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Telefonischer Kundenservice

Technische Störung: die Stadtwerke Bochum sind derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.

Erreichbar sind nur die Störungsstellen 0234/960-1111 (Strom und öffentliche Beleuchtung), 0234/960-2222 (Gas und Wasser) und 0234/960-3333 (Fernwärme) sowie der Kundenservice unter 0234/960-3737. Alternativ nutzen Sie für Ihr Anliegen bitte unser Online Kundencenter oder unsere Serviceformulare. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.

Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre Gutschrift unter Angabe Ihrer Bankverbindung überweisen zu lassen. Am schnellsten und einfachsten führen Sie dies über unsere Online-Services für Zahlungsthemen durch.  
Hierfür ist es wichtig, dass Sie Ihre Kundennummer zur Hand haben und dass Sie im Formular "Bankverbindung für Gutschrift mitteilen" auswählen. 

Serviceformular zur Mitteilung der Bankverbindung für Gutschrift

Sie können uns entweder einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg als Zahlungsnachweis hochladen.

Für einen korrekten Zahlungsnachweis sind folgende Angaben zwingend erforderlich: 

  • IBAN der Stadtwerke Bochum GmbH
  • Überweisungssumme
  • Datum der Überweisung

Bitte schwärzen Sie beim Kontoauszug aus Datenschutzgründen die Positionen, die nicht unser Unternehmen betreffen.

Sollten Sie eine Überweisung am Bankschalter vornehmen, dann muss der Beleg einen Stempel tragen. Im Betreff Ihrer Überweisung sollte immer Ihre Kundennummer angegeben sein, damit wir die Zahlung zuordnen können. 

Nein, wenn Sie Ihre Abschläge nicht bezahlen können, haben Sie leider keine Möglichkeit auf Ratenzahlung. 

Aber Sie haben zwei andere Alternativen:

Entweder Sie beantragen im Online-Kundencenter eine Zahlungspause. 

Oder Sie lassen uns prüfen, ob Ihr Abschlagsbetrag gesenkt werden kann. Dafür melden Sie uns einfach Ihren aktuellen Zählerstand. Wir ermitteln dann, ob Sie zu viel für Ihren Verbrauch bezahlen.

Sie können Ihre Bankverbindung sowie die notwendigen Angaben für Abbuchungen und Gutschriften ganz bequem in unserem Online-Kundencenter ändern. 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre fälligen Zahlungen bis zu maximal 30 Tage hinauszuzögern.

Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben oder Ihr Zähler bereits gesperrt ist, können Sie uns einen Zahlungsnachweis zusenden, damit wir Ihren Zähler nicht sperren oder wieder entsperren.

Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und Sie den Rechnungsbetrag nicht auf einmal zahlen können, besteht für Sie die Möglichkeit, einen Ratenplan zu beantragen, wenn Sie vorher regelmäßig Abschläge gezahlt haben. 

Hinweis: Wir gewähren keine Ratenpläne auf offene Abschläge. 

Beantragen Sie Ihren persönlichen Ratenplan im Online-Kundencenter.

 

Nein, es gibt keinen Mindestbetrag für einen zu vereinbarenden Ratenplan. Wir prüfen jeden Ratenantrag individuell und legen nach Rücksprache mit Ihnen die Höhe der Zahlungen fest.

Die vereinbarten Raten werden separat zu Ihren sonstigen Abschlägen fällig. Sie können wählen, ob Sie diese entweder überweisen oder ob wir diese per SEPA-Lastschrift einziehen sollen. Falls Sie sich für die Abbuchung entscheiden, ziehen wir auch Ihre Abschläge zukünftig ein. 

Wählen Sie dazu einfach im Online-Kundencenter den Service Ratenplan und wählen zwischen den beiden Optionen Abbuchung oder Überweisung.

 

Sie können eine Zahlungspause mit uns vereinbaren, wenn Sie Ihre Rechnung oder Abschläge aus nachvollziehbaren Gründen unerwartet nicht sofort bezahlen können. 

Die vereinbarten Ratenbeträge werden unabhängig von Ihren sonstigen Abschlagszahlungen fällig. Die gewünschten Zahlungstermine können Sie mit uns gemeinsam festlegen.

Den Antrag für einen Zahlungsaufschub können Sie ganz einfach in unserem Online-Kundencenter vornehmen.

Sie können einen Zahlungsnachweis entweder über unser Online-Kundencenter oder das entsprechende Kontaktformular einreichen.

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