wird Ihre Jahresrechnung im Juni noch einmal geschrieben und die nächste Rechnung erfolgt zum 31.12. desselben Jahres (und beinhaltet dann natürlich nur die Verbräuche des halben Jahres).

 

Sie können jederzeit eine Zweitschrift Ihrer Rechnung vor Ort bei unserem Kundendienst erhalten. Diese Anfrage können Sie auch per Post, E-Mail oder Telefon an uns richten. 

Ganz einfach können Sie eine Kopie Ihrer Rechnung über unser Formular beantragen. 

Unser Tipp: Stellen Sie um auf Online-Rechnung - dann können Sie in unserem Online-Kundencenter Ihre Rechnung jederzeit erneut herunterladen und ausdrucken.

 

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